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   VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21   

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VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21 (https://dejure.org/2021,52121)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.12.2021 - 4 K 3545/21 (https://dejure.org/2021,52121)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 4 K 3545/21 (https://dejure.org/2021,52121)
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    Versammlung nur mit Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz? - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 25 NE 21.1814

    Erfolgloser Eilantrag gegen Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Versammlungen unter freiem Himmel sind ihrem Wesen nach auf Meinungskundgabe und Interaktion angelegt, die typischerweise mit lautem Sprechen und Skandieren einhergehen, wodurch vermehrt Aerosole und Tröpfchen freigesetzt werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.07.2021 - 25 NE 21.1814 -, juris Rn. 26).

    Denn die Teilnehmer bewegen sich nicht gleichmäßig und es kann je nach individuellem Gehtempo und der Entwicklung der Versammlung zu (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Versammlungsteilnehmer kommen, zumal auch die Teilnehmerzahl oft nicht wirksam zu begrenzen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.07.2021 - 25 NE 21.1814 -, juris Rn. 26).

    Der bewirkte Grundrechtseingriff betrifft die Versammlungsfreiheit aber nicht in ihrem Kernbereich, weil die Durchführung der Versammlung an sich hierdurch nicht beeinträchtigt ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.07.2021 - 25 NE 21.1814 -, juris Rn. 42).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris).
  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    In diesem Fall steht der Exekutive ein tatsächlicher Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 -, juris Rn. 61).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris).
  • OVG Thüringen, 22.05.2020 - 3 EN 341/20

    Corona-Pandemie: Außervollzugsetzung der Schließung von Fitnessstudios in

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Solange die Sachlage durch erhebliche Ungewissheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägt ist, ist die gerichtliche Prüfung der Erforderlichkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Frage beschränkt, ob sich andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 22.05.2020 - 3 EN 341/20 -, juris Rn. 103; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. 90).
  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 BV 17.2405

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Im Übrigen weist die Kammer im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Auflage noch auf Folgendes hin: Soweit der Antragsteller auf ein Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen hinweist, wonach - gestützt auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 10.07.2018 - 10 BV 17.2405 -, juris, Rn. 30), welcher sich seinerseits auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt - es eine objektive Bedingung der Strafbarkeit (wegen Verstoßes des Versammlungsleiters gegen eine angeordnete Maskenpflicht für eine öffentliche Versammlung sei), dass eine Maskenauflage rechtswidrig sei, erscheint diese Auffassung als fraglich.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 - BVerfGE 69, 315).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1834/20

    "Querdenken"-Kundgebung in Duisburg bleibt verboten

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Denn die Teilnehmer bewegen sich nicht gleichmäßig und es kann je nach individuellem Gehtempo und der Entwicklung der Versammlung zu (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Versammlungsteilnehmer kommen, zumal auch die Teilnehmerzahl oft nicht wirksam zu begrenzen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.07.2021 - 25 NE 21.1814 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    In der Entscheidung vom 19.11.2021 (- 1 BvR 781/21 -, juris Rn. 173 f.) heißt es hierzu:.
  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Untersagungsverfügung bezüglich einer

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
    Denn die Teilnehmer bewegen sich nicht gleichmäßig und es kann je nach individuellem Gehtempo und der Entwicklung der Versammlung zu (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Versammlungsteilnehmer kommen, zumal auch die Teilnehmerzahl oft nicht wirksam zu begrenzen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.07.2021 - 25 NE 21.1814 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2020 - 1 S 1541/20

    Coronaverordnung: Versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der Teilnehmer an

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1791/14

    Strafbarkeit wegen Nichtbefolgung einer Auflage bei einer Versammlung (Grundrecht

  • VG Freiburg, 24.01.2022 - 4 K 142/22

    Coronapandemie: befristetes Verbot von unangemeldeten Versammlungen in der Form

    Soweit der Antragsteller infrage stellt, dass bei Verstößen gegen die Pflicht zur Abstandswahrung und zum Maskentragen, sei es im Allgemeinen nach der Corona-Verordnung, wenn der 1, 5 m Abstand nicht eingehalten werden kann, und im Besonderen, wenn sie bei Versammlungen im Freien generell behördlich angeordnet werden, Gesundheitsgefahren bestehen, vermag dem die Kammer nach wie vor nicht zu folgen (vgl. schon VG Freiburg, Beschl. v. 10.12.2021 - 4 K 3545/21 -, juris).
  • VG Freiburg, 19.05.2022 - 4 K 689/21

    Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Internet - Corona: Abstandsunabhängige

    Aber auch dort kann es zu einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Tröpfchen kommen, und auch die direkte Infektion durch Aerosolpartikel ist im Freien - vor allem in größeren Menschenmengen mit geringen Abständen - nicht ausgeschlossen (Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung, Zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikel beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen, https://www.info.gaef.de/positionspapier, S. 16, siehe auch VG Freiburg, Beschluss vom 10.12.2021 - 4 K 3545/21 -, juris Rn. 15 f.).
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