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   VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14   

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VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14 (https://dejure.org/2016,5525)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.02.2016 - 6 K 2574/14 (https://dejure.org/2016,5525)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 6 K 2574/14 (https://dejure.org/2016,5525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer zur Rechtfertigung der Erteilung einer Ausnahme vom Dauergrünlandumwandlungsverbot führenden "unzumutbaren Belastung"; Verfassungsmäßigkeit des Dauergrünlandumwandlungsverbots

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausnahmegenehmigung für eine bereits durchgeführte Umwandlung von Grünland in Ackerland; Anordnung der Rückumwandlung des Ackerlands in Grünland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Landwirtschaftsrecht; Naturschutz; Landschaftsschutz - Grünland; Dauergrünland; Dauergrünlandumwandlungsverbot; Unzumubare Belastung; Ausnahme; Verfassungswidrig; Eigentum; Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsfläche; Deckungskostenbeitrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Schleswig, 08.02.2013 - 1 A 287/11

    Befreiung von naturschutzrechtlichem Bauverbot; teilweise Errichtung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    Eine Atypik der Grundstückssituation sei erforderlich, maßgeblich seien objektive Gesichtspunkte, so dass die sonstige subjektive wirtschaftliche Situation des Eigentümers selbst unerheblich sei (vgl. VG Schlesw.Holst., U. v. 8.2.2013 - 1 A 287/11 -, juris, Rdnr. 76, 81).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    Zur Belastung einer privaten Grünlandfläche mit einem Umwandlungsverbot, um im Rahmen einer Planfeststellung eine Ausgleichsfläche zu erhalten, wurde entschieden, dass die grundgesetzliche Dispositionsfreiheit des Eigentümers hinsichtlich der Absicht, ein 3, 6 ha große Grundstück als Renditeobjekt nutzen zu können, nicht verletzt werde, wenn er wirtschaftlich nicht existenziell auf dieses Grundstück angewiesen sei, wenn er das Grundstück lediglich im Rahmen eines Nebenerwerbslandwirtschaftsbetriebs nutze, wenn die Möglichkeit einer betrieblichen Nutzung und Gestaltung nicht völlig abgeschnitten werde und wenn dem Eigentümer noch knapp 42 ha an unbelasteten Flächen verblieben und seine Existenz weder vernichtet noch gefährdet werde (BVerwG, U. v. 28.1.1999 - 4 A 18/98 -. juris, Rdnr. 24, 25 = BauR 1999, 891 = NVwZ-RR 1999, 629 = UPR 1999, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1980 - GrS 1/80

    Zwangsgeldandrohung und Anfechtbarkeit des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    Was die Zwangsgeldandrohung angeht, ist dem Kontext des Bescheids und dem Verhalten des Beklagten zu entnehmen, dass diese Androhung konkludent nur für den Fall des Eintritts der Bestandskraft dieses Bescheids, also seiner Vollziehbarkeit, gelten soll (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 1.8.1980 - GrS 1/80 - juris [LS] = ESVGH 30, 204 [LS und Gründe]), weshalb die Behörde bisher auch kein Zwangsgeld festgesetzt hat, obwohl der Kläger bis zur gesetzten Frist (31.10.2013) - und auch bislang - die angeordnete Rückumwandlung nicht vorgenommen hat.
  • VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12

    Keine Begründung subjektiv öffentlicher Rechte Dritter durch § 67 Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    Eine unzumutbare Härte nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BNatSchG liege vor, wenn sich die Belastung des Betroffenen in Abwägung mit öffentlichen Interessen wegen der Besonderheit und Schwere des Verbots als unangemessen erweise (vgl. VG Stade, U. v . 8.10.2013 - 1 A 2305/12 -, juris, Rdnr. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92

    Zumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals - Abbruchinteresse

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    In ähnlicher Weise wird in der Rechtsprechung der Fachgerichte zum Denkmalschutzrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 12.12.1985 - 5 S 2653/84 -, juris = VBlBW 1987, 66 und U. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, juris, = VBlBW 1989, 18 [22, 23] und U. v. 27.5.1993 - 1 S 2588/92 -, juris, = BRS 77 Nr. 19 = BWVPr 1994, 285) eine Unzumutbarkeit von Belastungen für den Eigentümer und damit eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 GG erst dann angenommen, wenn ein "anhaltendes Missverhältnis zum realisierbaren Nutzwert" vorliegt, wenn eine "sinnvolle Nutzung nicht mehr möglich" ist, wenn die "Belastung einem Veräußerungsverbot gleichkommt", wenn eine "bisher ausgeübte zulässige Nutzung, die der Lage und Beschaffenheit des Eigentums entspricht und von vernünftig denkendem Eigentümer ins Auge gefasst wird, künftig durch die staatliche Maßnahme untersagt wird".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 11 S 61.12

    Antrag eines Naturschutzverbandes; vorläufiger Rechtsschutz; Kahlschlagsverbot im

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    Maßgeblich sei für die Beurteilung eine bilanzierende Interessenabwägung durch die Behörde in Form einer Ermittlung und Gewichtung der Folgen einer Belastung bzw. eines Eingriffs und der ihnen gegenüber zu stellenden gegenläufigen öffentlichen Belange des Allgemeinwohls (vgl. OVG Bln.-Bbg, B. v. 28.9.2012 - OVG 11 S 61.12 -, juris, Rdnr. 5 = NuR 2012, 852 = NVwZ-RR 2013, 96).
  • VG Köln, 18.06.2013 - 14 K 2114/11

    Naturschutzrechtliche Befreiung von den Festsetzungen eines Landschaftsplans

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    Wer aus eigener Entscheidung eine Hofstelle aufgegeben habe, könne sich nicht auf die Unzumutbarkeit eines Bauverbots berufen (vgl. VG Köln, U. v. 18.6.2013 - 14 K 2114/11 -, juris. Rdnr. 44; ebenso VG Bayreuth, U. v. 16.9.2015 - B 2 K 15.493 - juris, Rdnr. 21 zur Versagung einer Fällgenehmigung für eine Eiche nach der NaturdenkmalVO).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2004 - 5 S 2713/02

    Eigentumsrechtliche Zumutbarkeit eines Aufforstungsverbots wegen Biotopschutzes

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    In Anlehnung an diese zum Denkmalschutzrecht entwickelten Grundsätze beantwortet die fachgerichtliche Rechtsprechung auch die Frage, inwieweit die Verweigerung einer Aufforstungsgenehmigung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes zu einer finanziellen Unzumutbarkeit des betroffenen Grundstückseigentümers und damit zu einer Verletzung seines Eigentumsgrundrechts führt (vgl. VG Freiburg, U. v. 7.10.1999 - 3 K 734/98 und dazu die zweitinstanzliche Entscheidung VGH Bad.-Württ., U. v. 6.11.2003 - 10 S 2619/00 -, juris Rdnrn. 26 - 51 = NuR 2004, 244 = AUR 2004, 368; siehe ferner VGH Bad.-Württ., U. v. 17.11.2004 - 5 S 2731/02 -, juris, Rdnr. 23 - 24 = RdL 2005, 132 = NuR 2005, 724 = VBlBW 2005, 274).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    In ähnlicher Weise wird in der Rechtsprechung der Fachgerichte zum Denkmalschutzrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 12.12.1985 - 5 S 2653/84 -, juris = VBlBW 1987, 66 und U. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, juris, = VBlBW 1989, 18 [22, 23] und U. v. 27.5.1993 - 1 S 2588/92 -, juris, = BRS 77 Nr. 19 = BWVPr 1994, 285) eine Unzumutbarkeit von Belastungen für den Eigentümer und damit eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 GG erst dann angenommen, wenn ein "anhaltendes Missverhältnis zum realisierbaren Nutzwert" vorliegt, wenn eine "sinnvolle Nutzung nicht mehr möglich" ist, wenn die "Belastung einem Veräußerungsverbot gleichkommt", wenn eine "bisher ausgeübte zulässige Nutzung, die der Lage und Beschaffenheit des Eigentums entspricht und von vernünftig denkendem Eigentümer ins Auge gefasst wird, künftig durch die staatliche Maßnahme untersagt wird".
  • VG Bayreuth, 16.09.2015 - B 2 K 15.493

    Befreiung / Ausnahme vom Fällverbot für eine als Naturdenkmal ausgewiesene Eiche

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14
    Wer aus eigener Entscheidung eine Hofstelle aufgegeben habe, könne sich nicht auf die Unzumutbarkeit eines Bauverbots berufen (vgl. VG Köln, U. v. 18.6.2013 - 14 K 2114/11 -, juris. Rdnr. 44; ebenso VG Bayreuth, U. v. 16.9.2015 - B 2 K 15.493 - juris, Rdnr. 21 zur Versagung einer Fällgenehmigung für eine Eiche nach der NaturdenkmalVO).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1985 - 5 S 2653/84

    Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen an einem sanierungsbedürftigen Kulturdenkmal

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2003 - 10 S 2619/00

    Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht - Zumutbarkeit bezüglich konkreten

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein

  • BVerfG, 10.10.1997 - 1 BvR 310/84

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs bei versagter

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 10 S 739/16

    Umwandlung von Grünland in Ackerland

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Februar 2016 - 6 K 2574/14 - teilweise geändert.
  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

    Denn die Vorgaben im Europäischen Agrarbeihilferecht zur Erhaltung von Grünland durch Landwirte, die Agrarsubventionen empfangen, sind als Mindeststandards zu begreifen und schließen weitergehende nationale Regelungen der Länder zum Schutz von Dauergrünland nicht aus (Möckel, NuR 2016, 741/745, 814/822; VG Freiburg vom 11.2.2016 ZUR 2016, 375 Rn. 49).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19

    Verfassungsbeschwerde gegen das Grünlandumwandlungsverbot nach § 27a des

    In dem sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestätigten das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 11. Februar 2016 - 6 K 2574/14 - und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 20. Juni 2016 - 10 S 739/16 - das Vorgehen der Verwaltung (mit Ausnahme der Zwangsgeldandrohung).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2020 - 101 W 1/20

    Bemessung des Streitwerts eines Rechtsstreits über die Zustimmung zur Umwandlung

    Denkbar wäre eine Berechnung in einem solchen Fall und bei entsprechendem Sachvortrag - was auch das Landwirtschaftsgericht herausstellt - auch nach der Differenz zwischen dem Ertrag eines Ackergrundstückes und dem Ertrag eines Dauergrünlandgrundstückes bzw. nach dem Gewinnausfall (vgl. für eine Klage auf Ausnahmegenehmigung für eine bereits durchgeführte Umwandlung von Grünland in Ackerland: VG Freiburg [Breisgau], Urteil vom 11. Februar 2016 - 6 K 2574/14 -, juris zu Rn. 84; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 S 739/16 -, juris zu Rn. 102).
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