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   VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17   

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VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17 (https://dejure.org/2017,40915)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.05.2017 - 6 K 1428/17 (https://dejure.org/2017,40915)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 6 K 1428/17 (https://dejure.org/2017,40915)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Die Veräußerungsanordnung ist ein rechtsgestaltender (Duldungs-)Verwaltungsakt, der die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen lässt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, Rn. 14, juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn gegen den Tierhalter - wie hier - zugleich ein Tierhaltungsverbot ergeht, weil von ihm eine tierschutzrechtlich unbedenkliche Tierhaltung nicht zu erwarten ist (Bay. VGH, Beschl. v. 31.01.2017, a.a.O., Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005, a.a.O., Rn. 14; Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 02.12.2013 - 1 B 99/13 -, Rn. 86, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 03.09.2012 - W 5 S 12.718 -, Rn. 45, juris).

    Fortnahme- und Veräußerung gemäß § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG sowie Untersagung sind grundsätzlich nebeneinander anwendbar, da die erstgenannte Maßnahme Tiere eines vorhandenen Bestandes betrifft, während das Vorgehen nach Nr. 3 den Umgang mit Tieren in der Zukunft zum Gegenstand hat (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005, a.a.O., Rn. 13).

    Selbst ein aktuelles, tatsächliches Wohlverhalten ist, wenn es unter dem Druck eines laufenden Verfahrens erfolgt, grundsätzlich schon nicht geeignet, die Gefahrenprognose zu erschüttern (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005, a.a.O., Rn. 4).

  • VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16

    Rechtschutzbedürfnis; Fortnahme und Unterbringung; Eigentumsübergang bei

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Eine Rückgängigmachung durch den Antragsgegner im Wege eines Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruchs scheidet aus (in diesem Sinne im Fall der Veräußerung beschlagnahmter Tiere: VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 -, Rn. 27, juris; VG Augsburg, Beschl. v. 18.09.2009 - Au 5 S 09.989 -, Rn. 21, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 28.10.2004 - 4 K 3529/04 -, Rn. 4, juris; a.A.: VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2014 - 3 K 3444/13 -, Rn. 40, juris).

    An dieses Gutachten sind in der Regel keine hohen formalen Anforderungen zu stellen, es kann je nach Lage des einzelnen Falles bereits dann vorliegen, wenn der gesetzlich als Sachverständiger vorgesehene Amtstierarzt eine Aussage zu einer sein Fachgebiet betreffenden Frage macht (VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 -, Rn. 38 ff., juris, m.w.N.).

    Nicht Voraussetzung ist, dass die Außerachtlassung der Anforderungen nach § 2 TierSchG bereits Auswirkungen in Gestalt erheblicher oder länger andauernder Schmerzen, Leiden oder Schäden beim Tier nach sich gezogen hat (VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016, a.a.O., Rn. 36, m.w.N.).

  • BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16

    Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Daran, dass es sich bei der Antragstellerin um die Halterin des Hundes "J..." handelt (zu Begriff und Voraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.12.2016 - 3 B 34.16 -, Rn. 14, juris), bestehen keine ernsthaften Zweifel.

    Liegen Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts vor, die es rechtfertigen, einem Tierhalter wegen seiner persönlichen Unzuverlässigkeit und der damit begründeten Gefahr weiterer erheblicher Zuwiderhandlungen das Halten von Tieren zu verbieten, so rechtfertigt sich hieraus in der Regel zugleich die Untersagung, jene Tiere künftig zu betreuen (BVerwG, Beschl. v. 09.12.2016, a.a.O., Rn. 16).

  • VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13

    Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Dies ist dann der Fall, wenn gegen den Tierhalter - wie hier - zugleich ein Tierhaltungsverbot ergeht, weil von ihm eine tierschutzrechtlich unbedenkliche Tierhaltung nicht zu erwarten ist (Bay. VGH, Beschl. v. 31.01.2017, a.a.O., Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005, a.a.O., Rn. 14; Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 02.12.2013 - 1 B 99/13 -, Rn. 86, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 03.09.2012 - W 5 S 12.718 -, Rn. 45, juris).

    Aufgrund der von der Behörde aller Voraussicht nach zu Recht angenommenen Unzuverlässigkeit der Antragstellerin, was das Halten und Betreuen der weggenommenen Tiere sowie neuer Tiere angeht, ist damit zugleich auch eine Anordnung des Sofortvollzugs deren endgültiger Wegnahme und Veräußerung gedeckt, da sonst eine längerfristige (d.h. bis zum unanfechtbaren Abschluss eines Hauptsacheverfahrens dauernde) Unterbringung in einem Tierheim anstünde, deren Vermeidung sowohl mit Blick auf das Wohl der Tiere als auch auf anfallende Kosten ein öffentliches Interesse begründet (vgl. auch Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 02.12.2013 - 1 B 99/13 -, Rn. 58, juris; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2. Aufl. 2007, § 16a Rn 18).

  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CS 16.2021

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde - Tierhaltungsverbot,

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Im Hinblick darauf, dass sich das besondere Vollzugsinteresse jedenfalls in Fällen einer konkreten Gefährdung von Tieren regelmäßig aus der Grundverfügung ergibt und für die Untersagung der Tierhaltung maßgebend darauf abzustellen ist, dass im Rahmen einer Prognoseentscheidung Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Betreffende werde weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen, ist dies ausreichend und im Rahmen des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht zu beanstanden (Bay. VGH, Beschl. v. 31.01.2017 - 9 CS 16.2021 -, Rn. 12, juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn gegen den Tierhalter - wie hier - zugleich ein Tierhaltungsverbot ergeht, weil von ihm eine tierschutzrechtlich unbedenkliche Tierhaltung nicht zu erwarten ist (Bay. VGH, Beschl. v. 31.01.2017, a.a.O., Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005, a.a.O., Rn. 14; Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 02.12.2013 - 1 B 99/13 -, Rn. 86, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 03.09.2012 - W 5 S 12.718 -, Rn. 45, juris).

  • VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13

    Untersagung der Tierhaltung und Fortnahme der Tiere wegen Unterernährung und

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Eine Rückgängigmachung durch den Antragsgegner im Wege eines Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruchs scheidet aus (in diesem Sinne im Fall der Veräußerung beschlagnahmter Tiere: VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 -, Rn. 27, juris; VG Augsburg, Beschl. v. 18.09.2009 - Au 5 S 09.989 -, Rn. 21, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 28.10.2004 - 4 K 3529/04 -, Rn. 4, juris; a.A.: VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2014 - 3 K 3444/13 -, Rn. 40, juris).

    Einer - hier vom Antragsgegner zusätzlich verfügten - Einziehung bedurfte es deshalb nicht (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2014, a.a.O., Rn. 63, welches eine Umdeutung der dort nur verfügten Einziehung in eine Veräußerungsanordnung erwägt); diese geht, ohne dass dies rechtlich schädlich wäre, ins Leere.

  • VGH Bayern, 29.12.2010 - 9 C 10.895

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht (verneint);

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Diese Zustände stellten einen eklatanten Verstoß gegen §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2 TierSchHuV dar (vgl. betreffend eine Kellerhaltung ohne Fenster: Bay. VGH, Beschl. v. 29.12.2010 - 9 C 10.895 -, Rn. 3, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Nicht erforderlich war, dass bereits bei allen Tieren mit Blick auf die gravierenden Haltungsdefizite erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden eingetreten waren (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.04.2002 - 1 S 1900/00 -, Rn. 10, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Denn § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 letzter Hs. TierSchG sieht ein getrenntes Untersagungs- und Wiedergestattungsverfahren vor (OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, Rn. 35, juris).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
    Die Kammer hält deshalb die Anforderung für erfüllt, wonach die Feststellung eines tierschutzwidrigen Haltens (in Abgrenzung zu einer artgerechten Haltung) durch das "Gutachten eines beamteten Tierarztes" festzustellen ist (zu dessen Sachverständigeneigenschaft vgl. § 15 Abs. 2 TierSchG sowie BVerwG, Beschl. v. 02.04.2014 - 3 B 62.13 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 C 15.14

    Straßenverkehrsbehörde; Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung; sachliche

  • VG Würzburg, 03.09.2012 - W 5 S 12.718

    Hundehaltung; Haltungs- und Betreuungsverbot; anderweitige Unterbringung;

  • VG Augsburg, 18.09.2009 - Au 5 S 09.989

    Pferdehaltung; Veräußerung bereits anderweitig untergebrachter Tiere;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12

    (einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld

  • VG Stuttgart, 28.10.2004 - 4 K 3529/04

    Wegnahme von Tieren; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 1 S 756/04

    Tierhaltungsverbot - Auflösung des Rinderbestandes

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2010 - 1 S 2560/09

    Zum Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache zusammen mit einer Beschlagnahme

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Rechtsprechung bezieht sich nicht auf die Fristsetzung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 LVwVG, sondern auf die in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Hs. 2 TierSchG vorgesehene Frist vor der behördlichen Veräußerung eines fortgenommenen Tieres (BayVGH, Beschluss vom 31.01.2017 - 9 CS 16.2021 -, juris Rn. 19; VG Freiburg, Beschluss vom 08.05.2017 - 6 K 1428/17 -, juris Rn. 25), bzw. geht noch davon aus, dass es sich bei § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG um eine bundesgesetzliche Sondervorschrift für ein Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung handelt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 ).
  • VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 1793/15

    Verwaltungsvollstreckung; Vollstreckungsauftrag; Abgrenzung Betreten und

    Diese Anordnungen sind nach Landesrecht zu vollstrecken, sodass insoweit kein Rückgriff auf die Regelungen des PolG notwendig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.01.2012 - 7 C 5.11 -, juris Rn. 18 und 31; VG Freiburg, Beschl. v. 08.05.2017 - 6 K 1428/17, juris Rn. 21).

    Dies ist dann der Fall wenn gegen den Tierhalter - wie hier - zugleich ein Tierhaltungsverbot ergeht, weil von ihm eine tierschutzrechtlich unbedenkliche Tierhaltung nicht zu erwarten ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.01.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005, - 1 S 381/05 - juris, Rn. 14; VG Freiburg, Beschl. v. 08.05.2017 - 6 K 1428/17 - juris Rn. 25).

  • VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20

    Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Schweinen und Tieren

    Hoheitliche Eingriffe (z.B. Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme) führen, solange sie nicht nichtig sind, nicht zu einem "Abhandenkommen" der davon betroffenen Objekte; dies gilt selbst dann, wenn die Verfügungen erfolgreich angefochten werden (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 1 L 1078/19.MZ -, BA S. 4, VG Freiburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 6 K 1428/17 -, juris, Rn. 12).

    Eine Fristsetzung gemäß § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG (analog) war für die Einziehung und spätere Veräußerung der Kaninchen vorliegend entbehrlich, da ein sofort vollziehbares Tierhaltungsverbot gegen den Antragsteller zu 2) bestand (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 6 K 1428/17 -, juris, Rn. 25; VG Ansbach, Beschluss vom 1. Februar 2010 - AN 16 S 08.02261 -, Rn. 32; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a, Rn. 33).

  • VG Düsseldorf, 11.09.2019 - 23 L 2271/19

    Verwaltungsgericht bestätigt Fortnahme von 18 Hunden in Kaarst

    Zur Begrenzungsanordnung vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 6 K 1428/17 -, juris (Rn. 28).
  • VG Düsseldorf, 05.07.2022 - 23 L 849/22

    Fortnahme; Bestätigungsbescheid; Sofortvollzug

    Eine Herausgabepflicht ist dem Haltungsverbot immanent, vgl. auch (in anderem Zusammenhang) VG Freiburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 6 K 1428/17 -, juris Rn. 37, sodass davon ausgegangen werden muss, dass auch die zugleich bestätigte "Sicherstellung" aus den angegebenen Gründen (erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße, Wiederholungsgefahr) sofort vollzogen werden soll.
  • VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    Hoheitliche Eingriffe (z.B. Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme) führen, solange sie nicht nichtig sind, nicht zu einem "Abhandenkommen" der davon betroffenen Objekte, selbst dann nicht, wenn die Verfügungen erfolgreich angefochten werden (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 6 K 1428/17 -, juris, Rn. 12).
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