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   VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18   

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https://dejure.org/2021,43819
VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18 (https://dejure.org/2021,43819)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.10.2021 - A 4 K 4735/18 (https://dejure.org/2021,43819)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - A 4 K 4735/18 (https://dejure.org/2021,43819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 71a AsylVfG 1992, § 86 Abs 1 VwGO, § 99 Abs 1 VwGO, Art 34 Abs 1b EUV 604/2013, Art 28 Abs 1 EURL 32/2013
    Zu den unionsrechtlichen Auskunftspflichten der Dublin-Staaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitantrag; Aufklärungsgrundsatz; Info-Request; Liaisonbeamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18
    Das der Dublin-III-Verordnung zu Grunde liegende Prinzip des gegenseitigen Vertrauens der Mitgliedstaaten in ihr jeweils rechtmäßiges Handeln (vgl. EuGH, Urt. v. 19.03.2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 81) kann nur hinsichtlich der Umsetzung des Unionsrechts im Allgemeinen (ohne systemische Mängel) sowie bei Prognosen über die Wahrung des Unionsrechts in der Zukunft im Einzelfall gelten, nicht aber dann, wenn es darum geht, ob ein Mitgliedstaat im Einzelfall dem Unionsrecht entsprechend gehandelt hat.

    Insoweit hilft auch das der Dublin-III-Verordnung zu Grunde liegende Prinzip des gegenseitigen Vertrauens der Mitgliedstaaten in ihr jeweils rechtmäßiges Handeln (vgl. EuGH, Urt. v. 19.03.2019 - C - 163/17 -, juris, Rn. 81) nicht weiter; denn dieses kann nur hinsichtlich der Umsetzung des Unionsrechts im Allgemeinen (ohne systemische Mängel) sowie bei Prognosen über die Wahrung des Unionsrechts in der Zukunft im Einzelfall gelten, nicht aber dann, wenn es darum geht, ob ein Mitgliedstaat im Einzelfall dem Unionsrecht entsprechend gehandelt hat; insoweit kann nichts anderes gelten als in Verfahren, die allein dem innerstaatlichem Recht unterliegen; auch hier gibt es keine allgemeine Vermutung, dass innerstaatliche Behörden stets rechtmäßig handeln.

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18
    Ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union betriebenen Asylverfahrens setzt voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Asylantrags bzw. dieser gleichgestellten Verhaltensweisen endgültig - d.h. ohne die Möglichkeit einer Wiederaufnahme auf Antrag des Asylbewerbers - eingestellt worden ist (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, BVerwGE 157, 18 = InfAuslR 2017, 162 = juris, Rn. 24 ff.).

    Was eine denkbare Einstellung des Verfahrens entsprechend Art. 28 Abs. 1 Asylverfahrensrichtlinie angeht, ließe sich aufgrund dieser Angaben weiterhin nicht feststellen, ob das Verfahren im maßgeblichen Zeitpunkt der Äußerung seines Schutzbegehrens im Bundesgebiet unanfechtbar abgeschlossen war oder ob er damals noch die Möglichkeit gehabt hatte, in Italien die Wiedereröffnung des Verfahrens zu betreiben (vgl. Art. 28 Abs. 2 der Verfahrensrichtlinie sowie VG Hannover, Urt. v. 07.02.2019 - 3 B 217/19 -, juris, Rn. 29, ferner auch BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris).

  • VG Freiburg, 17.02.2017 - A 1 K 3787/16

    Behandlung eines Asylantrags als Zweitantrag

    Auszug aus VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18
    Die Sachaufklärung zu der Frage, ob und in welcher Weise ein Asylverfahren in einem Mitgliedstaat abgeschlossen worden ist, obliegt zunächst dem Bundesamt (vgl. § 71a Abs. 1 AsylG a.E.; VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2017 - A 4 K 10337/17 -, juris Rn. 19; VG Freiburg, Urteil vom 17.02.2017 - A 1 K 3787/16 -, juris Rn. 19), dann aber auch, im Falle einer Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung, dem angerufenen Verwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 22.11.2017 - 1 C 39.16 -, BVerwGE 161, 1 = InfAuslR 2018, 111 = juris, Rn. 22).
  • VG Hannover, 07.02.2019 - 3 B 217/19

    Erfolglos abgeschlossen; erfolgloser Abschluss; Zeitpunkt; Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18
    Was eine denkbare Einstellung des Verfahrens entsprechend Art. 28 Abs. 1 Asylverfahrensrichtlinie angeht, ließe sich aufgrund dieser Angaben weiterhin nicht feststellen, ob das Verfahren im maßgeblichen Zeitpunkt der Äußerung seines Schutzbegehrens im Bundesgebiet unanfechtbar abgeschlossen war oder ob er damals noch die Möglichkeit gehabt hatte, in Italien die Wiedereröffnung des Verfahrens zu betreiben (vgl. Art. 28 Abs. 2 der Verfahrensrichtlinie sowie VG Hannover, Urt. v. 07.02.2019 - 3 B 217/19 -, juris, Rn. 29, ferner auch BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 20.10.2017 - A 4 K 10337/17

    Wiederaufnahme des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und

    Auszug aus VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18
    Die Sachaufklärung zu der Frage, ob und in welcher Weise ein Asylverfahren in einem Mitgliedstaat abgeschlossen worden ist, obliegt zunächst dem Bundesamt (vgl. § 71a Abs. 1 AsylG a.E.; VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2017 - A 4 K 10337/17 -, juris Rn. 19; VG Freiburg, Urteil vom 17.02.2017 - A 1 K 3787/16 -, juris Rn. 19), dann aber auch, im Falle einer Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung, dem angerufenen Verwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 22.11.2017 - 1 C 39.16 -, BVerwGE 161, 1 = InfAuslR 2018, 111 = juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 08.07.2008 - 8 B 29.08

    Beurteilung der Verspätung des Vorbringens bei Verzicht der Beteiligten auf eine

    Auszug aus VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18
    Denn der Verzicht eines Beteiligten auf mündliche Verhandlung ist im Grundsatz bindend (BVerwG, Beschl. v. 08.07.2008 - 8 B 29.08 - juris, Rn. 6 m.w.N.; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 40. Lfg. Februar 2021, § 101, Rn. 35, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Auszug aus VG Freiburg, 12.10.2021 - A 4 K 4735/18
    Die Sachaufklärung zu der Frage, ob und in welcher Weise ein Asylverfahren in einem Mitgliedstaat abgeschlossen worden ist, obliegt zunächst dem Bundesamt (vgl. § 71a Abs. 1 AsylG a.E.; VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2017 - A 4 K 10337/17 -, juris Rn. 19; VG Freiburg, Urteil vom 17.02.2017 - A 1 K 3787/16 -, juris Rn. 19), dann aber auch, im Falle einer Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung, dem angerufenen Verwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 22.11.2017 - 1 C 39.16 -, BVerwGE 161, 1 = InfAuslR 2018, 111 = juris, Rn. 22).
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