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   VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21   

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VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21 (https://dejure.org/2021,51041)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.12.2021 - 3 K 2539/21 (https://dejure.org/2021,51041)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 3 K 2539/21 (https://dejure.org/2021,51041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 4 BeamtStG, § 33 Abs 1 S 3 BeamtStG, Art 33 Abs 5 GG
    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem Gedankengut als sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung; Widerrufsbeamter; Rechtsschutzinteresse; charakterliche Eignung; Hitlergruß; Dab-Pose; Facebook; Freiheitlich-demokratische Grundordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamter kann entlassen werden, obwohl sein Post auf Facebook nicht strafbar ist

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (36)

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Ein sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Dienstherr nicht überzeugt ist, dass der Beamte die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris m.w.N.).

    Es ist dabei gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität der Beamtinnen und Beamten stellt (VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris Rn. 51; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - und vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.09.2017 - 2 B 180/17 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Ein sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Dienstherr nicht überzeugt ist, dass der Beamte die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, BVerw-GE 62, 267; VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris Rn. 45).

    Das Posten von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt zwar grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel dar, es bedarf aber stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. nur VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 - VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris und m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 4 S 1473/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Ausreichend hierfür sind bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 - und vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, jeweils juris).

    Wie ein Beamter auf Anfechtungen, Belastungen, Herausforderungen und Versuchungen voraussichtlich reagieren wird, lässt sich selten genug mit Gewissheit vorhersagen, sodass es zumeist darauf ankommen wird, ob und mit welcher Überzeugungskraft äußere Tatsachen den Schluss auf negative innere Tatsachen zulassen (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris).

    Vorliegend hat der Antragsgegner jedoch allein die Sicht eines objektiven Beobachters für ausschlaggebend erachtet (siehe Seite 24 des Widerspruchsbescheids) und dabei im Hinblick auf die - hier primär relevante - innere Einstellung des Antragstellers beurteilungsrelevante Aspekte fehlerhaft nicht hinreichend berücksichtigt (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 -, juris Rn. 17).

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann auch nach dem Zeitpunkt der (gegebenenfalls fristlos verfügten) Entlassung beantragt und gewährt werden (siehe bereits VG Freiburg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Demgemäß ist der Antrag des Antragstellers auf "Wiedereinstellung" sachdienlich als Antrag gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO auf Vollzugsfolgenbeseitigung inner-halb des mangels Bestandskraft der Entlassungsverfügung und mangels Ablaufs der Ausbildungszeit noch nicht endgültig beendeten Beamtenverhältnisses auszulegen (VG Freiburg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, juris Rn. 37).

    Das Posten von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt zwar grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel dar, es bedarf aber stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. nur VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Wegen der Tabuisierungsfunktion des § 86a StGB ist es nicht erforderlich, dass sich der Täter zu den Zielen einer der in § 86 Abs. 1 StGB bezeichneten Partei oder Vereinigung, deren Kennzeichen er verwendet, bekennt oder sonst mit der Partei oder Vereinigung identifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.1972 - 3 StR 1/71 I -, BGHSt 25, 30-35, juris Rn. 7).

    Es soll vielmehr jeglicher Anschein vermieden werden, verfassungswidrige Organisationen könnten trotz ihres Verbotes ihre Wiederbelebung betreiben und das Verwenden bzw. Verbreiten ihrer Symbole würden geduldet werden oder hätten sich wiederein-gebürgert (BGH, Urteil vom 18.10.1972 - 3 StR 1/71 I -, BGHSt 25, 30-35, juris; Ellbogen, in: BeckOK StGB, 51. Ed. 01.11.2021, StGB § 86a Rn. 2; Paeffgen, in: NK-StGB, 5. Aufl. 2017, StGB § 86a Rn. 2).

  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Die Entlassung des Antragstellers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Inhalt der Veröffentlichungen Ausdruck einer der verfassungsmäßigen Grundordnung entgegenstehenden inneren Einstellung ist oder das konkrete Handeln jedenfalls den zurechenbaren Rechtsschein einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung hervorruft (vgl. zur disziplinarrechtlichen Relevanz insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 17.05.2001 - 1 DB 15.01 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, der dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.05.2001 - 1 DB 15.01 - (juris) zugrunde lag, in welchem das Tragen eines Siegelrings mit SS-Runen durch einen Polizeibeamten als Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Dienstes angesehen worden ist.

  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Allerdings führt die Erfüllung des Straftatbestands im Rahmen des § 86a Abs. 1 StGB nicht in jedem Fall zu einer Strafbarkeit, da Ausnahmen von der Strafbarkeit angenommen werden, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (siehe nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 -, juris Rn. 22).

    Die Tabuisierungsfunktion des Gesetzes soll nach der Normauslegung der Gerichte aber nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Verwendung derartiger Symbolik allein deshalb grundsätzlich zulässig ist, weil sie in kritischer Absicht erfolgt (siehe nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Ein sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Dienstherr nicht überzeugt ist, dass der Beamte die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, BVerw-GE 62, 267; VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris Rn. 45).

    Zwar genügen nach der oben genannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2020 - 4 S 3078/19 - mit Verweis auf Bayerischen VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, juris Rn. 7 ff. und OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 -, juris Rn. 8 f., jeweils m.w.N. und unter Verweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris).

  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Ausreichend hierfür sind bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Zwar genügen nach der oben genannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2020 - 4 S 3078/19 - mit Verweis auf Bayerischen VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, juris Rn. 7 ff. und OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 -, juris Rn. 8 f., jeweils m.w.N. und unter Verweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris).

  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Zwar genügen nach der oben genannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2020 - 4 S 3078/19 - mit Verweis auf Bayerischen VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, juris Rn. 7 ff. und OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 -, juris Rn. 8 f., jeweils m.w.N. und unter Verweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris).

  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
    Im Gegenteil kann es im Einzelfall sogar für die charakterliche Eignung sprechen, wenn sich der Betroffene von Drogen distanziert, obwohl er in einem schwierigen Milieu aufgewachsen ist (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 2 B 180/17
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

  • VGH Bayern, 11.10.2012 - 3 ZB 10.1470

    Handlung, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Kürzung der Dienstbezüge

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 4 S 3078/19

    Probebeamtenverhältnis; Rechtsgrundlage für die Entlassung aus dem

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 4 S 2901/07

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19

    Entlassung; in Ausbildung befindlicher Polizeibeamter; Trunkenheitsfahrt mit 1,88

  • OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Ungeeignetheit für den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei charakterlichen Zweifeln

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 4 S 1860/96

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe trotz Wiederholungsmöglichkeit für

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1994 - 4 S 1333/92

    Unterhaltsbeitrag nach BeamtVG § 15 Abs 2: Bewilligungsbeginn; zusätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel; Möglichkeit der

  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Die Entlassung des Antragstellers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Inhalt der Veröffentlichungen Ausdruck einer der verfassungsmäßigen Grundordnung entgegenstehenden inneren Einstellung ist oder das konkrete Handeln jedenfalls den zurechenbaren Rechtsschein einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung hervorruft (vgl. zur disziplinarrechtlichen Relevanz insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 17.05.2001 - 1 DB 15.01 -, juris Rn. 36 m. w. N., VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 8.12.2021 - 3 K 2539/21 -, juris Rn. 38 - 44).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der auch aus anderen Verfahren bekannten Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.

    So hat auch das VG Freiburg in seinem Beschluss v. 08.12.2021 (3 K 2539/21; juris Rz. 33) die nicht einzelfallbezogene Verfahrensweise der dortigen Behörde als "oberflächlich" und "schematisch" bezeichnet, was vorliegend ebenso zutrifft.

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der auch aus anderen Verfahren bekannten Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.

    So hat auch das VG Freiburg in seinem Beschluss v. 08.12.2021 (3 K 2539/21; juris Rz. 33) die nicht einzelfallbezogene Verfahrensweise der dortigen Behörde als "oberflächlich" und "schematisch" bezeichnet, was vorliegend ebenso zutrifft.

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.

    So hat auch das VG Freiburg in seinem Beschluss v. 08.12.2021 (3 K 2539/21; juris Rz. 33) die nicht einzelfallbezogene Verfahrensweise der dortigen Behörde als "oberflächlich" und "schematisch" bezeichnet, was vorliegend ebenso zutrifft.

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.

    So hat auch das VG Freiburg in seinem Beschluss v. 08.12.2021 (3 K 2539/21; juris Rz. 33) die nicht einzelfallbezogene Verfahrensweise der dortigen Behörde als "oberflächlich" und "schematisch" bezeichnet, was vorliegend ebenso zutrifft.

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.

    So hat auch das VG Freiburg in seinem Beschluss v. 08.12.2021 (3 K 2539/21; juris Rz. 33) die nicht einzelfallbezogene Verfahrensweise der dortigen Behörde als "oberflächlich" und "schematisch" bezeichnet, was vorliegend ebenso zutrifft.

  • VG Berlin, 21.07.2022 - 28 K 126.20

    Zweifel an charakterlicher Eignung für den Polizeivollzugsdienst aufgrund des

    Andere Entscheidungen thematisieren im Zusammenhang mit der charakterlichen Eignung von Beamtinnen und Beamten aktives online-Verhalten wie "likes" und eigene Posts (VG Aachen, Beschluss vom 26. August 2021 - 1 L 480/21 -, juris, Rn. 23 ff.; VG Freiburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 3 K 2539/21 -, juris Rn. 38 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2020 - 4 S 1473/20 -, juris Rn. 17), die allesamt über ein bloßes (passives) "Folgen" hinausgehen.
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