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   VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18   

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VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18 (https://dejure.org/2018,47290)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18 (https://dejure.org/2018,47290)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. November 2018 - NC 9 K 5574/18 (https://dejure.org/2018,47290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zum Studium; Ermittlung der zur Verfügung stehenden Studienplatzkapazität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlast; Freiwillige Übernahme einer Überlast; Sicherheitszuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12

    Hinreichende Darlegung einer freien Studienplatzkapazität für die Darlegung der

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und wenn man deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die knapp 30 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rn. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, Beschluss vom 18.05.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rn. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris, Rn. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rn. 7 und Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2013 - 2 NB 386/12

    Annahme einer missbräuchlichen Verdeckung von zusätzlichen Kapazitäten bei

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die vorgelegte, 78 Studienplätze ergebende Kapazitätsberechnung an derart massiven Fehlern leiden würde, dass deren Korrektur rechnerisch mindestens 22 zusätzliche Studienplätze ergeben würde, weil erst dann die Differenz zwischen den 78 errechneten und den bereits durch die freiwillige Übernahme einer Überlast zusätzlich geschaffenen 22 Studienplätzen überbrückt würde (siehe insoweit VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2016 - NC 9 S 2497/15 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.02.2013 - 2 NB 386/12 -, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 NC 7.09 -, juris, Rn. 10 und VG Berlin, Beschluss vom 22.03.2012 - 30 L 825.11 - juris unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - OVG 5 M 12.11 - siehe ferner VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.11.2010 - NC 6 K 21/10 -, juris).
  • VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Studienplatz in Humanmedizin (Modellstudiengang

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die vorgelegte, 78 Studienplätze ergebende Kapazitätsberechnung an derart massiven Fehlern leiden würde, dass deren Korrektur rechnerisch mindestens 22 zusätzliche Studienplätze ergeben würde, weil erst dann die Differenz zwischen den 78 errechneten und den bereits durch die freiwillige Übernahme einer Überlast zusätzlich geschaffenen 22 Studienplätzen überbrückt würde (siehe insoweit VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2016 - NC 9 S 2497/15 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.02.2013 - 2 NB 386/12 -, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 NC 7.09 -, juris, Rn. 10 und VG Berlin, Beschluss vom 22.03.2012 - 30 L 825.11 - juris unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - OVG 5 M 12.11 - siehe ferner VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.11.2010 - NC 6 K 21/10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2009 - 5 NC 7.09

    Hochschulzulassung; Charité; Zahnmedizin; Wintersemester 2008/2009; 1.

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die vorgelegte, 78 Studienplätze ergebende Kapazitätsberechnung an derart massiven Fehlern leiden würde, dass deren Korrektur rechnerisch mindestens 22 zusätzliche Studienplätze ergeben würde, weil erst dann die Differenz zwischen den 78 errechneten und den bereits durch die freiwillige Übernahme einer Überlast zusätzlich geschaffenen 22 Studienplätzen überbrückt würde (siehe insoweit VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2016 - NC 9 S 2497/15 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.02.2013 - 2 NB 386/12 -, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 NC 7.09 -, juris, Rn. 10 und VG Berlin, Beschluss vom 22.03.2012 - 30 L 825.11 - juris unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - OVG 5 M 12.11 - siehe ferner VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.11.2010 - NC 6 K 21/10 -, juris).
  • OVG Saarland, 18.09.2009 - 2 B 431/09

    Hochschulzulassungsrecht; Antrag auf vorläufige teilweise Außerkraftsetzung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und wenn man deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die knapp 30 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rn. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, Beschluss vom 18.05.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rn. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris, Rn. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rn. 7 und Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 1.10

    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Lehrangebot;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und wenn man deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die knapp 30 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rn. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, Beschluss vom 18.05.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rn. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris, Rn. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rn. 7 und Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2009 - NC 9 S 240/09 - und zuletzt wieder Beschluss vom 12.08.2014 - NC 9 S 958/14 -, wonach in Numerus Clausus Verfahren auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren und auch bei einer Beschränkung des Antrags auf einen Teilstudienplatz der volle Auffangstreitwert zugrunde zu legen ist).
  • VG Göttingen, 18.05.2006 - 8 C 31/06

    Aufnahmekapazität; Auswahlverfahren; außerkapazitäre Hochschulzulassung;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und wenn man deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die knapp 30 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rn. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, Beschluss vom 18.05.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rn. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris, Rn. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rn. 7 und Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris).
  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin -

    Auszug aus VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18
    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und wenn man deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die knapp 30 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rn. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, Beschluss vom 18.05.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rn. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris, Rn. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rn. 7 und Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris).
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