Rechtsprechung
VG Freiburg, 09.10.2019 - 4 K 4965/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Das Tarotkartenlegen ist keine "Straßenkunst" und deshalb eine straßenrechtliche Sondernutzung
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 5 Abs 3 GG, § 13 Abs 1 StrG BW, § 16 Abs 7 StrG BW, § 35 S 2 VwVfG BW
Das Tarotkartenlegen ist keine "Straßenkunst" und deshalb eine straßenrechtliche Sondernutzung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenkunst; Tarotkartenlegen; Erlaubnisfreiheit; Merkblatt; Allgemeinverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Tarotkartenlegen ist keine Straßenkunst
- datev.de (Kurzinformation)
Tarotkartenlegen ist keine Straßenkunst
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tarotkartenlegen ist keine Straßenkunst - Untersagung von nicht genehmigten Wahrsagertätigkeiten auf öffentlichen Straßen zulässig
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 07.08.2019 - 8 K 8879/17
Klagen auf Beseitigung einer Altlast in einer Kiesgrube unzulässig
Das städtische Verbot für einen Tarotkartenleger, in der Innenstadt seine Karten zu legen, hat es hingegen bestätigt (Urteil vom 9. Oktober 2019 - 4 K 4965/18).