Rechtsprechung
   VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29673
VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17 (https://dejure.org/2017,29673)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09.08.2017 - 4 K 4224/17 (https://dejure.org/2017,29673)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09. August 2017 - 4 K 4224/17 (https://dejure.org/2017,29673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Kein Facharztgutachten wegen abwegiger Äußerungen als Reichsbürger

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 StVG, § 46 FeV 2010, § 11 Abs 2 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010
    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger Äußerungen von Reichsbürger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens; Abklärung von Fahreignungszweifeln aufgrund abstruser Rechtsausführungen; Reichsbürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Zurechnung eines Fahrerlaubnisinhabers zur sogenannten Reichsbürgerbewegung berechtigt Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Anforderung eines psychiatrischen Gutachtens

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch Reichsbürger dürfen Auto fahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisbehörde darf bei Reichsbürgern nicht sofort ein psychiatrisches Gutachten anfordern

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vermeintlicher Reichsbürger darf weiter fahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3081, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 337, und Beschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, VBlBW 2013, 517).

    Hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69; BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Dabei sind die Anforderungen der Anlassbezogenheit und der Verhältnismäßigkeit gerade auch bei einer geforderten psychiatrischen Untersuchung mangels selbständiger Anfechtbarkeit der Gutachtensanordnung und wegen der einschneidenden Folgen einer unberechtigten Weigerung, das Gutachten beizubringen, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Offenlassen kann die Kammer, ob die Gutachtensanforderung deshalb formellen Bedenken begegnet, weil sie sich allgemein auf Eignungsmängel gemäß Nr. 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht, eine Zuordnung zu einer oder mehreren der zahlreichen Unternummern aber nicht vornimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179), wozu sie möglicherweise nach Zuziehung des medizinischen Sachverstands des öffentlichen Gesundheitsdienstes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 -, NJW 2014, 1491) in der Lage wäre; zweckdienlich erschiene dies schon deshalb, weil die Straßenverkehrsbehörde dann eher in der Lage wäre, zu beurteilen, ob die von ihr angenommenen Anhaltspunkte für (irgend-)eine psychische Erkrankung überhaupt hinreichend sind für eine Gutachtensaufforderung.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3081, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 337, und Beschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, VBlBW 2013, 517).

    Dabei sind die Anforderungen der Anlassbezogenheit und der Verhältnismäßigkeit gerade auch bei einer geforderten psychiatrischen Untersuchung mangels selbständiger Anfechtbarkeit der Gutachtensanordnung und wegen der einschneidenden Folgen einer unberechtigten Weigerung, das Gutachten beizubringen, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Offenlassen kann die Kammer, ob die Gutachtensanforderung deshalb formellen Bedenken begegnet, weil sie sich allgemein auf Eignungsmängel gemäß Nr. 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht, eine Zuordnung zu einer oder mehreren der zahlreichen Unternummern aber nicht vornimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179), wozu sie möglicherweise nach Zuziehung des medizinischen Sachverstands des öffentlichen Gesundheitsdienstes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 -, NJW 2014, 1491) in der Lage wäre; zweckdienlich erschiene dies schon deshalb, weil die Straßenverkehrsbehörde dann eher in der Lage wäre, zu beurteilen, ob die von ihr angenommenen Anhaltspunkte für (irgend-)eine psychische Erkrankung überhaupt hinreichend sind für eine Gutachtensaufforderung.

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69; BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Das spätere Auswechseln der Begründung für die Anordnung des Gutachtens ist daher nicht zulässig (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, und vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, NJW 2017, 1765; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 -, VBlBW 2017, 31, und vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 -, VRS 119, 182).

  • BVerwG, 03.06.2014 - 4 CN 6.12

    Bebauungsplan; Baugebiet; Umplanung; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet;

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Dabei sind die Anforderungen der Anlassbezogenheit und der Verhältnismäßigkeit gerade auch bei einer geforderten psychiatrischen Untersuchung mangels selbständiger Anfechtbarkeit der Gutachtensanordnung und wegen der einschneidenden Folgen einer unberechtigten Weigerung, das Gutachten beizubringen, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Offenlassen kann die Kammer, ob die Gutachtensanforderung deshalb formellen Bedenken begegnet, weil sie sich allgemein auf Eignungsmängel gemäß Nr. 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht, eine Zuordnung zu einer oder mehreren der zahlreichen Unternummern aber nicht vornimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179), wozu sie möglicherweise nach Zuziehung des medizinischen Sachverstands des öffentlichen Gesundheitsdienstes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 -, NJW 2014, 1491) in der Lage wäre; zweckdienlich erschiene dies schon deshalb, weil die Straßenverkehrsbehörde dann eher in der Lage wäre, zu beurteilen, ob die von ihr angenommenen Anhaltspunkte für (irgend-)eine psychische Erkrankung überhaupt hinreichend sind für eine Gutachtensaufforderung.

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Das spätere Auswechseln der Begründung für die Anordnung des Gutachtens ist daher nicht zulässig (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, und vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, NJW 2017, 1765; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 -, VBlBW 2017, 31, und vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 -, VRS 119, 182).
  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Etwas anderes kann sich nur im Einzelfall bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 -, juris Rn. 4; Thüring. OVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 -, juris Rn. 25 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 -, juris; geringere Anforderungen stellt wohl VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3081, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 337, und Beschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, VBlBW 2013, 517).
  • VGH Bayern, 15.06.2015 - 11 CS 15.969

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung eines ärztlichen Gutachtens; Fahrprobe

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    In der Fahrerlaubnisklasse C1E ist die Klasse BE enthalten (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV); die Fahrerlaubnisklasse C1 wirkt sich gegenüber der Fahrerlaubnisklasse C1E nicht streitwerterhöhend auswirken (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 15.06.2015 - 11 CS 15.969 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 1 S 71.12
    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Etwas anderes kann sich nur im Einzelfall bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 -, juris Rn. 4; Thüring. OVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 -, juris Rn. 25 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 -, juris; geringere Anforderungen stellt wohl VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2013 - 10 S 1491/13

    Anforderung an die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
    Offenlassen kann die Kammer, ob die Gutachtensanforderung deshalb formellen Bedenken begegnet, weil sie sich allgemein auf Eignungsmängel gemäß Nr. 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht, eine Zuordnung zu einer oder mehreren der zahlreichen Unternummern aber nicht vornimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179), wozu sie möglicherweise nach Zuziehung des medizinischen Sachverstands des öffentlichen Gesundheitsdienstes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 -, NJW 2014, 1491) in der Lage wäre; zweckdienlich erschiene dies schon deshalb, weil die Straßenverkehrsbehörde dann eher in der Lage wäre, zu beurteilen, ob die von ihr angenommenen Anhaltspunkte für (irgend-)eine psychische Erkrankung überhaupt hinreichend sind für eine Gutachtensaufforderung.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

  • VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12

    Fahreignungszweifel wegen politischer Äußerungen

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • VG Braunschweig, 23.02.2007 - 6 B 413/06

    Ablehnung; Amtsarzt; Antrag; Deutsches Reich; Entziehung; Fahreignung;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht