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   VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18   

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VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18 (https://dejure.org/2018,34848)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 (https://dejure.org/2018,34848)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 3 K 3258/18 (https://dejure.org/2018,34848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Beamtenbeförderung: Auswahlentscheidung bei mangelhafter Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Dokumentation: Beurteilung; Begründungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (43)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 142/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Auch Beurteilungen, in denen die Einzelmerkmale mit Textbausteinen begründet worden sind, bedürfen einer den rechtlichen Mindestanforderungen genügenden zusammenfassenden Gesamtbegründung, sofern nicht die verbale Begründung der Einzelkriterien dazu führt, dass sich das Gesamturteil bereits aus dem vorhandenen Text nachvollziehbar und plausibel herleiten lässt (im Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 29.03.2016 - 4 S 142/16 -, juris).

    Auch Beurteilungen, in denen die Einzelmerkmale - wie hier - mit Textbausteinen begründet worden sind, bedürfen einer den rechtlichen Mindestanforderungen genügenden zusammenfassenden Gesamtbegründung, (jedenfalls) sofern nicht die verbale Begründung der Einzelkriterien dazu führt, dass sich das Gesamturteil bereits aus dem vorhandenen Text nachvollziehbar und plausibel herleiten lässt und die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet ist (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016 - 4 S 142/16 -, juris).

    Einer Anlassbeurteilung kommt im vorliegenden Beurteilungssystem gerade die Aufgabe zu, das zu erwartende Leistungsvermögen des Bewerbers in Bezug auf das angestrebte Amt darzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016, a.a.O., m.w.N.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 K 2181/16 -, juris).

    Zwar gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass das im vorherigen Amt vergebene Gesamturteil bei der erstmaligen Beurteilung nach einer Beförderung in der überwiegenden Zahl der Fälle herabzustufen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016, a.a.O. m.w.N.), das allein aber dürfte ohne weitere Erläuterung nicht die vorliegende, sehr deutliche Verschlechterung erklären, zumal sich der Tätigkeitsbereich des Antragstellers im Zusammenhang mit der Beförderung vom 30.09.2015 -soweit erkennbar- nicht maßgeblich verändert hat.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteile vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - und vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2014 - 4 S 164/14 -, jeweils juris).Wie der Beurteiler den Kontakt zu seinen Informanten im Einzelnen gestaltet, bleibt ihm aber im Wesentlichen überlassen; in Betracht kommen insoweit vor allem schriftliche oder mündliche Berichte (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2014 - 6 B 491/14 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2014, a.a.O.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 01.03.2018, a.a.O., vom 28.01.2016 - 2 A 1.14 -, juris und vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, a.a.O. und Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168).

    Anders als etwa bei nachträglich erhobenen Einwänden gegen Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung genügt es nicht, das Gesamturteil nachträglich zu plausibilisieren (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 27.10.2016 - 3 K 2181/16

    Konkurrentenrechtsstreit - Bewertung der Submerkmale der Befähigungsbeurteilung

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Nichts anderes ergibt sich, soweit es die Kammer (Beschluss vom 27.10.2016 - 3 K 2181/16 -, juris) für rechtlich unschädlich gehalten hat, dass nach Maßgabe der Nrn. 4.1 bis 4.3 VwV-Beurteilung Pol auch die einzelnen Befähigungsmerkmale sowie das Ergebnis der Befähigungsbeurteilung mit einer Punktzahl bewertet werden, jedenfalls dann, wenn sich die Ermittlung des Gesamturteils nicht darin erschöpft, sondern entsprechend Nr. 4.2 Sätze 2 und 3 und Nr. 4.4 VwV-Beurteilung Pol bei den Einzelmerkmalen konkretisierende Beschreibungen vorgenommen werden und die Gesamtbewertung aus einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der Submerkmale unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten gebildet und begründet wird.

    Einer Anlassbeurteilung kommt im vorliegenden Beurteilungssystem gerade die Aufgabe zu, das zu erwartende Leistungsvermögen des Bewerbers in Bezug auf das angestrebte Amt darzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016, a.a.O., m.w.N.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 K 2181/16 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 1 B 1206/15

    Heranziehung einer Beurteilung als Grundlage einer Auswahlentscheidung nur bei

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Allein das Fehlen der Besprechung einer dienstlichen Beurteilung, die dem Beurteilten bereits wirksam eröffnet worden ist (§ 51 Abs. 1 Satz 1 LBG; Nr. 6.2 VwV-Beurteilung Pol; vgl. zur postalischen Übermittlung einer dienstlichen Beurteilung an einen erkrankten Beamten etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2016 - 1 B 1206/15 -, IÖD 2016, 78 m.w.N.), führt grundsätzlich nicht zu deren Rechtswidrigkeit (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.1996 - 4 S 1882/94 -, juris; BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 1 WB 173.90 -, BVerwGE 93, 174; Beschluss vom 14.02.1990 - 1 WB 181.88 -, BVerwGE 86, 240; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.1991 - 2 A 12437/90 -, juris).

    Eine Auswahlentscheidung, die sich auf eine noch nicht bekannt gegebene Beurteilung stützt, beruht auf einer unvollständigen Grundlage und ist rechtlich fehlerhaft (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.05.2018 - 6 B 119/18 - und vom 11.02.2016 - 1 B 1206/15 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.04.2013 - 5 ME 81/13 -, jeweils juris m.w.N.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 01.03.2018, a.a.O., vom 28.01.2016 - 2 A 1.14 -, juris und vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48).

    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, a.a.O. und Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Die Befähigungsanalyse dient dazu, individuelle Stärken und Schwächen des Beamten herauszudifferenzieren, um eine fundierte Erkenntnisgrundlage für die künftige Verwendung des Beamten zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12.14 -, BVerwGE 151, 333; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.04.2016 und vom 23.01.2017, jeweils a.a.O.).

    Einer Anlassbeurteilung kommt im vorliegenden Beurteilungssystem gerade die Aufgabe zu, das zu erwartende Leistungsvermögen des Bewerbers in Bezug auf das angestrebte Amt darzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016, a.a.O., m.w.N.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 K 2181/16 -, juris).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    § 21 LVwVfG, wonach im Verwaltungsverfahren bereits die Besorgnis der Befangenheit ausreicht, einen Amtsträger von der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu entbinden, ist auf dienstliche Beurteilungen schon deshalb nicht anwendbar, weil diese keine Verwaltungsakte sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318).

    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem Beurteilungszeitraum Voreingenommenheit - noch - bei der Beurteilung offenbaren (BVerwG, Urteil vom 23.04.1998, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2016 - 4 S 1082/14 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 4 S 2099/17

    Beförderung bei Stellenblockade

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Es gilt der Grundsatz, dass der Dienstherr aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich verpflichtet ist, alle von einem einstweiligen Rechtsschutzantrag erfassten Beförderungen vorläufig nicht vorzunehmen, wenn der unberücksichtigt gebliebene Beamte seinen Antrag gegen mehrere vorgesehene Beförderungen richtet (BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012, a.a.O.; vgl. zur rechtswidrigen Zusage, eine zusätzliche Reservestelle freizuhalten und den darüber hinausgehenden grundsätzlichen Bedenken, durch entsprechende Zusagen "Stellenblockaden" aufzulösen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.2017 - 4 S 2099/17 -, IÖD 2018, 54 m.w.N.).

    Dieser Prüfungsmaßstab ist - wie im Hauptsacheverfahren - auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14.12.2017, a.a.O., vom 09.02.2016 - 4 S 2578/15 - sowie vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 4 S 2241/16

    Dienstliche Beurteilung mit Bildung eines Gesamturteils

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18
    Das vorliegende Auswahlverfahren ist durch mehrere grundlegende Mängel gekennzeichnet, die dazu führen, dass die Erfolgsaussichten der Bewerbung des Antragstellers, der sich darauf beruft, eine Beurteilung mit 4, 25 Punkten, wie sie die Beigeladenen erhalten haben, und damit seine eigene Auswahl sei ernsthaft möglich, im Ergebnis als offen anzusehen sind (vgl. zu den offenen Erfolgsaussichten im Falle grundlegender Mängel im Auswahlverfahren VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.01.2017 - 4 S 2241/16 -, vom 07.04.2016 - 4 S 2354/15 -, vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, jeweils juris und vom 22.07.2008 - 4 S 3097/07 -, NVwZ-RR 2009, 216).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2017, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18

    Anordnungsgrund im Verfahren des Konkurrenten-Eilrechtsschutzes -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 6 B 119/18

    Eilantrag eines Professors in einem Konkurrentenstreitverfahren auf die

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 - 4 S 585/16

    Zum Alter und zur Aktualität von Regelbeurteilungen eines Beamten bei

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 5 ME 81/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - 6 B 491/14

    Pflicht des Beurteilers zur Verschaffung eines aussagekräftigen, objektiven und

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem -

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 173.90

    Wehrrecht - Beurteilung - Beurteilung von Sachkundigen Mitarbeitern

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 12437/90

    Eröffnung der dienstlichen Beurteilung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungsgespräch

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1996 - 4 S 1882/94

    Dienstliche Beurteilung: fehlende Besprechung alleine führt nicht zur

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2016 - 4 S 1578/16

    Zur Auslegung eines Eilrechtsantrags im beamtenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2016 - 4 S 2578/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vizepräsidenten des

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 494/14

    Behördliche Praxis, nach Erreichen der Altersgrenze zur Erstellung von

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 S 3097/07

    Treffen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Dokumentation der

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

    Mit Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 - wurde dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Ablauf von zwei Wochen nach einer erneuten Auswahlentscheidung (Ausschreibung vom 26.03.2018) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts untersagt, die auch im vorliegenden Verfahren Beigeladenen Ziffer 1 bis 4, die in ihren der Auswahlentscheidung zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen jeweils mit 4, 25 Punkten beurteilt worden waren, zum Ersten Kriminal- oder Polizeihauptkommissar (A 13) zu ernennen.

    Dementsprechend kann er zulässigerweise gegenüber jedem einzelnen Beigeladenen und den insoweit getroffenen Auswahlentscheidungen Bedenken vortragen (vgl. hierzu bereits den Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris).

    Obgleich unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers wohl weiterhin nicht festzustellen ist, dass die mittlerweile zweimal geänderte Regelbeurteilung aufgrund Befangenheit des Beurteilers oder der Beurteilungsberater fehlerhaft ist (vgl. hierzu und zu den Maßstäben bereits den Beschluss der Kammer vom 08.10.2018, a.a.O.), ist die Beurteilung in der Fassung vom 06.09.2019 (weiterhin) nicht hinreichend plausibilisiert worden.

    Die Kammer erkennt ausdrücklich an, dass sich der Antragsgegner im Anschluss an das erste Konkurrentenstreitverfahren 3 K 3258/18 um eine Klärung des Sachverhalts bemüht und das Gespräch mit dem Antragsteller gesucht hat (vgl. insbesondere das gemeinsame Gespräch vom 19.03.2019).

    Entsprechende Ausführungen der (allein) maßgeblichen Beurteiler hierzu fehlen, wie bereits im Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 (a.a.O.) ausgeführt wurde.

  • VG Freiburg, 19.03.2024 - 3 K 1471/23
    b) Aus den vorgelegten, elektronisch geführten Verwaltungsakten zum konkreten Auswahlverfahren als der (allein) maßgeblichen Auswahldokumentation ist nach wie vor nicht hinreichend zu erkennen, wer zu welchem Zeitpunkt die konkrete Auswahlentscheidung getroffen hat (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen und m. w. N. Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 12 ff.).
  • VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22

    Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung

    Aus der vorgelegten, elektronisch geführten Verwaltungsakte zum konkreten Auswahlverfahren als der (allein) maßgeblichen Auswahldokumentation ist allerdings nicht hinreichend zu erkennen, wer zu welchem Zeitpunkt die konkrete Auswahlentscheidung auf welcher tatsächlichen Erkenntnisgrundlage getroffen hat (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen und m. w. N. Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 12 ff.).

    Vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe sind Beurteilungen rechtlich betrachtet nicht existent und können demgemäß nicht taugliche Grundlage einer Auswahlentscheidung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011 - 1 WB 59.10 -, juris Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2016 - 1 B 1206/15 -, juris Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2018 - 2 B 10761/18 -, juris Rn. 6 ff. m. w. N.; Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Allerdings lag der Entscheidung des Personalrats im Hinblick auf die damals noch nicht wirksame Beurteilung der Antragstellerin (die Regelbeurteilung zum Stichtag 01.10.2021 wurde der Antragstellerin erst am 15.07.2022 bekannt gegeben und damit - wie ausgeführt - wirksam) keine zutreffende Unterrichtung über die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde (vgl. zu dieser Problematik Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 14).

  • VG Karlsruhe, 09.11.2021 - 8 K 1802/20

    Erfolglose Klage gegen eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage der

    Allerdings handelt es sich hierbei um keine individuelle Begründung (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 8.10.2018 - 3 K 3258/18 - juris Rn. 32 zur dienstlichen Beurteilung eines Polizeivollzugsbeamten).

    Dabei handelt es sich jedoch um keine individuell formulierte Begründung, sondern um eine Begründung, die den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt, die für "Ankreuzbegründungen" entwickelt wurden (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 8.10.2018 - 3 K 3258/18 - juris Rn. 32 zur dienstlichen Beurteilung eines Polizeivollzugsbeamten).

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

    Es ist auch hinreichend zu erkennen, wer zu welchem Zeitpunkt die konkrete Auswahlentscheidung auf welcher tatsächlichen Erkenntnisgrundlage - Auswahlvermerk - getroffen hat (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen und m. w. N. Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 12 ff.).
  • VG Freiburg, 19.03.2019 - 3 K 10936/17

    Mindestanforderungen an die Begründung einer dienstlichen Beurteilung

    Eine nur formelhafte Begründung des Gesamturteils kommt jedoch einem Begründungsausfall gleich (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris).
  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Die abgegebene formelhafte Begründung kommt einem Begründungsausfall gleich (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 3 K 3258/18 -, juris, Rn. 31).
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