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   VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17   

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https://dejure.org/2020,13789
VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17 (https://dejure.org/2020,13789)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 (https://dejure.org/2020,13789)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 2 K 9611/17 (https://dejure.org/2020,13789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 VwGO, § 13 BImSchG, § 67 Abs 1 S 1 Nr 1 BNatSchG, § 2 Abs 1 UmwRG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b UmwRG
    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen; Klagebefugnis einer Kommune und von Naturschutzvereinen; Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Klage gegen Befreiungsentscheidung für Windpark Oppenau/Lautenbach erfolgreich

  • justiz-bw.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Befreiung von Verboten aus Landschaftsschutzgebietsverordnungen für Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (65)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Auszug aus VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17
    Die Kammer schließt sich der Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - an.

    Mit Verfügung vom 27.01.2020 sind die Beteiligten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - hingewiesen worden.

    Insbesondere sind erforderliche naturschutzrechtliche Auflagen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Windenergieanlagen im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG verbundenen Umwelteinwirkungen notwendig miteinander verschränkt, weil sie die gleichen Eingriffe zu vermeiden bzw. zu minimieren versuchen und Ausgleichsmaßnahmen meist multifunktional zum naturschutzrechtlichen Ausgleich beitragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - a.a.O. zur Waldumwandlungsgenehmigung).

    Die Kammer schließt sich hier der Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - an.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17
    § 4 UmwRG enthält keine von § 42 VwGO losgelöste eigene Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 - juris; Urteil vom 02.10.2013 - 9 A 23.12 - juris; Urteil vom 14.11.2018 - 4 B 12.18 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil 11.12.2017 - 8 A 926/16 - juris unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

    Auch widerspräche dies dem erklärten Willen des Gesetzgebers, für Individualklagen an der Systementscheidung zugunsten eines auf subjektive Rechte zugeschnittenen Rechtsschutzes festzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 - juris mit Verweis auf BT-Drs. 16/2495, S. 7 f.; Geiger/ Mader, GewArch 2017, 366, 367).

    Dass ein subjektives Recht einem Einzelnen nur zuerkannt wird, sofern er durch die Zulassungsentscheidung überhaupt betroffen wird, widerspricht weder dem Ziel, der betroffenen Öffentlichkeit einen weiten Zugang zu Gericht zu gewähren (Art. 10a Abs. 3 Satz 1 der UVP-Richtlinie), noch dem unionsrechtlichen Effektivitätsprinzip, das ebenso wenig wie das deutsche Recht eine Popular- oder Interessentenklage erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, a.a.O.).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-115/19

    China Construction Bank/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union müssen Umweltvereinigungen die Möglichkeit haben, die Beachtung der aus dem Unionsrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften ohne Beschränkung auf subjektiv-öffentliche Rechte umfassend überprüfen zu lassen (vgl. Urteil vom 12.05.2011 - C-115/19 [Trianel] - juris).

    Vielmehr kommt es auch hier - von der Klagebefugnis anerkannter Umweltverbände gem. § 2 UmwRG als "Anwälte der Natur" (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.) abgesehen - auf die Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte an (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2018 - 20 D 79/17.AK - juris; zuvor offengelassen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2013 - 3 S 284/11 - juris).

    Hierbei ist es Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, welches die Rechte sind, deren Verletzung zu einem Rechtsbehelf in Umweltangelegenheiten führen kann; ihnen steht es frei, diese Rechtspositionen auf subjektiv-öffentliche Rechte zu beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.; Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 [Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland] - NVwZ 2015, 1665).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12. Mai 2020 - 2 K 9611/17 - geändert, soweit darin auf die Klage der Klägerin zu 1 der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 11.10.2017 hinsichtlich der Windenergieanlagen 3 und 4 aufgehoben worden ist.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 - die Klagen der Klägerin zu 1 und des Klägers zu 2 abzuweisen.

    Dem Senat haben Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 9611/17, 2 K 3503/17 und 2 K 3110/18 , Gutachten vom 29.04.2019 ), des Landratsamts Ortenaukreis (364.57 , 106.11 ) und des Regierungspräsidiums Freiburg (55-8881.59/OG-05 ) vorgelegen.

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Speziell der Natur- und Landschaftsschutz verfolgt objektive, nicht einem abgrenzbaren Personenkreis zugeordnete Ziele des Gemeinwohls (vgl. hierzu § 1 Abs. 1 bis Abs. 5 BNatSchG sowie VG Freiburg, Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 61).

    Denn hierbei handelt es sich nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht um eine Maßnahme, die die Errichtung einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich vorbereitet, sondern um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12 - vgl. auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 29 ff. und - zu einem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren - Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 34 ff. und 69 ff.; a.A. noch etwa Dipper, Waldgesetz für Baden-Württemberg.

  • VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23

    Erfordernis des Verfahrens zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der

    In Anbetracht der weitreichenden Folgen einer nicht fristgerecht mitgeteilten Einvernehmensverweigerung - der Fiktion der Einvernehmenserteilung - muss die Gemeinde erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist ausgelöst wird (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 12.5.2020 - 2 K 9611/17 - juris Rn. 38 mit Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - juris).
  • VG Freiburg, 20.06.2018 - 4 K 4053/18
    Befreiung von Verboten aus Landschaftsschutzgebietsverordnungen für Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf 2 K 9611/17: Der Schwarzwaldverein, die Stadt Oppenau und ein Anwohner klagen gegen die Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen der Landschaftsschutzgebiete "Lierbachtal und Kniebisstraße" und "Oberes Achertal" für die Errichtung dreier Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf in Oppenau und Lautenbach.
  • VG Freiburg, 17.10.2018 - 10 K 5833/18
    Befreiung von Verboten aus Landschaftsschutzgebietsverordnungen für Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf 2 K 9611/17: Der Schwarzwaldverein, die Stadt Oppenau und ein Anwohner klagen gegen die Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen der Landschaftsschutzgebiete "Lierbachtal und Kniebisstraße" und "Oberes Achertal" für die Errichtung dreier Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf in Oppenau und Lautenbach.
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