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   VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22   

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VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22 (https://dejure.org/2022,23460)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.07.2022 - 4 K 284/22 (https://dejure.org/2022,23460)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - 4 K 284/22 (https://dejure.org/2022,23460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 24 Abs 3 S 1 BauGB, § 27 Abs 1 BauGB, § 28 Abs 2 S 1 BauGB
    Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des Vorkaufsrechts; Planungsabsichten der Gemeinde trotz Abhängigkeit der Absicht von der Mitwirkungsbereitschaft des Grundstückseigentümers; Wahrung der zeitlichen Grenzen des Vorkaufsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorkaufsrecht; Flächennutzungsplan; Verwendungszweck; Allgemeinwohl; Planungsabsicht; Bebauungsplanverfahren; alsbald; Realisierungschance; Ermessen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Die als Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Klage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 20) ist nicht begründet.

    Deshalb genügt es, wenn das Grundstück zur Verwirklichung der Wohnflächendarstellung im Flächennutzungsplan verwendet werden soll, ohne dass die spezifische Grundstücksnutzung schon feststehen muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 33).

    Dies gilt zunächst für den Zweck, in dem Gebiet schnell Wohnbaurechte zu schaffen, denn die beschleunigte Wohnbaulandentwicklung war gerade das Ziel der Einführung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Bundestags-Drucksache 13/6392, S. 33; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 29).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    Denn mit diesem Kriterium soll nur verhindert werden, dass eine Gemeinde die baldige Umsetzung des Verwendungszwecks gar nicht anstrebt, sondern die Grundstücke nur auf Vorrat erwirbt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Dagegen steht das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zum Erwerb von Grundstücken für gänzlich andere Zwecke zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht - worauf die Klägerin zu Recht hinweist - ausgeführt, dass (u.a.) aus der Befugnis des Käufers, gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB das Vorkaufsrecht abzuwenden, wenn er in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist nach den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen, folgt, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht gerechtfertigt ist, wenn das städtebauliche Ziel auch unter Mitwirkung eines bauwilligen Grundstückseigentümers erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 7).

    Während der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sich in erster Linie auf das jeweilige städtebauliche Ziel bezieht, ist den Belangen des Betroffenen hingegen auf Ermessensebene Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993 - 4 B 31.93 - juris Rn. 38; Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19

    Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufssatzung zur Sicherung der

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Die weitere Entwicklung nach Ausübung des Vorkaufsrechts kann als Beleg dafür herangezogen werden, dass eine Gemeinde bei Ausübung des Vorkaufsrechts die konkrete Absicht hatte, alsbald die für die Schaffung von Wohnbauland erforderlichen Schritte zu unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 828/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 2595/20 -, juris Rn. 24; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2015 - 8 S 1386/14 -, juris Rn. 37 f.: Zeitpunkt des Erlasses des Ausübungsbescheides).

    Auch diese weitere Entwicklung nach Ausübung des Vorkaufsrechts kann als Beleg dafür herangezogen werden, dass die Beklagte bei Erlass des Bescheids die konkrete Absicht hatte, alsbald die für die Schaffung von Wohnbauland erforderlichen Schritte zu unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987

    Gemeindliches Vorkaufsrecht für ein im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 828/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 2595/20 -, juris Rn. 24; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2015 - 8 S 1386/14 -, juris Rn. 37 f.: Zeitpunkt des Erlasses des Ausübungsbescheides).

    Dagegen steht das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zum Erwerb von Grundstücken für gänzlich andere Zwecke zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Nachdem das besondere Begründungserfordernis des § 24 Abs. 3 Satz 3 BauGB n.F. erfüllt ist, braucht nicht entschieden werden, ob die fehlende oder unvollständige Angabe eines Verwendungszwecks zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung führt oder es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (so etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2007 - 4 K 1429/07 -, juris Rn. 26 f.; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 4).

    Hierfür genügt es grundsätzlich, wenn der Erwerb der Grundstücke zu den vom Gesetzgeber gebilligten bodenpolitischen, eigentumspolitischen und städtebaulichen Zwecken erfolgt und dabei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2009 - 8 S 31/08 -, juris Rn. 61).

    Dies richtet sich stets nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles und unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts setzt voraus, dass nicht nur einzelne Entscheidungsgesichtspunkte ermittelt und dargestellt werden, sondern auch eine Gewichtung oder Abwägung des "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange erkennbar ist oder andere Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums diskutiert werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Während der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sich in erster Linie auf das jeweilige städtebauliche Ziel bezieht, ist den Belangen des Betroffenen hingegen auf Ermessensebene Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993 - 4 B 31.93 - juris Rn. 38; Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 15 B 13.100

    Allgemeines Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Entscheidend ist deshalb, dass eine im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts von der Gemeinde geäußerte Planungsabsicht in den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort zu diesem Zeitpunkt eine nachvollziehbare Grundlage findet (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.02.2015 - 15 B 13.100 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 2 ZB 14.887

    Vorkaufsrecht; Erstreckung; Ermessen

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Die Beklagte hat das ihr bei Ausübung des Vorkaufsrechts zustehende Ermessen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.01.2015 - 2 ZB 14.887 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.03.2010 - 2 L 110/08 -, juris) in rechtsfehlerfreier Weise ausgeübt.
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung des Vorkaufsrechts und der Koppelung an Allgemeinwohlbelange eine Vorrangentscheidung getroffen hat, nach der auf Rechtsfolgenseite eine Ermessensentscheidung zu Gunsten der Vorkaufsrechtsausübung intendiert ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.04.2018 - 15 ZB 17.318 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VG München, 22.01.2015 - M 11 K 14.1495

    Allgemeines Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit (verneint, keine konkreten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 L 110/08

    Anforderungen an die Begründung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB §

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20

    Ausübungsfrist; Beginn; Grundsätzliche Bedeutung; Vorkaufsrecht;

  • BGH, 30.06.1994 - III ZR 109/93

    Inkrafttreten einer Sanierungssatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 3 S 2595/20

    Frist zur Ausübung des bauplanungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Auswirkungen der

  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 A 828/20

    Rechtfertigung der Ausübung eines Vorkaufsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08

    Einschätzungsprärogative bei Zuständigkeitsregelung nach Wertgrenzen

  • VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07

    Ausübung eine gemeindlichen Vorkaufsrechts; Begründungspflicht; Heilung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

  • VGH Hessen, 17.02.2011 - 4 A 2397/10

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts, Angabe des Verwendungszwecks.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2024 - 8 S 58/23

    L. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Ausübung des

    Die Verwendungszwecke wurden von der Beklagten auch jeweils (noch) hinreichend konkret genannt, so dass nicht entschieden werden muss, ob es sich bei der entsprechenden gesetzlichen Vorgabe (in § 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB a.F.) um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (vgl. etwa VG Freiburg, Urteil vom 14.07.2022 - 4 K 284/22 -, juris Rn. 25 m.w.N.; Göhner, Das gemeindliche Vorkaufsrecht, 2006, S. 72 ff.) und welche Konsequenzen unterlassene Angaben - auch mit Blick auf die Berücksichtigungsfähigkeit auf Tatbestands- und Ermessensebene - hätten.
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