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   VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21   

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VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21 (https://dejure.org/2022,23447)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.07.2022 - 4 K 2423/21 (https://dejure.org/2022,23447)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - 4 K 2423/21 (https://dejure.org/2022,23447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 1 S 1 Nr 5 BauGB, § 24 Abs 3 BauGB, § 27 Abs 1 BauGB, § 28 Abs 2 S 1 BauGB
    Ausübung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorkaufsrecht; Flächennutzungsplan; Verwendungszweck; Baulandentwicklung; Wohnpolitische Ziele; Geförderter Wohnungsbau; Allgemeinwohl; Ermessen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Wenn die Vorkaufsrechtsausübung voraussetzt, dass die Ziele der Gemeinde nicht ebenso gut unter Mitwirkung des Käufers erreicht werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 7), setzt dies jedenfalls voraus, dass die Ziele bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar sind und sich der Käufer zu ihrer Verwirklichung rechtswirksam verpflichtet.

    Dagegen steht das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zum Erwerb von Grundstücken für gänzlich andere Zwecke zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    37 Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht - worauf die Klägerin zu Recht hinweist - ausgeführt, dass (u.a.) aus der Befugnis des Käufers, gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB das Vorkaufsrecht abzuwenden, wenn er in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist nach den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen, folgt, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht gerechtfertigt ist, wenn das städtebauliche Ziel auch unter Mitwirkung eines bauwilligen Grundstückseigentümers erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 7).

    Während der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sich in erster Linie auf das jeweilige städtebauliche Ziel bezieht, ist den Belangen des Betroffenen auf Ermessensebene Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993 - 4 B 31.93 - juris Rn. 38; Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Die als Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Klage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 20) ist nicht begründet.

    Deshalb genügt es, wenn das Grundstück zur Verwirklichung der Wohnflächendarstellung im Flächennutzungsplan verwendet werden soll, ohne dass die spezifische Grundstücksnutzung schon feststehen muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 33).

    Dies gilt zunächst für den Zweck, in dem Gebiet schnell Wohnbaurechte zu schaffen, denn die beschleunigte Wohnbaulandentwicklung war gerade das Ziel der Einführung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Bundestags-Drucksache 13/6392, S. 33; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 29).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987

    Gemeindliches Vorkaufsrecht für ein im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45/19 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 828/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 2595/20 -, juris Rn. 24; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2015 - 8 S 1386/14 -, juris Rn. 37 f.: Zeitpunkt des Erlasses des Ausübungsbescheides), hier also des Widerspruchsbescheids vom 03.08.2021.

    Dagegen steht das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zum Erwerb von Grundstücken für gänzlich andere Zwecke zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Nachdem das besondere Begründungserfordernis des § 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB a.F. erfüllt ist, braucht nicht entschieden werden, ob eine fehlende oder unvollständige Angabe eines Verwendungszwecks zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung führt oder es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (so etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2007 - 4 K 1429/07 -, juris Rn. 26 f.; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 4).

    Hierfür genügt es grundsätzlich, wenn der Erwerb der Grundstücke zu den vom Gesetzgeber gebilligten bodenpolitischen, eigentumspolitischen und städtebaulichen Zwecken erfolgt und dabei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2009 - 8 S 31/08 -, juris Rn. 61).

    Dies richtet sich stets nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles und unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19

    Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufssatzung zur Sicherung der

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45/19 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 828/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 2595/20 -, juris Rn. 24; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2015 - 8 S 1386/14 -, juris Rn. 37 f.: Zeitpunkt des Erlasses des Ausübungsbescheides), hier also des Widerspruchsbescheids vom 03.08.2021.

    Auch die weitere Entwicklung nach Ausübung des Vorkaufsrechts bzw. Erlass des Widerspruchsbescheids kann als Beleg dafür herangezogen werden, dass die Beklagte bei Erlass der Bescheide die konkrete Absicht hatte, alsbald die für die Schaffung von Wohnbauland erforderlichen Schritte zu unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Das Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 S 1 Nr. 5 BauGB kann nicht nur zum Zweck einer beschleunigten Entwicklung von Wohnbauland, sondern auch zur Verwirklichung anderer städtebaulicher oder wohnungspolitischer Ziele ausgeübt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2019 - 5 S 1733/17 -, juris Rn. 75).

    Dementsprechend hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für breite Schichten der Bevölkerung als legitimen Zweck für die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB anerkannt (Urteil vom 24.09.2019 - 5 S 1733/17 -, juris Rn. 75).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 L 110/08

    Anforderungen an die Begründung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB §

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Die Beklagte hat das ihr bei Ausübung des Vorkaufsrechts zustehende Ermessen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.01.2015 - 2 ZB 14.887 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.03.2010 - 2 L 110/08 -, juris) in rechtsfehlerfreier Weise ausgeübt.
  • VG München, 22.01.2015 - M 11 K 14.1495

    Allgemeines Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit (verneint, keine konkreten

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Auch wenn in einem frühen Planungsstadium noch nicht die sichere Erwartung verlangt werden kann, dass der Bebauungsplanentwurf gültiges Ortsrecht wird, darf umgekehrt die Realisierung des öffentlichen Nutzungszwecks nicht gänzlich ausgeschlossen sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2011 - 8 A 11405/10 -, juris Rn. 34; VG München, Urteil vom 22.01.2015 - M 11 K 14.1495 -, juris Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Auch wenn in einem frühen Planungsstadium noch nicht die sichere Erwartung verlangt werden kann, dass der Bebauungsplanentwurf gültiges Ortsrecht wird, darf umgekehrt die Realisierung des öffentlichen Nutzungszwecks nicht gänzlich ausgeschlossen sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2011 - 8 A 11405/10 -, juris Rn. 34; VG München, Urteil vom 22.01.2015 - M 11 K 14.1495 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts setzt voraus, dass nicht nur einzelne Entscheidungsgesichtspunkte ermittelt und dargestellt werden, sondern auch eine Gewichtung oder Abwägung des "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange erkennbar ist oder andere Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums diskutiert werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 15 B 13.100

    Allgemeines Vorkaufsrecht der Gemeinde

  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 2 ZB 14.887

    Vorkaufsrecht; Erstreckung; Ermessen

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

  • VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07

    Ausübung eine gemeindlichen Vorkaufsrechts; Begründungspflicht; Heilung;

  • VGH Hessen, 17.02.2011 - 4 A 2397/10

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts, Angabe des Verwendungszwecks.

  • BGH, 30.06.1994 - III ZR 109/93

    Inkrafttreten einer Sanierungssatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08

    Einschätzungsprärogative bei Zuständigkeitsregelung nach Wertgrenzen

  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 A 828/20

    Rechtfertigung der Ausübung eines Vorkaufsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 3 S 2595/20

    Frist zur Ausübung des bauplanungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Auswirkungen der

  • BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20

    Ausübungsfrist; Beginn; Grundsätzliche Bedeutung; Vorkaufsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2024 - 8 S 58/23

    L. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Ausübung des

    Da es somit an einer (bestimmten/bestimmbaren) Verwendung der im Streit stehenden Grundstücke für privatnützige Vorhaben (noch) fehlte, konnte sich die Klägerin auch nicht zu einer solchen verpflichten (vgl. etwa auch VG Freiburg, Urteil vom 14.07.2022 - 4 K 2423/21 -, juris Rn. 39).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Insoweit ergibt sich aus § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht lediglich die Möglichkeit der Abwendung der Vorkaufsrechtsausübung, sondern werden damit zugleich konkretisierte Anforderungen an die Allgemeinwohlrechtfertigung aufgestellt (a.A. zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: VG Freiburg, Urteil vom 14.07.2022 - 4 K 2423/21 -, juris Rn. 37 f.).

    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts setzt daher voraus, dass die maßgeblichen Aspekte ermittelt und im Rahmen einer Betrachtung des "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen werden (Bay. VGH, Beschluss vom 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 -, juris Rn. 13; VG Freiburg, Urteil vom 14.07.2022 - 4 K 2423/21 -, juris Rn. 43; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 145. EL Februar 2022, § 24 Rn. 66).

    Die Entscheidung wäre in Anbetracht der Besonderheiten des Einzelfalls - hier: Herausgreifen des "Filetstücks" und Bereitschaft der Klägerin zur Umsetzung der städtebaulichen Vorstellungen der Beklagten gegen Ausgleichszahlung bzw. fehlende Würdigung dieser Belange durch den Gemeinderat - selbst dann ermessensfehlerhaft, wenn es sich beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB um eine intendierte Entscheidung zugunsten einer Vorkaufsrechtsausübung handeln würde und deshalb im Regelfall von dem Erfordernis vertiefter Ermessenserwägungen abgesehen werden könnte (in diesem Sinne zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB: Bay. VGH, Beschluss vom 03.04.2018 - 15 ZB 17.318 -, juris Rn. 31 m.w.N.; VG Freiburg, Urteil vom 14.07.2022 - 4 K 2423/21 -, juris Rn. 43).

  • VG Hannover, 18.12.2023 - 12 A 4154/21

    Beschluss; formelle Rechtswidrigkeit; gemeindliches Vorkaufsrecht; Haushaltsplan;

    Der Bescheid im Außenverhältnis stellt nur den Vollzug des Beschlusses dar und die Verwaltung darf nur gesetzmäßig gefasste Beschlüsse vollziehen (NdsOVG, Beschl. vom 07.02.2022 - 1 LA 49/21 -, S. 4 des BA; VGH Ba.-Württ., Urt. vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, juris Rn. 29; VG Freiburg, Urt. vom 14.07.2022 - 4 K 2423/21 -, juris Rn. 22; VG Osnabrück, Urt. vom 04.02.2021 - 2 A 82/18 -, S. 11 des UA; VG Trier, Urt. vom 25.09.2008 - 5 K 531/08.TR -, juris Rn. 30).
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