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   VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18   

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VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18 (https://dejure.org/2018,33943)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.10.2018 - 4 K 5260/18 (https://dejure.org/2018,33943)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 4 K 5260/18 (https://dejure.org/2018,33943)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 1 S 2448/85

    Erlaubnispflicht der Straßenmusik im Innenstadtbereich

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18
    Mit ihrem "Merkblatt für Musiker/innen und darstellende Künstler/innen" hat die Stadt Freiburg Straßenkunst erlaubnisfrei gestellt (wie VGH Mannheim, Urt. v. 26.06.1986 - 1 S 2448/85 -, NJW 1987, 1839).

    Bei dem Merkblatt der Stadt Freiburg handelt es sich um eine Allgemeinverfügung im Sinn von § 35 Satz 2 LVwVfG (vgl. VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.1986 - 1 S 2448/85 -, NJW 1987, 1839 ff.).

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18
    Einer Einordnung als Kunst steht entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin jedenfalls die Erzielung geringfügiger Einnahmen nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81/88 - juris).

    Unter Straßenkunst lässt sich das künstlerische Schaffen verstehen, welches in einem untrennbaren Wechselspiel zwischen Werk- und Wirkbereich auf das Medium der öffentlichen Straße und das dort sich aufhaltende Publikum spezifisch angewiesen ist (BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 24.08.2017 - 11 B 938/17 - juris, Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89

    Straßenkunst ist Sondernutzung

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18
    Als Folge des fehlenden Verkehrszwecks muss deshalb der Gesichtspunkt der verkehrsbezogenen Kommunikation zur Qualifizierung der Straßenkunst als Sondernutzung führen, sofern nicht durch die Widmung die Ausübung der Straßenkunst dem Gemeingebrauch zugeschlagen wurde (vgl. VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 24.04.1992 - 14 S 3212/89 - juris, Rn. 17 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - 11 B 938/17

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine "Kunstaktion" als Straßenkunst

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18
    Unter Straßenkunst lässt sich das künstlerische Schaffen verstehen, welches in einem untrennbaren Wechselspiel zwischen Werk- und Wirkbereich auf das Medium der öffentlichen Straße und das dort sich aufhaltende Publikum spezifisch angewiesen ist (BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 24.08.2017 - 11 B 938/17 - juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18
    Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als eines ebenfalls kunstspezifischen Vorganges; dieser "Wirkbereich", in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist (BVerfGE 30, 173 [188 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 5 S 2592/18

    Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße; Sondernutzung

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Oktober 2018 - 4 K 5260/18 - wird zurückgewiesen.
  • VG Freiburg, 09.10.2019 - 4 K 4965/18

    Das Tarotkartenlegen ist keine "Straßenkunst" und deshalb eine straßenrechtliche

    Mit Beschluss vom 08.10.2018 hat die Kammer den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit der Begründung abgelehnt, dass es offen sei, ob es sich beim Tarotkarten- legen um Kunst handele, jedenfalls keine "Straßenkunst" vorliege (- 4 K 5260/18 -, juris).
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