Rechtsprechung
VG Freiburg, 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 71 Abs 1 PersVG BW, § 74 Abs 2 Nr 2 PersVG BW, § 74 Abs 3 PersVG BW
Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg; Mitbestimmung und Unterrichtungspflicht bei Aufstellung von Dienstplänen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
- BVerwG, 02.05.2019 - 5 PB 22.18
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung …
Die Beschwerden des Antragstellers und der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Februar 2017 - PL 9 K 2543/15 - werden zurückgewiesen.Der Tenor des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Februar 2017 - PL 9 K 2543/15 - wird klarstellend wie folgt gefasst:.
unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15 - insoweit, festzustellen, dass die weitere Beteiligte verpflichtet ist, dem Vorsitzenden des Antragstellers und dessen Stellvertretern im Voraus für Abteilungen, Bereiche und Dienstgruppen der Dienststelle erstellte monatliche Dienstpläne und die darin enthaltenen Arbeitszeitregelungen in personalisierter und nicht anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht ausschließlich bereits ordnungsgemäß mitbestimmte generelle Arbeitszeitregelungen vollziehen.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15 - zu ändern und die Anträge insgesamt abzulehnen.