Rechtsprechung
VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Entziehung der Fahreralaubnis, Gutachtenanforderung, Geschwindigkeitsüberschreitungen
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Fahrerlaubnismaßnahme bei erheblich über der höchsten im Bußgeldkatalog vorgesehenen Stufe liegenden Geschwindigkeitsüberschreitung
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 4 Abs 2 S 3 StVG, § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV
Fahrerlaubnismaßnahme bei erheblich über der höchsten im Bußgeldkatalog vorgesehenen Stufe liegenden Geschwindigkeitsüberschreitung - verkehrslexikon.de
MPU-Anordnung bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung
- rewis.io
- ra.de
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Gutachtenanordnung bei besonders hohem Geschwindigkeitsverstoß schon vor Erreichen von acht Punkten?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 4 Abs. 2 S. 3; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
Geschwindigkeitsüberschreitung; medizinisch-psychologisches Gutachten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Gutachtenanforderung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, oder: Irgendwann ist es genug
Wird zitiert von ... (2)
- VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21
Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten
vgl. BT-Drucks. 17/12636, S. 38; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 11 CS 21.1504, juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10, NJW 2011, 1242; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 256/19, juris Rn. 10; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 8. Januar 2019 - 5 K 6324/18, juris Rn. 9; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 4 StVG Rn. 33. - VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107
Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte …
Statt wie hier vorliegend mit 67 km/h war der dortige Antragsteller 81 km/h schneller als erlaubt (vgl. VG Freiburg, B.v. 8.1.2019 - 5 K 6324/18 - juris Rn. 13), sodass die letzte, im Bußgeldkatalog vorgesehene Differenzierungsstufe bei Geschwindigkeitsverstößen, die bei einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 70 km/h liegt, noch nicht erreicht war.