Rechtsprechung
   VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24637
VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15 (https://dejure.org/2016,24637)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13.07.2016 - 6 K 1596/15 (https://dejure.org/2016,24637)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 6 K 1596/15 (https://dejure.org/2016,24637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 2 BauNVO
    Baurecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Nachbarwiderspruch gegen Bauvorbescheid; Beeinträchtigung des Sondereigentums; nachbarliches Rücksichtnahmegebot; Windgefahr durch Bebauung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Baurecht; Bauplanungsrecht - Rücksichtnahmegebot; Windgefahr; Winddüse; Windgeschwindigkeit; Situationsgebundenheit; Naturgefahr; Naturphänomen; Eigenvorsorge; Eigensicherung; Bauvorbescheid

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    In diesem Sinne aber werden im Planungsrecht nicht nur die im Zusammenhang mit der Nutzung einer geplanten Landebahnanlage direkt von Flugzeugen im Landeanflug ausgelösten Windverwirbelungen (sog. "Wirbelschleppen") als planungsrechtlich zu berücksichtigende Störungen angesehen (vgl. etwa BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 -, BayVBl. 2016, 155 = juris, Rn.563 - 575; siehe auch HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T, NVwZ 2010, 334 = juris, Rn. 1197), sondern auch die " Verminderungen von Windgeschwindigkeiten und Kaltluftabflüssen/Frischluft-zuflüssen " durch Bauvorhaben, welche durch ihre " riegelartige Lage im Windstrom " bestimmte " Winde behindern, blockieren oder umlenken " und sich dadurch nachteilig auf das Kleinklima und mittelbar auf die gesunden Wohnverhältnisse auswirken könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, NVwZ-RR 1995, 561 = juris, Rn. 3 - 9 und U. v. 20.5.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 = juris, Rn. 34, 35, 45 - 49; zum Wind als Teil-Faktor des Begriffs "Klima" i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB siehe E/Z/B/K, a.a.O., Rn. 144b zu § 1 BauGB und Rn. 114 ff. zu § 1 BauGB zum Begriff "gesunde Wohnverhältnisse" iSd. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB; siehe auch Ziff. 3.4.2 "Städtebauliche Klimafibel Online - Hinweise für die Bauleitplanung", Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Bad.-Württ - www.

    Selbst insoweit erhöhte Gefährdungspotentiale sind grundsätzlich zumutbar, wenn sie noch im Rahmen der allgemein akzeptierten Risikoakzeptanzschwelle , nämlich der in der Lebenswirklichkeit typischerweise auftretenden Gefährdungen , liegen und daher noch als sozialadäquat einzustufen sind (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten in Bezug zu den von einem Flugbetrieb ausgehenden Beeinträchtigungen durch Windwirbelschleppen BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040, juris, Rn. 566, 568 und HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T -, juris, Rn. 1129, 1130, 1207, 1215 - 1220).

    Dass solches Verhalten nicht unzumutbar, sondern sinnvoll und praxisnah ist, zeigen etwa auch Auflagen zu einem Planfeststellungsbeschluss für eine Flughafenerweiterung, die wegen der Gefahr durch den Flugbetrieb verursachter sogenannte Wirbelschleppen die besondere Verklammerung von Dacheindeckungen aufgeben bzw. die Hinweise an die Wohnbevölkerung im Risikogebiet enthalten, dass Markisen und Sonnenschirme "so zu installieren und zu unterhalten sind", dass sie auch kräftigen Windböen standhalten können (vgl. dazu BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040, juris, Rn. 565, 568, 570 -572, unter anderem darauf verweisend, dass eine unzumutbare Einschränkung der Ausnutzbarkeit von Außenwohnbereichen, Freisitzen, Balkonen oder Dachterrassen nicht zu erwarten sei und dass Balkone ohnehin bauordnungsrechtlich sicher umwehrt sein müssten; siehe ferner zur Obliegenheit des Inhabers eines Getränkehandels, durch Wirbelschleppen bedingte Gefahren eines Menschen gefährdenden Umherfliegens von Getränkekisten und einzelner Flaschen durch entsprechende Betriebsorganisation zu vermeiden, und zur speziell im Planfeststellungsbeschluss angeordneten Verklammerung von Dacheindeckungen im Gefährdungsbereich von Wirbelschleppen HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T -, juris, Rn. 1209, 1210 und 1211).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    In diesem Sinne aber werden im Planungsrecht nicht nur die im Zusammenhang mit der Nutzung einer geplanten Landebahnanlage direkt von Flugzeugen im Landeanflug ausgelösten Windverwirbelungen (sog. "Wirbelschleppen") als planungsrechtlich zu berücksichtigende Störungen angesehen (vgl. etwa BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 -, BayVBl. 2016, 155 = juris, Rn.563 - 575; siehe auch HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T, NVwZ 2010, 334 = juris, Rn. 1197), sondern auch die " Verminderungen von Windgeschwindigkeiten und Kaltluftabflüssen/Frischluft-zuflüssen " durch Bauvorhaben, welche durch ihre " riegelartige Lage im Windstrom " bestimmte " Winde behindern, blockieren oder umlenken " und sich dadurch nachteilig auf das Kleinklima und mittelbar auf die gesunden Wohnverhältnisse auswirken könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, NVwZ-RR 1995, 561 = juris, Rn. 3 - 9 und U. v. 20.5.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 = juris, Rn. 34, 35, 45 - 49; zum Wind als Teil-Faktor des Begriffs "Klima" i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB siehe E/Z/B/K, a.a.O., Rn. 144b zu § 1 BauGB und Rn. 114 ff. zu § 1 BauGB zum Begriff "gesunde Wohnverhältnisse" iSd. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB; siehe auch Ziff. 3.4.2 "Städtebauliche Klimafibel Online - Hinweise für die Bauleitplanung", Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Bad.-Württ - www.

    Selbst insoweit erhöhte Gefährdungspotentiale sind grundsätzlich zumutbar, wenn sie noch im Rahmen der allgemein akzeptierten Risikoakzeptanzschwelle , nämlich der in der Lebenswirklichkeit typischerweise auftretenden Gefährdungen , liegen und daher noch als sozialadäquat einzustufen sind (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten in Bezug zu den von einem Flugbetrieb ausgehenden Beeinträchtigungen durch Windwirbelschleppen BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040, juris, Rn. 566, 568 und HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T -, juris, Rn. 1129, 1130, 1207, 1215 - 1220).

    Dass solches Verhalten nicht unzumutbar, sondern sinnvoll und praxisnah ist, zeigen etwa auch Auflagen zu einem Planfeststellungsbeschluss für eine Flughafenerweiterung, die wegen der Gefahr durch den Flugbetrieb verursachter sogenannte Wirbelschleppen die besondere Verklammerung von Dacheindeckungen aufgeben bzw. die Hinweise an die Wohnbevölkerung im Risikogebiet enthalten, dass Markisen und Sonnenschirme "so zu installieren und zu unterhalten sind", dass sie auch kräftigen Windböen standhalten können (vgl. dazu BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040, juris, Rn. 565, 568, 570 -572, unter anderem darauf verweisend, dass eine unzumutbare Einschränkung der Ausnutzbarkeit von Außenwohnbereichen, Freisitzen, Balkonen oder Dachterrassen nicht zu erwarten sei und dass Balkone ohnehin bauordnungsrechtlich sicher umwehrt sein müssten; siehe ferner zur Obliegenheit des Inhabers eines Getränkehandels, durch Wirbelschleppen bedingte Gefahren eines Menschen gefährdenden Umherfliegens von Getränkekisten und einzelner Flaschen durch entsprechende Betriebsorganisation zu vermeiden, und zur speziell im Planfeststellungsbeschluss angeordneten Verklammerung von Dacheindeckungen im Gefährdungsbereich von Wirbelschleppen HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T -, juris, Rn. 1209, 1210 und 1211).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    Die daraus resultierende Situationsgebundenheit wiederum bestimmt und beschränkt den Inhalt des konkreten Grundeigentumsrechts (siehe zur rechtlichen Kategorie der Situationsgebundenheit eines Grundstücks BVerfG, B. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/091 -, NJW 1999, 2877 = juris, Rn. 83 m.w.Nw. d. Rspr.; zu den "Umweltverhältnissen" die als "weitere Grundstückmerkmale" i.S.d. § 6 ImmoWertV den Wert eines Grundstücks auch prägen BGH, U. v. 30.9.1963 - III ZR 59/61-, NJW 1964, 202; zur Situationsgebundenheit des Grundeigentums ferner: Battis, Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht, 5. Aufl. 2006, S. 64 ff.).

    Auch in den Grenzen seiner Situationsgebundenheit garantiert das Eigentumsgrundrecht schließlich nicht die Möglichkeit seiner optimalen, bestmöglichsten bzw. ggf. auch einträglichsten Ausnutzbarkeit (BVerfG, B. v. 14.4.2010 - 1 BvR 2140/08 -, NVwZ 2010, 957 = juris, Rn.19 unter Verweis auf b. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, NJW 1999, 2877 = juris, Rn. 84), zumal, wenn es um die allgemeinen Klima- und Windverhältnisse geht.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 3 S 3407/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Veränderung des Kleinklimas

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    Entgegen der Ansicht der Beklagten und der Widerspruchsbehörde geht das Gericht davon aus, dass die von den Klägern geltend gemachten Windgefahren nicht erst im Rahmen eines noch ausstehenden Baugenehmigungsverfahrens (§ 58 LBO) unter dem bauordnungsrechtlichen Aspekt des nachbarschützenden § 3 Abs. 1 LBO (vgl. VGH Bad.-Württ. , B. v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, NVwZ-RR 1995, 561 = juris) zu prüfen und zu berücksichtigen sind, weil sie etwa vom Regelungsgehalt des Bauvorbescheids gar nicht erfasst und schon von daher für dessen Rechtmäßigkeit von vornherein unerheblich wären.

    In diesem Sinne aber werden im Planungsrecht nicht nur die im Zusammenhang mit der Nutzung einer geplanten Landebahnanlage direkt von Flugzeugen im Landeanflug ausgelösten Windverwirbelungen (sog. "Wirbelschleppen") als planungsrechtlich zu berücksichtigende Störungen angesehen (vgl. etwa BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 -, BayVBl. 2016, 155 = juris, Rn.563 - 575; siehe auch HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T, NVwZ 2010, 334 = juris, Rn. 1197), sondern auch die " Verminderungen von Windgeschwindigkeiten und Kaltluftabflüssen/Frischluft-zuflüssen " durch Bauvorhaben, welche durch ihre " riegelartige Lage im Windstrom " bestimmte " Winde behindern, blockieren oder umlenken " und sich dadurch nachteilig auf das Kleinklima und mittelbar auf die gesunden Wohnverhältnisse auswirken könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, NVwZ-RR 1995, 561 = juris, Rn. 3 - 9 und U. v. 20.5.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 = juris, Rn. 34, 35, 45 - 49; zum Wind als Teil-Faktor des Begriffs "Klima" i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB siehe E/Z/B/K, a.a.O., Rn. 144b zu § 1 BauGB und Rn. 114 ff. zu § 1 BauGB zum Begriff "gesunde Wohnverhältnisse" iSd. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB; siehe auch Ziff. 3.4.2 "Städtebauliche Klimafibel Online - Hinweise für die Bauleitplanung", Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Bad.-Württ - www.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    Der den Festsetzungen des mithin als gültig zu betrachtenden Bebauungsplans entsprechende Bauvorbescheid verstößt auch nicht gegen das Rücksichtnahmegebot , das in § 15 Abs. 1 S. 1 BauVNO seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 -, NVwZ 2000, 1050 = juris; siehe zum nachbarschützenden Charakter des § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO auch Dürr/Leven/Speckmaier, Baurecht, 15.Aufl., 2015, S. 160 Rnr. 290).

    Wer insofern darauf verzichtet, ihm technisch mögliche, naheliegende und wirtschaftlich zumutbare Gestaltungsmittel zu wählen oder auf entsprechende bauliche Vorkehrungen verzichtet, also eine solche ihm mögliche und zumutbare "architektonische Selbsthilfe" unterlässt, welche seine Beeinträchtigung durch die Immissionen spürbar vermindern würden, handelt seinerseits rücksichtslos und kann für ein in dieser Hinsicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßendes Bauvorhaben nicht die Erteilung einer Baugenehmigung beanspruchen (vgl. zu alldem im Einzelnen BVerwG, U. v. 18.5.1995 - 4 C 20/94 -, NVwZ 1996, 379 = juris, Rn. 20 - 25; BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - NvwZ 2000, 1050 = juris, Rn. 20 - 30; OVG NRW, U. v. 1.6.2011 - 2 A 1058/09 -, BauR 2012, 476 = juris, Rn. 74 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    In diesem Sinne aber werden im Planungsrecht nicht nur die im Zusammenhang mit der Nutzung einer geplanten Landebahnanlage direkt von Flugzeugen im Landeanflug ausgelösten Windverwirbelungen (sog. "Wirbelschleppen") als planungsrechtlich zu berücksichtigende Störungen angesehen (vgl. etwa BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 -, BayVBl. 2016, 155 = juris, Rn.563 - 575; siehe auch HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T, NVwZ 2010, 334 = juris, Rn. 1197), sondern auch die " Verminderungen von Windgeschwindigkeiten und Kaltluftabflüssen/Frischluft-zuflüssen " durch Bauvorhaben, welche durch ihre " riegelartige Lage im Windstrom " bestimmte " Winde behindern, blockieren oder umlenken " und sich dadurch nachteilig auf das Kleinklima und mittelbar auf die gesunden Wohnverhältnisse auswirken könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, NVwZ-RR 1995, 561 = juris, Rn. 3 - 9 und U. v. 20.5.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 = juris, Rn. 34, 35, 45 - 49; zum Wind als Teil-Faktor des Begriffs "Klima" i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB siehe E/Z/B/K, a.a.O., Rn. 144b zu § 1 BauGB und Rn. 114 ff. zu § 1 BauGB zum Begriff "gesunde Wohnverhältnisse" iSd. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB; siehe auch Ziff. 3.4.2 "Städtebauliche Klimafibel Online - Hinweise für die Bauleitplanung", Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Bad.-Württ - www.
  • OLG Koblenz, 28.07.2010 - 1 U 46/09

    Amtspflichtverletzung: Drittgerichtetheit der Amtspflichten eines staatlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    Ansonsten finden sich bezüglich eines Schutzes vor Windangriffsgefahren lediglich im Forstrecht der Länder einzelne Rechtsvorschriften, wonach eine Rodung/bzw. ein Kahleinschlag eines Waldes zu unterlassen ist, wenn dadurch dem benachbarten Wald der abschirmende Schutz ("Deckungsschutz") gegenüber Windgefahren/Sturmschäden genommen würde (vgl. die "Schutzwaldregelung" in § 10 Abs. 2 BayWaldG und dazu BayOLG, U. v. 29.6.1990 - 14 U 7/90 8 - 10 -, NJW-RR 1991, 1048 = juris. Rn.; siehe ferner OLG Koblenz, U. v. 28.7.2010 - 1 U 46/09 -, DVBl. 2011, 60 = juris, Rn. 28 -31 zu § 10 Abs. 1 S. 1 RhlPfl-WaldG; ebenso Österreichischer VwGH, U. v. 14.9.2004 - 2001/10/0072 zu § 14 Abs. 2 Ö-ForstG).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    Denn sogenannten "negativen Einwirkungen" zählen dazu nicht, wie etwa die Wind, Lichtzufuhr oder Funkwellen "abschattende" oder "umlenkende" Wirkung eines Gebäudes (siehe dazu BGH, U. v. 22.2.1991 - V ZR 308/89 - NJW 1991, 1671 [1672] = juris Rn. 10 unter Hinweis auf RG, Warn 1914, Nr. 57 = JW 1914, 196 und OLG München, DW 1957, 68, wonach es eine solche, von § 906 Abs. 1 S. 1 BGB nicht erfasste "negative Einwirkung" darstellt, wenn ein Gebäude die " Bewegung des Windes zum Nachteil des Nachbargrundstücks beeinflusst, weil ein Windstau entsteht "; ebenso zu dem " von einem Gebäude abprallenden Wind und Regen " BGH, U. v. 21.10.1983 - V ZR 166/82 -, NJW 1984, 729 = juris, Rn. 8 und insbes.Rn. 13 m.w.Nw.; so auch zu der " Verwirbelung des Windes " durch eine Windkraftanlage [WKA], die dadurch die effizienten Abläufe einer dahinter liegenden WKA eines anderen Anlagenbetreibers stört und beeinträchtigt] OLG Frankfurt a.M., U. v. 9.3.2000 - 15 U 118/99 -, NJW-RR 2000, 1542 [1544] = juris, Rn. 35; a. A. aber VG Schleswig-Holstein, U. v. 11.12.2008 - 12 A 10/07 -, juris, Rn. 27, wonach es sich bei den - direkt durch den Betrieb einer WKA ausgelösten -Windverwirbelungen/Turbulenzen um eine den Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Strahlen usw. "ähnliche Umwelteinwirkung" i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG handeln soll; siehe im Übrigen Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2013, Rn. 100 - 115, Fußnote 244 m. w. Rspr.Nw. sowie Staudinger/Roth, [BGB-Kommentar, juris], 2016, Rn. 122, 123.; zur Zurechenbarkeit von Störungen durch Naturereignisse, wenn menschliches Handeln oder Unterlassen deren Auswirkungen mitbeeinflusst BGH, U. v. 14.11.2003 - V ZR 102/03 -, NJW 2004, 1037 = juris, Rn. 24; siehe allerdings zur "Bündelung von Sonnenlichtstrahlen durch ein Glasdach" bzw. zur "Umlenkung von Sonnenstrahlen durch eine Photovoltaikanlage" und dadurch auf dem Nachbargrundstück verursachte "Blendeinwirkungen" als von diesen Anlagen "ausgehenden Einwirkungen" LG Frankfurt a.M., U. v. 21.7.1995 - 21/11 O 33/94 - Leitsatz Nr. 2 = DWW 1998, 57 = juris [nur LS] bzw. OLG Stuttgart, U. v. 30.4.2013 - 3 U 46/13 -, BauR 2013, 1463 = juris, Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 28.01.2016 - 2 Bs 254/15

    Gemeinschaftsunterkunft Hagendeel: Baugenehmigung darf insgesamt vollzogen werden

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    Denn sie sind Miteigentümer eines Gebäudes, das zusammen mit dem direkt gegenüber in 15 m Abstand geplanten Vorhaben der Beigeladenen eine Straßenschlucht und damit die sog. "Winddüse" bilden soll, von der sie gerade eine gefährliche Erhöhung der Windgeschwindigkeit befürchten (siehe hingegen zu dem mangels hinreichend abgrenzbar erkennbaren Personenkreises fehlenden Drittschutz der die Naturgewalt "Wasser" betreffenden wasserrechtlichen Vorschriften bezüglich eines Überschwemmungsgebiets OVG Hamburg, B. v. 28.1.2016 - 2 Bs 254/15 -, BauR 2016, 1125 = juris, Rn. 30 -34 und U. v. 9.4.1997 - Bf V 64/95 -, juris, Rn.38 - 42).
  • LG Frankfurt/Main, 21.07.1995 - 11 O 33/94

    Anspruch auf Beseitigung von Blendwirkungen eines Glasdaches; Beurteilung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15
    Denn sogenannten "negativen Einwirkungen" zählen dazu nicht, wie etwa die Wind, Lichtzufuhr oder Funkwellen "abschattende" oder "umlenkende" Wirkung eines Gebäudes (siehe dazu BGH, U. v. 22.2.1991 - V ZR 308/89 - NJW 1991, 1671 [1672] = juris Rn. 10 unter Hinweis auf RG, Warn 1914, Nr. 57 = JW 1914, 196 und OLG München, DW 1957, 68, wonach es eine solche, von § 906 Abs. 1 S. 1 BGB nicht erfasste "negative Einwirkung" darstellt, wenn ein Gebäude die " Bewegung des Windes zum Nachteil des Nachbargrundstücks beeinflusst, weil ein Windstau entsteht "; ebenso zu dem " von einem Gebäude abprallenden Wind und Regen " BGH, U. v. 21.10.1983 - V ZR 166/82 -, NJW 1984, 729 = juris, Rn. 8 und insbes.Rn. 13 m.w.Nw.; so auch zu der " Verwirbelung des Windes " durch eine Windkraftanlage [WKA], die dadurch die effizienten Abläufe einer dahinter liegenden WKA eines anderen Anlagenbetreibers stört und beeinträchtigt] OLG Frankfurt a.M., U. v. 9.3.2000 - 15 U 118/99 -, NJW-RR 2000, 1542 [1544] = juris, Rn. 35; a. A. aber VG Schleswig-Holstein, U. v. 11.12.2008 - 12 A 10/07 -, juris, Rn. 27, wonach es sich bei den - direkt durch den Betrieb einer WKA ausgelösten -Windverwirbelungen/Turbulenzen um eine den Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Strahlen usw. "ähnliche Umwelteinwirkung" i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG handeln soll; siehe im Übrigen Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2013, Rn. 100 - 115, Fußnote 244 m. w. Rspr.Nw. sowie Staudinger/Roth, [BGB-Kommentar, juris], 2016, Rn. 122, 123.; zur Zurechenbarkeit von Störungen durch Naturereignisse, wenn menschliches Handeln oder Unterlassen deren Auswirkungen mitbeeinflusst BGH, U. v. 14.11.2003 - V ZR 102/03 -, NJW 2004, 1037 = juris, Rn. 24; siehe allerdings zur "Bündelung von Sonnenlichtstrahlen durch ein Glasdach" bzw. zur "Umlenkung von Sonnenstrahlen durch eine Photovoltaikanlage" und dadurch auf dem Nachbargrundstück verursachte "Blendeinwirkungen" als von diesen Anlagen "ausgehenden Einwirkungen" LG Frankfurt a.M., U. v. 21.7.1995 - 21/11 O 33/94 - Leitsatz Nr. 2 = DWW 1998, 57 = juris [nur LS] bzw. OLG Stuttgart, U. v. 30.4.2013 - 3 U 46/13 -, BauR 2013, 1463 = juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein

  • OLG München, 29.06.1990 - 14 U 7/90

    Schutzwald; Unerlaubter Kahlhieb; Gesetzesverstoß; Schutzgesetz;

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

  • OLG Stuttgart, 30.04.2013 - 3 U 46/13

    Eigentumsbeeinträchtigung: Blendwirkung von Photovoltaik-Anlagen auf ein

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 59/61
  • OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12

    Abstandsfläche auf öffentlicher Fläche; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung;

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - 9 S 459/92

    Haftungsausschluß in der Gebäudeversicherung - Mitursächlichkeit eines Baumangels

  • VG Schleswig, 11.12.2008 - 12 A 10/07
  • BGH, 07.10.1975 - VI ZR 103/74

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung und Zerstörung von Eigentum -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14

    Erdrückende Wirkung ohne wesentlichen Höhenunterschied der Gebäude; freie

  • OLG Hamm, 14.07.2010 - 13 U 145/09

    Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

  • OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 15 U 118/99

    Unterlassungsanspruch des Nachbarn wegen fehlender Einhaltung der

  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

  • VG Minden, 03.03.2016 - 9 K 529/15

    Anspruch von Grundstückseigentümern gegenüber einer Gemeinde auf einen kräftigen

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

  • OVG Hamburg, 09.04.1997 - Bf V 64/95
  • OVG Berlin, 25.02.1994 - 2 B 11.91

    Abstandsfläche: Wie weit reicht der Nachbarschutz?

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 2 N 111.10

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 CS 10.355

    Beschwerde; Antragsbefugnis des Sondereigentümers; bauplanungsrechtlicher Begriff

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 2 A 1058/09

    Folgen einer fehlenden Abwägung des Konfliktpotentials der Ansiedlung von

  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1991 - 11 B 2967/90

    Nachbarschutz und Wohnungseigentum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht