Rechtsprechung
   VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3147
VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21 (https://dejure.org/2022,3147)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.02.2022 - 10 K 1560/21 (https://dejure.org/2022,3147)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - 10 K 1560/21 (https://dejure.org/2022,3147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LGlüG § 20a Abs. 1 S. 2 Nr. 7a; GlüStV § 21 Abs. 2
    Wettvermittlungsstelle; Erlaubnis; konstitutive Untersagungsverfügung; Trennungsgebot

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Freiburg, 10.02.2022 - 10 K 1559/21

    Beiladung bei Untersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 1559/21 gegen Ziffern 2 bis 4 der Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 03.05.2021 wird angeordnet.

    Der Kammer liegen die einschlägige Behördenakte, die Gerichtsakte des Klageverfahrens (10 K 1559/21) sowie die Gerichtsakten 10 K 2164/20, 10 K 2179/20, 10 K 3404/20 und 10 K 3405/20 sowie die zu diesen Akten beigezogenen Behördenakten vor.

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) mit dem Ziel der Verpflichtung des Antragsgegners, den Betrieb der Wettvermittlungsstelle der Antragstellerin in ..., ..., bis zur Entscheidung über die Klage (10 K 1559/21), jedenfalls aber bis zu einer erneuten Bescheidung des hinsichtlich des Betriebs der Wettvermittlungsstelle gestellten Erlaubnisantrags zu dulden, hat keinen Erfolg.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Die zuständige Behörde, die Stadt ..., hat den (Weiter-)Betrieb der im Gebäudekomplex ..., ..., vorhandenen drei Spielhallen ( ... I - III) auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 53; Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 - juris) aktiv geduldet, was - nach dieser Rechtsprechung - zu einem rechtskonformen Betrieb der Spielhallen führen würde.

    Darin liegt aber nur eine "passive" oder "faktische" Duldung, die nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg gerade nicht genügt (vgl. Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18

    Rechtsnachfolge in Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Die hiergegen gerichtete Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 04.07.2019 (- 6 S 1269/18 -, juris) zurück.

    Dabei handelt es sich lediglich um ein Minus zu dem hier streitgegenständlichen Verbot, mit dem die Untersagung konstitutiv begründet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 6 S 1665/20

    Untersagungen einer Sportwettenvermittlungsstelle wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5a LGlüG a.F. (vgl. Beschluss vom 21.07.2020 - 6 S 1665/20 -, juris Rnrn. 6 ff.), wonach dem Gesetzgeber nicht angesonnen werden könne, mit der Regelung des § 21 Abs. 2 GlüStV eine generelle Privilegierung von Spielhallen zu verfolgen und es auf der Hand liege, dass der unerlaubte und mit der Rechtsordnung nicht in Einklang stehende Betrieb einer Spielhalle gegenüber dem unerlaubten und damit ebenfalls nicht mit der Rechtsordnung in Einklang stehenden Betrieb einer Wettvermittlungsstelle nicht vorzugswürdig sein könne.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Davon ist indessen hinsichtlich der im Gebäudekomplex ..., ..., vorhandenen drei Spielhallen ( ... I - III) nach der derzeitigen Sachlage, die für die rechtliche Beurteilung der Untersagungsverfügung im vorliegenden Verfahren maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, juris Rn. 15; zur Möglichkeit der zeitabschnittsweisen Überprüfung einer Untersagungsverfügung im Hauptsacheverfahren vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2012 - 8 B 62.11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2015 - 6 S 1426/14 -, juris Rn. 30), nicht auszugehen.
  • VG Freiburg, 05.08.2021 - 4 K 1849/21

    Zu den Anforderungen an eine so genannte aktive glücksspielrechtliche Duldung

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Denn eine isolierte Aufhebung der Befristungen im Hauptsacheverfahren scheidet offenkundig aus, weil sowohl die reguläre Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 Satz 3 LGlüG als auch die Härtefallerlaubnis nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG zwingend zu befristen ist und damit eine Spielhallenerlaubnis im Falle einer isolierten Aufhebung der Befristung nicht sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben könnte (ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 13.07.2021 - 7 K 2107/21 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 05.08.2021 - 4 K 1849/21 -, juris Rn. 19; VG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2021 - 18 K 3812/21 -, juris Rn. 9, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Denn eine isolierte Aufhebung der Befristungen im Hauptsacheverfahren scheidet offenkundig aus, weil sowohl die reguläre Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 Satz 3 LGlüG als auch die Härtefallerlaubnis nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG zwingend zu befristen ist und damit eine Spielhallenerlaubnis im Falle einer isolierten Aufhebung der Befristung nicht sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben könnte (ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 13.07.2021 - 7 K 2107/21 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 05.08.2021 - 4 K 1849/21 -, juris Rn. 19; VG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2021 - 18 K 3812/21 -, juris Rn. 9, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2019 - 6 S 2759/18

    Untersagungsverfügung zur Durchsetzung des glücksspielrechtlichen Internetverbots

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Zum einen wird dem Antragsgegner nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV (nur) intendiertes Ermessen eingeräumt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 -, juris Rn. 25).
  • VG Stuttgart, 14.09.2021 - 18 K 3812/21

    Befristung der Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Denn eine isolierte Aufhebung der Befristungen im Hauptsacheverfahren scheidet offenkundig aus, weil sowohl die reguläre Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 Satz 3 LGlüG als auch die Härtefallerlaubnis nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG zwingend zu befristen ist und damit eine Spielhallenerlaubnis im Falle einer isolierten Aufhebung der Befristung nicht sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben könnte (ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 13.07.2021 - 7 K 2107/21 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 05.08.2021 - 4 K 1849/21 -, juris Rn. 19; VG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2021 - 18 K 3812/21 -, juris Rn. 9, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19

    Wegfall des Bestands- Vertrauensschutzes bei Unterbrechung der Legalisierung

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GKG i.V.m. den Empfehlungen in Nr. 54.2.1, Nr. 1.7.2 und 1.5 Satz 1 Hs. 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2021 - 6 S 2763/21

    Rechtsschutz gegen die Versagung einer aktiven Duldung hinsichtlich des

  • VG Freiburg, 13.07.2021 - 7 K 2107/21

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befristung einer Erlaubnis;

  • VGH Baden-Württemberg - 6 S 1412/18 (anhängig)

    O. gegen Land Baden-Württemberg wegen Sportwetten

  • VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung

    Eine unbefristete Härtefallerlaubnis, nach der vom Abstandsgebot befreit wird, stünde dazu in eklatantem, nicht hinnehmbaren Widerspruch (ebenso bereits VG Freiburg, Beschluss vom 14.02.2022 - 10 K 1560/21 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Beschluss vom 06.10.2021 - 18 K 3378/21 -, juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • OVG Saarland, 21.12.2022 - 1 A 28/21

    Verstoß gegen das glücksspielrechtliche Trennungsgebot; Spielhalle und Wettbüro

    20/3989 sowie VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 14.2.2022 - 10 K 1560/21 -, juris, Rn. 31].
  • OVG Hamburg, 30.03.2023 - 4 Bs 171/22

    Untersagung des Betriebs einer Sportwettvermittlungsstelle

    Auch begegnet es im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Untersagungsverfügung keinen durchgreifenden Bedenken, dass das Gericht zum einen ein nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV intendiertes Ermessen angenommen hat (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 12.1.2023, 4 L 320/22, juris Rn. 44; VG Karlsruhe, Beschl. v. 7.2.2022, 2 K 1838/21, juris Rn. 47; VG Freiburg, Beschl. v. 14.2.2022, 10 K 1560/21, juris Rn. 29; VG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2020, 14 E 5803/19, juris Rn. 95; VG Leipzig, Beschl. v. 5.2.2020, 5 L 784/19, juris Rn. 32; VG Dresden, Beschl. v. 14.7.2017, 6 L 999/17, juris Rn. 40; nach Auffassung des OVG Bautzen, zuletzt Beschl. v. 17.10.2022, 6 B 62/22, juris Rn. 25 ist das Ermessen wegen der Strafbarkeit unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB regelmäßig auf Null reduziert) und zum anderen entscheidungstragend darauf abgestellt hat, dass sich trotz des beanstandungsfreien Betriebs der Wettvermittlungsstelle ab dem Jahr 2008 eine unverzügliche Schließung und Stilllegung im Ergebnis nicht als unverhältnismäßig erweist, weil die Erlaubnisvoraussetzungen bereits von Gesetzes wegen nicht vorliegen dürften und die Fortführung des Betriebs seit dem Jahr 2018 und mithin auch die Aufwendung der aktuell laufenden Kosten eine eigenverantwortliche wirtschaftliche Entscheidung der Antragstellerin darstellen (vgl. bzgl. der Stilllegung einer Spielhalle auch OVG Hamburg, Beschl. v. 13.1.2023, 4 Bs 180/22, n.v., BA S. 9).
  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis zum

    Insoweit verweist die Antragsgegnerin zutreffend darauf, dass nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags ein intendiertes Ermessen dahingehend besteht, unerlaubtes Glücksspiel zu untersagen, so dass es insoweit regelmäßig keiner näheren Ermessenserwägungen bedarf (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2020, 14 E 5803/19, juris Rn. 95; VG Karlsruhe, Beschl. v. 7.2.2022, 2 K 1838/21, juris Rn. 47; VG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 14.2.2022, 10 K 1560/21, juris Rn. 29; VG Leipzig, Beschl. v. 5.2.2020, 5 L 784/19, juris Rn. 32; VG Dresden, Beschl. v. 14.7.2017, 6 L 999/17, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 30.12.2022 - 14 E 3672/21

    Zum Verbot des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle oder

    Insoweit verweist die Antragsgegnerin zutreffend darauf, dass nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags ein intendiertes Ermessen dahingehend besteht, unerlaubtes Glücksspiel zu untersagen, so dass es insoweit regelmäßig keiner näheren Ermessenserwägungen bedarf (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2020, 14 E 5803/19, juris Rn. 95; VG Karlsruhe, Beschl. v. 7.2.2022, 2 K 1838/21, juris Rn. 47; VG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 14.2.2022, 10 K 1560/21, juris Rn. 29; VG Leipzig, Beschl. v. 5.2.2020, 5 L 784/19, juris Rn. 32; VG Dresden, Beschl. v. 14.7.2017, 6 L 999/17, juris Rn. 40 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht