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   VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01   

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VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01 (https://dejure.org/2003,12585)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 K 1592/01 (https://dejure.org/2003,12585)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 K 1592/01 (https://dejure.org/2003,12585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe; Familienangehöriger; Arbeitsmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Auslegung von Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 112
  • NVwZ 2003, Beilage Nr I 12, 112 VBlBW 2004, 37 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    Dem dürfte auch nicht entgegenstehen, dass der Europäische Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen hat (vgl. etwa Urteil vom 19.11.2002 - Rs. C-188/00 -, InfAuslR 2003, 41 - Kurz; Urteil vom 16.3.2000 - Rs. C-329/97 -, Slg. I 2000, 1487 - Ergat, Rn. 40 ff.), dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, die bedingungslos gewährten Rechte eines türkischen Arbeitnehmers einseitig zu verändern, denn dieses Verbot bezieht sich auf zusätzliche (ausländerrechtliche) Anforderungen oder Schranken für die Ausübung dieser Rechte und betrifft nicht die davon unabhängige Frage, ob durch eine andere staatliche Maßnahme wie die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mittelbar die assoziationsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand dieser Rechte wegfallen.

    Diese Auffassung ist allerdings in der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit abzulesen, auch wenn sie dort insoweit ihre Stütze finden dürfte, als der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 16.3.2000 in der Rechtssache E. (Rs. C-329/97, Slg. 2000, I-1506) ausgeführt hat, dass ein nach Art. 7 Satz 1 ARB Nr. 1/80 berechtigter Familienangehöriger seine Rechtsstellung verliere, wenn er das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlasse.

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache E. (Rs. C-329/97, a.a.O.) unter den Erwägungen in den Nr. 27 ff. darauf verweist, dass das über Art. 7 Satz 1 ARB Nr. 1/80 gewährte Aufenthaltsrecht nicht dadurch entfalle, dass der betroffene Familienangehörige bereits volljährig sei und nicht mehr mit dem türkischen Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebe, zu dem ihm ursprünglich der Nachzug genehmigt worden sei.

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    So hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23.1.1997 in der Rechtssache T. (C-171/95, Slg. 1997 I-329) in Übertragung der für arbeitssuchende Unionsbürger geltenden Grundsätze und unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.2.1991 in der Rechtssache A. (C-292/89, Slg. 1991, I-745) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitsstelle freiwillig aufgegeben habe, nicht sofort aus dem regulären Arbeitsmarkt ausscheide, sondern ihm eine - durch die Rechtsprechung zu bestimmende - angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden müsse, eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

    In Anlehnung an die Wertung des Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil vom 23.1.1997 in der Rechtssache T. (C-171/95 -, a.a.O.) dürfte nach Auffassung der Kammer - für den Fall der grundsätzlichen Eignung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe, einem türkischen Arbeitnehmer dessen Rechtsposition aus Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB Nr. 1/80 zu nehmen - eine dadurch bedingte Abwesenheit vom Arbeitsmarkt immer dann anspruchsvernichtend sein, wenn sie einen in Hinblick auf die bisherige Beschäftigungsdauer und die absehbare Entwicklung angemessenen Zeitraum überschreitet.

  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    Sie ergeben sich aber auch ungeachtet dieser Regelung daraus, dass der Kläger im großen Umfang mit Heroin gehandelt hat und angesichts der großen Schwierigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit diesem besonders gefährlichen Betäubungsmittel ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, durch die ungeachtet der strafrechtlichen Sanktion verfügte Ausweisung des Klägers auch andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996 - 1 B 136/95 -, InfAuslR 1996, 299; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.7.1996 - 13 S 466/96 -, InfAuslR 1996, 333).

    Denn auch wenn er regelmäßig innerhalb der Anstalt Tätigkeiten ausübt, für die er ein Arbeitsentgelt erhält (§ 43 Satz 1 StVollzG), sind ihm diese Tätigkeiten nicht im Rahmen eines frei begründeten Arbeitsverhältnisses, sondern allein aus Gründen der Resozialisierung und der Anstaltsordnung im Rahmen des Strafvollzugsverhältnisses zugewiesen, ohne dass der Betroffene die Aufnahme der Tätigkeit verweigern könnte (§§ 37, 41 StVollzG; ebenso BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996 - 1 B 136/95 -, InfAuslR 1996, 1109, 1110).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    So hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23.1.1997 in der Rechtssache T. (C-171/95, Slg. 1997 I-329) in Übertragung der für arbeitssuchende Unionsbürger geltenden Grundsätze und unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.2.1991 in der Rechtssache A. (C-292/89, Slg. 1991, I-745) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitsstelle freiwillig aufgegeben habe, nicht sofort aus dem regulären Arbeitsmarkt ausscheide, sondern ihm eine - durch die Rechtsprechung zu bestimmende - angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden müsse, eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

    Dies ergebe sich vor allem in Übernahme der Wertungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen T. (Urteil vom 23.1.1997 - Rs. C-386/95 -, a.a.O.) und A. (Urteil vom 26.2.1991 Rs. C-292/89 -, a.a.O.), nach denen eine dem Arbeitnehmer zurechenbare Abwesenheit vom Arbeitsmarkt anspruchsvernichtend sei, wenn sie einen angemessenen Zeitraum überschreite.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    Könnte sich der Kläger im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Ausweisungsentscheidung hingegen darauf berufen, als türkischer Arbeitnehmer oder als Kind eines türkischen Arbeitnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich und/oder Art. 7 Satz 1 und 2 ARB Nr. 1/80 im Bundesgebiet freizügigkeitsberechtigt zu sein, stünde der Rechtmäßigkeit der Ausweisung Art. 14 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 entgegen, nach welchem ein türkischer Staatsangehöriger nur dann ausgewiesen werden kann, wenn - wie bei freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union - das persönliche Verhalten des Betroffenen die konkrete Gefahr einer weiteren schweren Störung der öffentlichen Ordnung begründet (vgl. insoweit EuGH, Urt. v. 10.2.2000 - Rs C-340/97 -, Slg. 2000, I-973 - Nazli -).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.2.2000 in der Rechtssache N. (C-340/97, Slg. 2000 I-957, 973) ausgeführt, dass das Recht eines türkischen Arbeitnehmers nach Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB Nr. 1/80 auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung auch das Recht umfasse, sein Arbeitsverhältnis vorübergehend zu unterbrechen.

  • VGH Bayern, 26.03.2002 - 24 B 00.2453

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aus

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    Dies dürfte im Grundsatz auch in der deutschen Rechtsprechung anerkannt sein (vgl. etwa BayVGH, Urt. v. 26.3.2002, - 24 B 00.2453 -, InfAuslR 2002, 348, 349; VG Darmstadt, Urt. v. 18.10.2001 - 7 E 2274/99 -, InfAuslR 2000, 222, 223).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1986 - 11 S 216/86

    Keine Beschwerde gegen Vorlagebeschluß auf Vorabentscheidung des EuGH

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    Dieser Beschluss ist unanfechtbar (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.4.1986 - 11 S 216/86 -, InfAuslR 1986, 206; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 13. Aufl. 2003, § 94 Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.11.1996 - 12 TG 2244/96

    Zum Aufenthaltsrecht zwecks Arbeitsmarktzugang - EWGAssRBes 1/80 Art 7 S 1

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    In der deutschen Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.8.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476; HessVGH, Urteil vom 25.11.1996 - 12 TG 2244/96 -, AuAS 1997, 16) und Literatur (Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, D 5.4, Rn. 38) wird insoweit angenommen, dass das über Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich ARB Nr. 1/80 vermittelte Recht des Familienangehörigen eines dem Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmers auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis dann erlösche, wenn dieser dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und in angemessener Zeit von regelmäßig sechs Monaten keine reale Aussicht darauf bestehe, dass der Betroffene eine Arbeitsstelle erhalte.
  • VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit nach § 47 Ausländergesetz (AuslG);

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    Dies dürfte im Grundsatz auch in der deutschen Rechtsprechung anerkannt sein (vgl. etwa BayVGH, Urt. v. 26.3.2002, - 24 B 00.2453 -, InfAuslR 2002, 348, 349; VG Darmstadt, Urt. v. 18.10.2001 - 7 E 2274/99 -, InfAuslR 2000, 222, 223).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00

    Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
    In der deutschen Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.8.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476; HessVGH, Urteil vom 25.11.1996 - 12 TG 2244/96 -, AuAS 1997, 16) und Literatur (Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, D 5.4, Rn. 38) wird insoweit angenommen, dass das über Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich ARB Nr. 1/80 vermittelte Recht des Familienangehörigen eines dem Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmers auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis dann erlösche, wenn dieser dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und in angemessener Zeit von regelmäßig sechs Monaten keine reale Aussicht darauf bestehe, dass der Betroffene eine Arbeitsstelle erhalte.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

  • EuGH, 29.05.1997 - C-386/95

    Eker / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

  • EuGH, 19.11.1998 - C-210/97

    Akman

  • EuGH, 22.05.1980 - 131/79

    Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1997 - 11 S 2990/96

    Erlöschen beschäftigungsrechtlicher Ansprüche für türkische Arbeitnehmer nach

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96

    Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum

  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

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