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   VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17   

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VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 (https://dejure.org/2021,42439)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 (https://dejure.org/2021,42439)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2021 - A 15 K 4778/17 (https://dejure.org/2021,42439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 AsylVfG 1992
    Asyl Afghanistan; geschlechtsspezifische Verfolgung alleinstehender Frauen

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1
    Afghanistan: geschlechtsspezifische Verfolgung alleinstehender junger Frauen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 3
    Afghanistan; faktische Iranerin; alleinstehende Frau; Flüchtlingseigenschaft (hier: bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Frauenfeindliche Politik der Taliban stellt keine politische Verfolgung dar

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Seine Entscheidung trifft das Gericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei im Flüchtlingsrecht dem persönlichen Vorbringen des Klägers und dessen Würdigung gesteigerte Bedeutung zukommt (vgl. hierzu, zu Folgendem und allgemein zum Maßstab der Überzeugungsbildung im Flüchtlingsrecht exemplarisch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17 - juris Rn. 50-59 m.w.N.).

    Für die richterliche Überzeugungsbildung ist dabei eine bewertende Gesamtschau des gesamten Vorbringens des Schutzsuchenden unter Berücksichtigung seiner individuellen Aussagekompetenz und seiner Glaubwürdigkeit erforderlich, die die Stimmigkeit des Vorbringens an sich, dessen Detailtiefe und Individualität, sowie dessen Übereinstimmung mit den relevanten und verfügbaren Erkenntnismitteln ebenso berücksichtigt wie die Plausibilität des Vorbringens, an der es etwa fehlen kann, wenn nachvollziehbare Erklärungen fehlen oder unterbleiben, falsche oder missverständliche Urkunden nicht erklärt werden können bzw. wenn Beweise oder Vorbringen ohne nachvollziehbaren Grund verspätet vorgebracht werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17 - juris Rn. 50 ff).

  • VG Frankfurt/Oder, 25.11.2020 - 8 K 1588/16
    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Ohne, dass es hier darauf ankommt, inwieweit bei der Klägerin eine sogenannte "Verwestlichung" anzunehmen ist (vgl. hierzu VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24.11.2020 -8 K 1588/16.A - juris), liegt es auf der Hand, dass eine junge Frau, die ihr gesamtes bisheriges Leben als junge Erwachsene in einer Gesellschaft verbracht hat, welche von rechtlicher und (weitgehend) tatsächlicher Gleichberechtigung der Geschlechter geprägt ist, kaum in der Lage sein dürfte, sich in die gegenwärtigen gesellschaftlichen und rechtlichen Strukturen Afghanistans einzuleben und dort zu überleben.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass im Einklang mit Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2011/95/EU und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-199/12, C-200/12, C-201/12 [ECLI: EU:C:2013:720] -, Minister voor Immigratie en Asiel/X und Y sowie Z/Minister voor Immigratie en Asiel - NVwZ 2014, 132 Rn. 45 und Urteil vom 25.01.2018 - C-473/16 [ECLI: EU:C:2018:36], F/Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal - Rn. 30) die mit den Buchstaben a und b gekennzeichneten Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 AsylG kumulativ erfüllt sein müssen.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 ff zu § 60 Abs. 1 AufenthG a.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Die Klägerin unterscheidet sich mithin allgemein von anderen Rückkehrern und auch anderen vulnerablen Gruppen, dass hier nicht lediglich eine schlechte Versorgungs- oder Sicherheitslage die (Wieder-)eingliederung in die afghanische Gesellschaft verhindert (vgl. zu sog. "faktischen Iranern" Urteil der Kammer vom 16.03.2021 - A 15 K 9379/17 - juris; zu Familie mit kleinen Kindern VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2017 - A 11 S 1704/17 - juris Rn. 388 ff.), sondern gerade auch wegen der Anknüpfung an das Geschlecht die persönliche Entfaltung vollständig unmöglich gemacht wird oder sie sogar in ihrer Existenz bedroht.
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2011/95/EU ist in Verbindung mit der vorstehend bezeichneten Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend eindeutig zu entnehmen, dass eine bestimmte soziale Gruppe in diesem Sinne nicht vorliegt, wenn die betroffene Gruppe nicht in dem betreffenden Land eine deutlich abgegrenzte Identität hat beziehungsweise nicht von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.2018 - 1 C 29.17 - juris Rn. 29 und 31).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass im Einklang mit Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2011/95/EU und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-199/12, C-200/12, C-201/12 [ECLI: EU:C:2013:720] -, Minister voor Immigratie en Asiel/X und Y sowie Z/Minister voor Immigratie en Asiel - NVwZ 2014, 132 Rn. 45 und Urteil vom 25.01.2018 - C-473/16 [ECLI: EU:C:2018:36], F/Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal - Rn. 30) die mit den Buchstaben a und b gekennzeichneten Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 AsylG kumulativ erfüllt sein müssen.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kann derjenige beanspruchen, der eine Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1992 - 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 zu § 60 Abs. 1 AufenthG a.F.).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Weiter sind neben der die Abschiebungsverbote betreffenden Ziffer 4 des Bescheids auch die in deren Ziffern 5 und 6 verfügte Ausreisefrist, Abschiebungsandrohung und Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. zur Auslegung der entsprechenden Regelung im Bescheid BVerwG, Urteil vom 25.07.2017 - 1 C 10.17 - juris Rn. 23 m.w.N.) rechtswidrig und aufzuheben.
  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
    Verfassungsrechtlich (Art. 103 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG) erwächst für die Fachgerichte die Pflicht, bei der Beantwortung der Frage, ob ein Asylsuchender in ein Land mit stetigen Verschlechterung der Menschenrechts- und Sicherheitslage abgeschoben werden darf, sich laufend über die tatsächlichen Entwicklungen zu unterrichten und nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.03.2017 - 2 BvR 681/17 - juris und vom 09.02.2021 - 1 BvQ 8/21 - juris zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG und § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG).
  • VG Freiburg, 16.03.2021 - A 15 K 9379/17

    Afghanistan; Abschiebungsverbot; "faktischer Iraner"; Corona-Pandemie;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Sie findet vielmehr in einer Persönlichkeitsentwicklung des Schutzsuchenden Ausdruck, die während eines mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland eine Prägung durch ganz andere Wertvorstellungen und Weltanschauungen erfahren hat (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Urteil vom 24.03.2022 - 20 K 666.17 A - juris Rn. 49; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - A 14 K 9391/17 - juris Rn. 33 ff.; speziell zu Frauen: NdsOVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris Rn. 26; VG Bremen, Urteil vom 24.06.2022 - 3 K 1386/20 - juris Rn. 32 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 06.01.2022 - 3 K 133/21.A - juris Rn. 21 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 24 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2019 - A 19 K 3124/17 - juris Rn. 26 ff.; dagegen VG Stade, Urteil vom 13.04.2022 - 6 A 2174/17 - juris Rn. 63 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2018 - A 2 K 7355/17 - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Bremen, 24.06.2022 - 3 K 1386/20

    Geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen in Afghanistan, Urteil vom

    Frauen, die in der Öffentlichkeit eine aktive Rolle einnahmen und damit gegen die konservativen Wertvorstellungen verstießen, sahen sich mit Einschüchterungen, Drohungen und Gewalt bis zur Tötung konfrontiert (vgl. zum Vorstehenden Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan vom 15.07.2021, S. 12 ff.; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Gefährdungsprofile, Update v. 31.10.2021, S. 9; VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 -, juris Rn. 25 m.w.N.; VG Bremen, Urt. v. 11.05.2020 - 4 K 1753/17 - und Urt. v. 13.03.2020 - 3 K 449/17 - jeweils m.w.N.).

    Nicht nur die vagen Formulierungen, sondern insbesondere Berichte über Beschäftigungsverbote, Zwangsverheiratungen (insbesondere von jungen Mädchen), Misshandlungen, Inhaftierungen und Hinrichtungen sowie massive Beschränkungen der Bewegungsfreiheit (insbesondere Verbote, das Haus ohne Hidschab und ohne männlichen Begleiter zu verlassen) aus verschiedenen Landesteilen ließen jedoch schon bald an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen zweifeln (vgl. hierzu ausführlich VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Sie hat so gut wie keine Möglichkeit, Arbeit zu finden und sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder gar Unterkunft zu finden (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 27).

    Mit der landesweiten Übernahme der Regierungsgewalt durch die Taliban stellt sich für eine Frau in der Lage der Klägerin damit auch nicht die Frage internen Schutzes in anderen Landesteilen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 26.11.2021 - 3 K 302/20 - VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 32).

  • VG Bremen, 24.06.2022 - 3 K 1302/20

    Afghanistan: Flüchtlingsschutz für eine Frau mittleren Alters, Urteil vom

    Frauen, die in der Öffentlichkeit eine aktive Rolle einnahmen und damit gegen die konservativen Wertvorstellungen verstießen, sahen sich mit Einschüchterungen, Drohungen und Gewalt bis zur Tötung konfrontiert (vgl. zum Vorstehenden Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan vom 15.07.2021, S. 12 ff.; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Gefährdungsprofile, Update v. 31.10.2021, S. 9; VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 -, juris Rn. 25 m.w.N.; VG Bremen, Urt. v. 11.05.2020 - 4 K 1753/17 - und Urt. v. 13.03.2020 - 3 K 449/17 - jeweils m.w.N.).

    Nicht nur die vagen Formulierungen, sondern insbesondere Berichte über Beschäftigungsverbote, Zwangsverheiratungen (insbesondere von jungen Mädchen), Misshandlungen, Inhaftierungen und Hinrichtungen sowie massive Beschränkungen der Bewegungsfreiheit (insbesondere Verbote, das Haus ohne Hidschab und ohne männlichen Begleiter zu verlassen) aus verschiedenen Landesteilen ließen jedoch schon bald an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen zweifeln (vgl. hierzu ausführlich VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    gut wie keine Möglichkeit, Arbeit zu finden und sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder gar Unterkunft zu finden (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 27).

    eine Frau in der Lage der Klägerin damit auch nicht die Frage internen Schutzes in anderen Landesteilen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 26.11.2021 - 3 K 302/20 - VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 32).

  • VG Greifswald, 10.03.2022 - 3 A 1964/20

    Asylrecht; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen drohender

    Es ist insoweit Sache des Schutzsuchenden, die Gründe für seine Furcht vor Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 321.85 -, Rn. 9, juris; vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 11. Oktober 2021 - A 15 K 4778/17 -, Rn. 22, juris).

    Für die richterliche Überzeugungsbildung ist dabei eine bewertende Gesamtschau des gesamten Vorbringens des Schutzsuchenden unter Berücksichtigung seiner individuellen Aussagekompetenz und seiner Glaubwürdigkeit erforderlich, die die Stimmigkeit des Vorbringens an sich, dessen Detailtiefe und Individualität, sowie dessen Übereinstimmung mit den relevanten und verfügbaren Erkenntnismitteln ebenso berücksichtigt wie die Plausibilität des Vorbringens, an der es etwa fehlen kann, wenn nachvollziehbare Erklärungen fehlen oder unterbleiben, falsche oder missverständliche Urkunden nicht erklärt werden können bzw. wenn Beweise oder Vorbringen ohne nachvollziehbaren Grund verspätet vorgebracht werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Januar 2018 - A 11 S 241/17 -,Rn. 58, juris; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 11. Oktober 2021 - A 15 K 4778/17 -, Rn. 22, juris).

    Bei geschlechtsspezifischen Verfolgungsmaßnahmen wird schon im Tatbestand der Verfolgungshandlung die Zielgruppe als soziale Gruppe i.S.v. § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG indiziert (VG Freiburg, Urteil vom 11. Oktober 2021 - A 15 K 4778/17 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 14. März 2019 - W 9 K 17.31742 -, Rn. 31, 32, juris).

  • VG München, 19.12.2022 - M 15 K 22.31619

    Weder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Zugehörigkeit zur Gruppe der

    Bereits vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 sahen sich Frauen in Afghanistan - trotz aller vorausgegangenen Reformen - erheblichen gesellschaftlichen und sozialen Diskriminierungen ausgesetzt (vgl. hierzu ausführlich VG Freiburg (Breisgau) - U.v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 15) und die afghanische Regierung war nicht willens oder in der Lage, Frauenrechte in Afghanistan vollumfänglich umzusetzen (vgl. Lagebericht v. 20.7.2022, S. 14).

    Die Klägerin unterscheidet sich mithin nicht von anderen Rückkehrern oder auch anderen vulnerablen Gruppen, sodass hier lediglich eine schlechte Versorgungs- oder Sicherheitslage die (Wieder-)Eingliederung in die afghanische Gesellschaft verhindert und gerade nicht wegen der Anknüpfung an das Geschlecht die persönliche Entfaltung vollständig unmöglich gemacht oder sie sogar in ihrer Existenz bedroht wird (vgl. hierzu VG Freiburg (Breisgau), U.v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VG Berlin, 17.08.2022 - 31 K 305.20

    Guinea: Flüchtlingseigenschaft bei geschlechtsspezifischer Vorverfolgung in Form

    Im Ergebnis dieser Überlegungen nimmt das Gericht an, dass bei geschlechtsspezifischen Verfolgungsmaßnahmen schon im Tatbestand der Verfolgungshandlung die Zielgruppe als soziale Gruppe im Sinne von § 3b AsylG indiziert wird (so, allerdings ohne nähere Begründung und Nachweise, unlängst bereits VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2022, a.a.O., S. 12; identisch zuvor auch schon VG Freiburg, Urteil vom 11. Oktober 2021 - A 15 K 4778/17 -, juris Rn. 31; VG Würzburg, Urteil vom 14. März 2019 - W 9 K 17.31742 -, juris Rn. 31).
  • VG Würzburg, 05.04.2023 - W 1 K 23.30107

    Afghanistan, Aufstockungsklage, ehemaliger einfacher Polizist/Soldat, Klage im

    Sie findet vielmehr in einer Persönlichkeitsentwicklung des Schutzsuchenden Ausdruck, die während eines mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland eine Prägung durch ganz andere Wertvorstellungen und Weltanschauungen erfahren hat (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Urteil vom 24.03.2022 - 20 K 666.17 A - juris Rn. 49; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - A 14 K 9391/17 - juris Rn. 33 ff.; speziell zu Frauen: NdsOVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris Rn. 26; VG Bremen, Urteil vom 24.06.2022 - 3 K 1386/20 - juris Rn. 32 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 06.01.2022 - 3 K 133/21.A - juris Rn. 21 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 24 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2019 - A 19 K 3124/17 - juris Rn. 26 ff.; dagegen VG Stade, Urteil vom 13.04.2022 - 6 A 2174/17 - juris Rn. 63 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2018 - A 2 K 7355/17 - juris Rn. 37 ff.).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 15 ZB 22.30779

    Zur drohenden Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der jungen,

    Insbesondere findet sich hier keine substantiierte Auseinandersetzung mit der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass bei geschlechtsspezifischen Verfolgungsmaßnahmen im Tatbestand der Verfolgungshandlung die Zielgruppe als soziale Gruppe i.S.v. § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG indiziert werde (ebenso VG Würzburg, U.v. 14.3.2019 - W 9 K 17.31742 - juris Rn. 31; VG Freiburg, U.v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - InfAuslR 2022, 157 = juris Rn. 31; VG Greifswald, U.v. 10.3.2022 - 3 A 1964/20 HGW - juris Rn. 38; VG Arnsberg, U.v. 27.6.2018 - 12 K 3982/16.A - juris Rn. 71; hierzu auch Hailbronner a.a.O. 3b AsylG Rn. 35b).
  • VG München, 31.07.2023 - M 15 K 23.30228

    Asylrecht, Herkunftsland: Afghanistan, Untätigkeitsklage, Im Iran aufgewachsene

    Bereits vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 sahen sich Frauen in Afghanistan - trotz aller vorausgegangenen Reformen - erheblichen gesellschaftlichen und sozialen Diskriminierungen ausgesetzt (vgl. hierzu ausführlich VG Freiburg (Breisgau) - U.v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 15) und die afghanische Regierung war nicht willens oder in der Lage, Frauenrechte in Afghanistan vollumfänglich umzusetzen (vgl. Lagebericht v. 20.7.2022, S. 14).
  • VG Schleswig, 15.03.2023 - 7 A 94/22

    Afghanistan: Verfolgung von alleinstehender Frau; Soziale Gruppe

    Das Gericht schließt sich daher der von den Verwaltungsgerichten Freiburg (Urt. v. 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 -, juris 28) und Bremen (Urt. v. 24.06.2022 - 3 K 1368/20 -, juris Rn. 24 ff.) ausdrücklich an, dass alleinstehende Frauen allein aufgrund der Eigen schaft, alleinstehende Frauen zu sein, begründete Furcht vor Verfolgung im Fall ihrer Rück kehr nach Afghanistan haben müssen.
  • VG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 11 K 100/22

    Situation einer alleinstehenden Frau unter der Herrschaft der Taliban in

  • VG Wiesbaden, 02.12.2021 - 4 K 2354/17

    Geschlechtsspezifische Verfolgung junger, alleinstehender, verwestlichter Frauen

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