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   VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12   

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VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12 (https://dejure.org/2012,14596)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 (https://dejure.org/2012,14596)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 4 K 914/12 (https://dejure.org/2012,14596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Sicherstellung von Waffen (nicht) bei bloßen Vermutungen über missbräuchliche Verwendung; Umdeutung von WaffG 2002 § 46 Abs 4 nach WaffG 2002 § 46 Abs 2 S 2; Wirkungen des Widerspruchs gegen die auf fehlender Zuverlässigkeit gestützte Entscheidung über den Widerruf einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine behördliche Anordnung zur (sofortigen) Sicherstellung von Waffen im Privatbesitz im Falle bloßer Vermutungen über deren missbräuchliche Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht - Waffen; Sicherstellung; Umdeutung; sofortige Vollziehbarkeit; waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Regelversagungsgrund; Zuverlässigkeit; waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Unverletzlichkeit der Wohnung; Privatsphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12
    Es reichen (schlichte) Verstöße gegen gesetzliche Pflichten, unabhängig davon ob sie straf- oder bußgeldbewehrt sind; Letzteres mag allenfalls für die Frage, ob der Verstoß gröblich ist, Bedeutung haben ( ebenso im Erg. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.08.2011., NVwZ-RR 2011, 815; Bauer/Fleck, GewArch 2010, 16, 20 f.).

    Angesichts der enormen Gefahren, die mit dem Waffenbesitz verbunden sind und die aus Anlass von "Winnenden" offenkundig geworden sind, ergibt eine Abwägung dieser Gefahren mit den Beeinträchtigungen, die eine Kontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG für die Waffenbesitzer mit sich bringt, ganz eindeutig ein Überwiegen der für die öffentliche Sicherheit sprechenden Interessen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.08.2011, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2011 - 5 K 4898/10 -, juris; Urteil der Kammer vom 23.02.2012 - 4 K 1527/11 - ).

    Ob die Widerrufsentscheidung der Antragsgegnerin (darüber hinaus) auch auf die Vorschriften der § 45 Abs. 2 und 4 WaffG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG gestützt werden könnte ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.08.2011, a.a.O. ), kann hier dahingestellt bleiben.

  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12
    Angesichts der enormen Gefahren, die mit dem Waffenbesitz verbunden sind und die aus Anlass von "Winnenden" offenkundig geworden sind, ergibt eine Abwägung dieser Gefahren mit den Beeinträchtigungen, die eine Kontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG für die Waffenbesitzer mit sich bringt, ganz eindeutig ein Überwiegen der für die öffentliche Sicherheit sprechenden Interessen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.08.2011, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2011 - 5 K 4898/10 -, juris; Urteil der Kammer vom 23.02.2012 - 4 K 1527/11 - ).

    Ein Waffenbesitzer muss sich deshalb entscheiden, ob ihm das Grundrecht auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung so wichtig ist, dass er den Bediensteten der Waffenbehörde generell, das heißt unabhängig von Fällen, in denen andere Interessen dem im konkreten Einzelfall entgegenstehen ( vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2011, a.a.O., juris RdNr. 66, m.w.N. ), nicht einmal die gegenüber einer Durchsuchung der Wohnung deutlich geringfügigere Nachschau im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG erlauben will.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Auszug aus VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12
    Ein Ausnahmefall kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalls die Verfehlungen bzw. die waffenrechtlichen Verstöße ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007, NJW 2007, 2346, m.w.N. ).

    Im Hinblick auf die Besonderheiten des auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahrens hält die Kammer die Hälfte des sich hieraus ergebenden Streitwerts für angemessen ( zur Streitwertfestsetzung in waffenrechtlichen Eilverfahren vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007, a.a.O. ).

  • VG Würzburg, 14.07.2005 - W 5 S 05.645
    Auszug aus VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12
    An den zugrundezulegenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind allerdings schon deshalb keine sehr hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann ( siehe hierzu VG Schwerin, Beschluss vom 12.03.2012 - 1 B 116/12 -, juris, m.w.N.; VG Würzburg, Beschluss vom 14.07.2005 - W 5 S 05.645 -, juris ).
  • VG Schwerin, 12.03.2012 - 1 B 116/12
    Auszug aus VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12
    An den zugrundezulegenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind allerdings schon deshalb keine sehr hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann ( siehe hierzu VG Schwerin, Beschluss vom 12.03.2012 - 1 B 116/12 -, juris, m.w.N.; VG Würzburg, Beschluss vom 14.07.2005 - W 5 S 05.645 -, juris ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12
    Wenn er sich so entscheidet und dem Schutz seiner Intimsphäre bzw. Privatheit, dem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dient ( BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993, NJW 1993, 2035 ; Hermes, in Dreier: Grundgesetz-Kommentar, 2. Aufl. 2004, Art. 13 RdNrn. 13, 108 und 116 m.w.N. ), eine derartige (absolute) Priorität einräumt, dann kann und darf von ihm sehr wahrscheinlich erwartet werden, dass er entweder auf den Besitz von Waffen verzichtet oder seine Waffen an Stellen verwahrt, an denen seine Privatsphäre nicht berührt wird.
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12
    Eine solche Frist hat die Antragsgegnerin dem Antragsteller bei Erlass der Verfügung vom 13.04.2012 nicht gesetzt (dies wäre bei einer "sofortigen" Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG auch gar nicht erforderlich; vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2010, NVwZ-RR 2010, 921 ).
  • VG Freiburg, 10.11.2016 - 4 K 3983/16

    Waffenrechtliche Durchsuchung bei "Reichsbürger"

    Rechtsgrundlage für die von der Antragstellerin beantragte Durchsuchungsanordnung ist hier die spezielle (bundesrechtliche) Ermächtigungsgrundlage in § 46 Abs. 4 WaffG ( VG Freiburg, Beschluss vom 16.01.2015, a.a.O.; Beschlüsse der Kammer vom 28.07.2014, a.a.O., und vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.02.2005 - 7 K 301/05 -, juris ).

    Grundsätzlich sind für eine solche Annahme bloße Vermutungen über eine missbräuchliche Verwendung von Waffen nicht ausreichend; vielmehr müssen die für das Vorliegen einer Besorgnis missbräuchlicher Waffenverwendung sprechenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein ( vgl. u. a. OVG Saarland, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 B 155/15 -, juris, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 14.12.2105 - M 7 E 15.5544 -, juris, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 14.06.2012, a.a.O., m.w.N. ).

    Demgegenüber sind an den Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, keine sehr hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden sehr groß und folgenschwer sein kann ( vgl. auch hierzu OVG Saarland, Beschluss vom 14.10.2015, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 14.12.2105, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 14.06.2012, a.a.O. ).

  • VG Saarlouis, 06.12.2021 - 5 O 1557/21

    Durchsuchung von Wohnraum

    [VG Freiburg, Beschlüsse vom 16.01.2015 - 6 K 69/15 -, vom 28.07.2014 - 4 K 1554/14- juris und vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.02.2005 - 7 K 301/05 -, juris.].

    [Vgl. u. a. OVG Saarland, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 B 155/15 -, juris, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 14.12.2015 - M 7 E 15.5544 -, juris, m.w.N.; VG Freiburg, Beschluss vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris.] Solche Tatsachen sind hier durch den Ermittlungsbericht des Landespolizeipräsidiums - Direktion 2 - Kriminalitätsbekämpfung/ LKA LPP 23 - vom ... ... entsprechend nachgewiesen.

    [Vgl. auch hierzu OVG Saarland, Beschluss vom 14.10.2015, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 14.12.2015 - M 7 E 15.5544 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris.].

  • VG Freiburg, 25.09.2012 - 3 K 1305/11

    Kein Zurückbehaltungsrecht der Waffenbehörde

    Selbst wenn aus konkretem Anlass eine Sofortmaßnahme gegenüber einem Waffenbesitzer getroffen werden soll, muss bei verständiger Würdigung der der Behörde bekannten tatsächlichen Verhältnisse ernsthaft eine alsbaldige missbräuchliche Verwendung der Waffen drohen (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris).
  • VG Freiburg, 28.07.2014 - 4 K 1554/14

    Verwaltungsrechtsweg: Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer

    Auch diese Sicherstellung ist gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG (kraft Gesetzes) sofort vollziehbar ( siehe hierzu Beschluss der Kammer vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris, und VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008, a.a.O., jew. m.w.N. ).
  • VG Regensburg, 08.12.2020 - RO 4 K 19.1591

    Klage gegen die sofortige Sicherstellung von Waffen und Munition

    Er ist deshalb nach der Rechtsprechung der Kammer als Dauerverwaltungsakt anzusehen mit der Folge, dass es auf die Lage im Zeitpunkt des Erlasses des Gerichtsbescheids ankommt (VG Regensburg, U.v. 13.11.2018 - RN 4 K 17.60 - n.v.; ebenso VG Freiburg, B.v. 14.6.2012 - 4 K 914/12 - juris Rn. 4).
  • VG Sigmaringen, 26.06.2013 - 2 K 1819/12

    Gebührenhöhe; Gebühr, unangekündigte verdachtsunabhängige waffenrechtliche

    Ohne Vorliegen einer Gefahr, wie sie Voraussetzung für einen Grundrechtseingriff gemäß Art. 13 Abs. 7 GG ist, ist die Behörde selbstverständlich nicht befugt, gegen oder ohne den Willen des Berechtigten dessen Wohnung zu betreten (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, dort Rn. 15 nach juris).
  • VG Freiburg, 26.08.2020 - 4 K 2703/20

    Regelungsumfang der Ungültigkeitserklärung und Einziehung einer Jagdwaffe

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die sofortige Sicherstellung haben gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG keine aufschiebende Wirkung (vgl. dazu VG Freiburg, Beschl. v. 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris).
  • VG Köln, 26.04.2018 - 20 K 12175/17
    - 1 B 155/15 -, Rn. 5, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, Rn. 2, juris.
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