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VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Erstattung von Jugendhilfeleistungen
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 33 SGB 8, § 36a Abs 3 S 1 SGB 8, § 36a Abs 3 S 2 SGB 8, § 86 Abs 2 S 4 SGB 8, § 86 Abs 4 SGB 8, § 89c Abs 2 SGB 8
Erstattung von Jugendhilfeleistungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung für jugendhilferechtliche Leistungen in Form der Vollzeitpflege; Örtliche Zuständigkeit nach Tod der allein personensorgeberechtigten Mutter; Beginn der Leistung; Selbstbeschaffung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Verwaltungskostendrittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung zwischen informeller freiwilliger und unentgeltlicher Verwandtenpflege außerhalb des jugendhilferechtlichen Regimes
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der …
§ 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft ( BVerwG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 - und vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris; Urteil der Kammer vom 12.03.2015 - 4 K 1734/14 - ).