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   VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21   

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https://dejure.org/2022,24913
VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21 (https://dejure.org/2022,24913)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21 (https://dejure.org/2022,24913)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - DL 11 K 2735/21 (https://dejure.org/2022,24913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 Abs 2 BeamtStG, § 34 Abs 1 S 3 BeamtStG
    Pflicht einer Lehrkraft zur politischen Enthaltsamkeit im Unterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 33 Abs. 2 ; BeamtStG § 34 Abs. 1 S. 3
    Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten; Beamtenrechtliches Mäßigungsgebot

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 1928

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Dazu gehören Fragen, die von grundlegender Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger sind, die innerhalb und außerhalb politischer Parteien kontrovers diskutiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 18 f. - Anti-Atomkraft-Plakette).

    Das in Konkretisierung von Art. 33 Abs. 5 GG in § 33 Abs. 2 BeamtStG formulierte politische Mäßigungsgebot findet daher für Lehrkräfte zusätzlich seine Inhaltsbestimmung in dem Elternrecht und dem festgelegten Erziehungsauftrag der Schule sowie in den - möglicherweise - kollidierenden Grundrechten von Eltern und Schülern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 22).

    Das setzt eine Auseinandersetzung auch mit politisch in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Fragen voraus, bei denen sich die Lehrkräfte kaum werden darauf beschränken können, die möglichen Standpunkte und die für und gegen sie sprechenden Argumente darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 23 ff.).

    Er kann deshalb verlangen, dass Lehrerinnen und Lehrer es unterlassen, ihr Amt und das mit diesem verbundene Ansehen und Vertrauen dazu zu benutzen und einzusetzen, politische Auffassungen wirksamer als der "Normalbürger" durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 22 ff. unter besonderer Betonung des Erziehungsrechts der Eltern).

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Diese werden durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme geahndet, die aufgrund einer Gesamtwürdigung ihres Verhaltens und ihrer Persönlichkeit zu bestimmen ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris, Rn. 17).

    Diese werden durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme geahndet, die aufgrund einer Gesamtwürdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Beamten zu bestimmen ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris, Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1984 - DH 18/83
    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Von einer Lehrkraft, die sich zur Erfüllung ihres pädagogischen Auftrags in gewissem Maße auch mit ihrer Persönlichkeit einbringen muss, wird eine vollständige politische Enthaltsamkeit im Unterricht nicht verlangt (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.05.1984 - DH 18/83 -).

    Deshalb ist die Lehrkraft, die sich zur Erfüllung ihres pädagogischen Auftrags in gewissem Maße auch mit ihrer Persönlichkeit einbringen muss, in den Schranken des Mäßigungsgebotes berechtigt, sich - im Rahmen der Grundwerte der Verfassung - zu ihrer eigenen politischen Auffassung zu bekennen; eine vollständige politische Enthaltsamkeit im Unterricht wird von ihr nicht verlangt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.05.1984 - DH 18/83 -, NJW 1985, 1661 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 1 D 1.04 -, juris, Rn. 113).
  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das einer Privatperson dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2018 - 2 B 5.18 -, juris, Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Von diesen Regelkürzungssätzen kann indes in den Fällen außergewöhnlich guter wirtschaftlicher Verhältnisse des Beamten eine Ausnahme gemacht und der Kürzungssatz erhöht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 -, juris, Rn. 47 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Für die Schwere des Dienstvergehens können die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte bestimmend sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris, Rn. 111 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 19.16

    Entfernung aus dem Dienst bei Gesamtschaden von über 5 000 EUR; Anforderungen an

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Dabei ist die Schwere des Dienstvergehens maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.03.2017 - 2 B 19.16 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Ihre Meinungsäußerungsfreiheit ist deshalb nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterworfen (BVerfG, Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06 -, juris; Beschluss vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 -, juris).
  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
    Ihre Meinungsäußerungsfreiheit ist deshalb nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterworfen (BVerfG, Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06 -, juris; Beschluss vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1997 - D 17 S 24/96

    Dienstpflichtverletzung eines Lehrers - unsachliche Behandlung des

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Darüber hinaus wird von einer Lehrkraft, die sich zur Erfüllung ihres pädagogischen Auftrags in gewissem Maße auch mit ihrer Persönlichkeit einbringen muss, eine vollständige politische Enthaltsamkeit im Unterricht nicht verlangt (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Mai 1984 - DH 18/83 -, NJW 1985, 1661, 1661 m.w.N.; VG Freiburg, Urteil vom 13. Mai 2022 - DL 11 K 2735/21 -, juris), was § 67 Abs. 3 SchulG ausdrücklich klarstellt.
  • VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der

    Grundsätzlich gilt, dass sich der Beamte einer politischen Betätigung im Dienst regelmäßig zu enthalten hat (vgl. dazu VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13. Mai 2022 - DL 11 K 2735/21 -, juris).

    Disziplinarrechtliche Bedeutung kommt diesem Verstoß gegen das Mäßigungsgebot gerade auch deshalb zu, weil die Äußerung in einer Zeit ohnehin bestehender gesellschaftlicher Unsicherheit hinein getätigt worden ist, so dass eine Desinformation der in ihrer Meinungsbildungsfähigkeit noch nicht gereiften Schülerinnen und Schüler besonders schwere Folgen für deren Gesundheit und das öffentliche Gesundheitswesen hätte haben können (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13. Mai 2022 - DL 11 K 2735/21 -, juris Rn. 85).

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