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   VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07   

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VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07 (https://dejure.org/2008,12787)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 3 K 1806/07 (https://dejure.org/2008,12787)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 3 K 1806/07 (https://dejure.org/2008,12787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Maisanbauverbot nach Einschleppung des Maiswurzelbohrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Gefahr im Verzug i.S.d. § 5 Abs. 2 PflSchG; Ermessensreduzierung durch die Entscheidung der Kommission 2003/766/EG vom 24.10.2003 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte (Westlicher Maiswurzelbohrer); ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Maisanbauverbot zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers ist rechtmäßig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Maisanbauverbot zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Maisanbauverbot zur Schädlingsbekämpfung ist rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
    Schließlich ergibt sich eine gesteigerte Sozialbindung der Grundstücke der Kläger aus der "Situationsgebundenheit", d.h. der Lage und Beschaffenheit der Grundstücke, die sich in der Nähe des Flughafens Lahr befinden, von dem eine besondere Gefahr der Einschleppung des Westlichen Maiswurzelbohrers ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226; BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26/92 -, BVerwGE 94, 1).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
    Schließlich ergibt sich eine gesteigerte Sozialbindung der Grundstücke der Kläger aus der "Situationsgebundenheit", d.h. der Lage und Beschaffenheit der Grundstücke, die sich in der Nähe des Flughafens Lahr befinden, von dem eine besondere Gefahr der Einschleppung des Westlichen Maiswurzelbohrers ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226; BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26/92 -, BVerwGE 94, 1).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
    Damit ist das in §§ 5 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 10 PflSchG der zuständigen Behörde grundsätzlich eingeräumte (Entschließungs-)Ermessen auf Null reduziert (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 114 Rn. 21d; EuGH, Urt. v. 20.03.1997 - Rs. C - 24/95 -, NVwZ 1998, 45, wonach die zuständige Behörde - entgegen dem durch § 49 VwVfG eingeräumten Ermessen - gemeinschaftsrechtlich verpflichtet ist, den Bewilligungsbescheid für eine rechtswidrig gewährte Beihilfe zurückzunehmen).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
    Von einer völligen Entwertung des Grundeigentums (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.02.1999 - 1 BvR 565/91 -, NVwZ 1999, 979 = DVBl. 1999, 704) kann jedenfalls keine Rede sein, vielmehr verbleiben sinnvolle und zumutbare Nutzungsmöglichkeiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
    Eine Gefahr ist nur dann im Verzug, wenn zur Abwehr ein Handeln der an sich sachlich berufenen Stelle - hier des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. der Landesregierung (vgl. § 3 Abs. 1 und 3 PflSchG) - objektiv nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist und ohne ein sofortiges Tätigwerden der drohende Schaden eintreten würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.02.1997 - 7 S 430/97-, VBlBW 1997, 222 = NVwZ 1997, 405).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums lässt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade derjenigen Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.1997 - 1 BvR 1849/97 -, NJW 1998, 891, und Beschl. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91 -, BVerfGE 91, 294).
  • BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit der Verkleinerung des

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums lässt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade derjenigen Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.1997 - 1 BvR 1849/97 -, NJW 1998, 891, und Beschl. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91 -, BVerfGE 91, 294).
  • VG Sigmaringen, 23.10.2008 - 2 K 1902/07

    Maisanbauverbot; Fruchtfolge; Westlicher Maiswurzelbohrer; Gefahr in Verzug

    Das VG Freiburg (Urteil vom 08.07.2008 - 3 K 1806/07 -, Juris) hat zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 PflSchG in einem ähnlichen Fall ausgeführt:.

    Das Entschließungsermessen war auf Null reduziert (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 08.07.2008, a.a.O.).

    Das Gericht hat daher keinen Zweifel an der höheren Wirksamkeit des Maisanbauverbots (ebenso VG Freiburg, Urteil vom 08.07.2008, a.a.O.).

    Dass ein erneutes Einschleppen des Westlichen Maiswurzelbohrers durch die Anordnungen nicht ausgeschlossen werden kann, stellt die Geeignetheit des Maisanbauverbotes in der Befallszone und der Fruchtfolge in der Sicherheitszone, welche der Verwirklichung der mit der Entscheidung 2003/766/EG verfolgten Ausrottungsstrategie dienen, nicht in Frage (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 08.07.2008, a.a.O.).

    Das erkennende Gericht macht sich insoweit wiederum die nachfolgenden Ausführungen des VG Freiburg in dessen Urteil vom 08.07.2008 (a.a.O.) zu eigen:.

  • VG Regensburg, 02.07.2009 - RN 7 K 08.1655

    Pflanzenschutzgesetz

    Daraus ergibt sich aber keinesfalls, dass die Ausrottungsstrategie grundsätzlich zum Scheitern verurteilt wäre, auch wenn bei zeitweiligem Erfolg der Ausrottungsstrategie ein erneutes Einschleppen über Flughäfen und andere Verkehrswege nicht sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 08.07.2008, Az. 3 K 1806/07; VG Sigmaringen, Urt. v. 23.10.2008, Az. 2 K 1902/07).

    der Allgemeinverfügung vom 14.04.2008 damit eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des (Grund-)Eigentums dar, die durch den mit dem Pflanzenschutzgesetz verfolgten Zweck, des Schutzes vor Schadorganismen und der Abwendung von hohen wirtschaftlichen Schäden für die Landwirtschaft gerechtfertigt ist (vgl. zum Ganzen auch VG Freiburg, Urt. v. 08.07.2008, Az. 3 K 1806/07; VG Sigmaringen, Urt. v. 23.10.2008, Az. 2 K 1902/07).

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