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   VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19   

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VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19 (https://dejure.org/2019,48922)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.12.2019 - 4 K 1618/19 (https://dejure.org/2019,48922)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 4 K 1618/19 (https://dejure.org/2019,48922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 34 Abs. 2 BauGB, § 8 BauNVO, § 15 Abs. 1 BauNVO
    BauGB, BauNVO

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 2 BauGB, § 8 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO, § 8 BauNVO
    Transportbetonwerk als erheblich belästigender Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Transportbetonwerk; Gewerbegebiet; begrenzt typisierende Betrachtungsweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Transportbetonwerk kann in einem Gewerbegebiet errichtet werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Transportbetonwerk in Freiburg-Haid: Klagen zweier Angrenzer erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Ein Transportbetonwerk ist bei funktionsgerechter Nutzung nach der gebotenen begrenzt typisierenden Betrachtungsweise (BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 7 C 7.92 und Beschl. v. 27.06.2018 - 4 B 10.17 - sowie Beschl. v. 26.03.2019 - 4 BN 21.19 -, jeweils juris) kein erheblich belästigender Gewerbebetrieb im Sinne von § 8 Abs. 1 BauNVO, der ansonsten nur in einem Industriegebiet (§ 9 BauNVO) zulässig wäre.

    Dennoch dürfen die Regelungen der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung über die Genehmigungsbedürftigkeit potentiell störender Betriebe bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung auch nicht vernachlässigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1992, a.a.O., sogenannte eingeschränkte Typisierungslehre).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13

    Schutzbedürftigen Räume im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998; Geräusche des An-

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.2018 - 4 B 10.17 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris Rn. 8) sind diese Nutzungen Betrieben zuzuordnen, die Lärm verursachen und demgemäß aus der Umgebung von Wohnhäusern möglichst ferngehalten werden sollen.

    Grundsätzlich sind Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung - anders als die Festsetzung von Baugebieten - nicht nachbarschützend (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris).

  • BVerwG, 27.06.2018 - 4 B 10.17

    Anwendung einer Typisierung im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Tischlerei im

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.2018 - 4 B 10.17 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris Rn. 8) sind diese Nutzungen Betrieben zuzuordnen, die Lärm verursachen und demgemäß aus der Umgebung von Wohnhäusern möglichst ferngehalten werden sollen.

    Ein Transportbetonwerk ist bei funktionsgerechter Nutzung nach der gebotenen begrenzt typisierenden Betrachtungsweise (BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 7 C 7.92 und Beschl. v. 27.06.2018 - 4 B 10.17 - sowie Beschl. v. 26.03.2019 - 4 BN 21.19 -, jeweils juris) kein erheblich belästigender Gewerbebetrieb im Sinne von § 8 Abs. 1 BauNVO, der ansonsten nur in einem Industriegebiet (§ 9 BauNVO) zulässig wäre.

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Es ist jedoch nach den nachvollziehbaren Ausführungen der Beigeladenen nicht zu erwarten - und wird auch von den Klägern nicht substantiiert behauptet -, dass die aufgeführten Störfälle, die in einem betriebstechnischen bzw. funktionellen Zusammenhang mit der Anlage stehen und daher bei der Ermittlung der Immissionen zu beachten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1996 - 1 C 10.95 -, juris) in Zukunft häufiger als bisher auftreten werden, sofern sich die Beigeladene an die auferlegten Verhaltenspflichten hält und insoweit insbesondere auch auf die Fahrer der Fahrmischer einwirkt.
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 663, und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 10 S 186/18

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Wertminderungen als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten baurechtlichen Genehmigung sind nicht für sich genommen unzumutbar im Sinne des Rücksichtnahmegebots (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.06.2018 - 10 S 186/18 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Die Kammer braucht diesem Vorwurf nicht weiter nachzugehen; denn eine Besorgnis der Befangenheit von am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Amtsträgern i. S. des § 21 LVwVfG kann nur zu einer Verletzung Drittbetroffener in eigenen Rechten führen, wenn und soweit die Baugenehmigung (auch) gegen zu ihren Gunsten drittschützendes materielles Recht verstößt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Denn den Bebauungsplanunterlagen, insbesondere der Begründung zum Bebauungsplan, lässt sich nicht hinreichend deutlich der Wille der Beigeladenen als Planungsträgerin entnehmen, den Maßfestsetzungen eine solche Wirkung beizulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2005 - 8 S 3003/04 -, NVwZ-RR 2005, 397).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2005 - 8 S 3003/04

    Kein Verstoß nachbarschützender Belange bei Überschreitung der vorderen,

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Denn den Bebauungsplanunterlagen, insbesondere der Begründung zum Bebauungsplan, lässt sich nicht hinreichend deutlich der Wille der Beigeladenen als Planungsträgerin entnehmen, den Maßfestsetzungen eine solche Wirkung beizulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2005 - 8 S 3003/04 -, NVwZ-RR 2005, 397).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1995 - 1 L 118/94

    Transportwerk; Gewerbliche Anlage

    Auszug aus VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19
    Danach spricht bereits die Tatsache, dass der Verordnungsgeber entsprechende Anlagen nicht (mehr) als - gegebenenfalls auch nur vereinfacht - immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig angesehen hat, dafür, dass von einem Transportbetonwerk bei funktionsgerechtem Betrieb keine erheblichen Störungen ausgehen (anders daher die Sachlage bei OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 28.03.1995 - 1 L 118/94 -, juris, wonach ein damals immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiges Transportbetonwerk im Gewerbegebiet wesentlich störend sei).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2000 - 1 M 1588/00

    Gehörsrüge; Gewerbegebiet; rechtliches Gehör; Transportbetonmischwerk

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93

    Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 5 S 1475/16

    Imbissgaststätte als nach der TA Lärm schutzbedürftiger Raum

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler - fehlende

  • BVerwG, 16.08.1983 - 4 B 94.83

    Nachbarschutz durch öffentlich-rechtliche Normen

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04

    Bebauungsplanfestsetzung: "private Grünfläche" statt bislang privater baulicher

  • BVerwG, 26.03.2019 - 4 BN 21.19

    Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit von Betrieben der fabrikmäßigen

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 3 S 1793/21

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Transportbetonwerks in Gewerbe- und

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Dezember 2019 - 4 K 1618/19 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 11.12.2019 - 4 K 1618/19 - hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Klagen abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, ein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts sei nicht gegeben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Dezember 2019 - 4 K 1618/19 - zu ändern und die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Stadt Freiburg vom 31. März 2016 in der Gestalt der Nachtragsbaugenehmigung vom 19. August 2016, des Ergänzungsbescheids vom 28. Juli 2017, der Beschränkung in der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2019 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 8. März 2019 aufzuheben.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Bände) und des Regierungspräsidiums Freiburg (1 Band), die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Freiburg zum Verfahren 4 K 1618/19 (1 Band) und die Bebauungsplanakten zum Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Haid" vom 09.05.1978 (Nr. 6-026, 1 Band), zur 2. Änderung vom 09.05.1978 (Nr. 6-026b, 1 Band), zur 3. Änderung vom 24.06.1992 (Nr. 6-026c, 2 Bände), zur 5. Änderung vom 15.04.2008 (Nr. 6-026e, 2 Bände) und zur 11. Änderung vom 11.07.2017 (Nr. 6-026k, 2 Bände) vor.

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