Rechtsprechung
VG Freiburg, 09.03.2001 - 4 K 228/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung der Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 1215/92
Sozialhilferecht: Verletzung von Selbsthilfepflichten; zumutbare Beschäftigung; …
Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2001 - 4 K 228/01
Ob diese Stellungnahme inhaltlich den Erwartungen der Antragsgegnerin entspricht, ist für § 66 SGB I, der eher auf die formale Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten abstellt (…das BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, VBlBW 1996, 12 = FEVS 46, 12, spricht insoweit von "Verfahrens"pflichten; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 28.04.1993, VBlBW 1993, 478), nicht entscheidend.§ 66 Abs. 1 SGB I, regelt jedoch einen eigenständigen Grund der Leistungsversagung bei Nichterfüllung von Verfahrenspflichten; diese Vorschrift findet auf die sozialhilferechtliche Pflicht zur Selbsthilfe durch Arbeit keine Anwendung (…BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.04.1993, a.a.O.).
Im Hinblick auf eventuelle künftige Entscheidungen der Antragsgegnerin weist die Kammer darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 28.04.1993, a.a.O.) nicht bereits jedes Verhalten eines Hilfebedürftigen, das vom Sozialhilfeträger im Hinblick auf die Bemühungen um Arbeit noch nicht als ausreichend erachtet wird, das aber insgesamt noch keine Gleichgültigkeit bei der Arbeitssuche erkennen lässt, eine Arbeitsverweigerung im Sinne von § 25 Abs. 1 BSHG darstellt.
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00
Kürzung der Sozialhilfe auch nach erstmaliger Arbeitsverweigerung
Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2001 - 4 K 228/01
Dieses Vorgehen (Aufforderung zur Vorsprache bei der KOLA) knüpft an die Selbsthilfepflichten des Hilfebedürftigen nach § 2 Abs. 1 BSHG oder nach den §§ 18 ff., 25 BSHG an (zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche dieser Vorschriften vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2000 - 7 S 2137/00 -).Sie hat dementsprechend auch keinerlei Ermessensüberlegungen, die in einem solchen Fall nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BSHG geboten gewesen wären (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2000, a.a.O.), angestellt.
- BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2001 - 4 K 228/01
Ob diese Stellungnahme inhaltlich den Erwartungen der Antragsgegnerin entspricht, ist für § 66 SGB I, der eher auf die formale Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten abstellt (das BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, VBlBW 1996, 12 = FEVS 46, 12, spricht insoweit von "Verfahrens"pflichten;… vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 28.04.1993, VBlBW 1993, 478), nicht entscheidend.§ 66 Abs. 1 SGB I, regelt jedoch einen eigenständigen Grund der Leistungsversagung bei Nichterfüllung von Verfahrenspflichten; diese Vorschrift findet auf die sozialhilferechtliche Pflicht zur Selbsthilfe durch Arbeit keine Anwendung (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.04.1993, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 03.07.1998 - 4 K 1262/98
Anordnung der Teilnahme an einem Nachschuldungskurs bei im …
Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2001 - 4 K 228/01
Diese Frage bedarf insoweit jedoch ebenso keiner Entscheidung mehr wie die Frage, ob der schlichte Hinweis auf die "Mitwirkungspflichten gem. §§ 60 ff. SGB I" im Schreiben der Antragsgegnerin vom 23.01.2001 den Anforderungen des § 66 Abs. 3 SGB I genügt (vgl. hierzu VG Freiburg, Urt. v. 12.10.1999 - 4 K 1262/98 -).