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   VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06   

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https://dejure.org/2007,15254
VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06 (https://dejure.org/2007,15254)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 6 K 736/06 (https://dejure.org/2007,15254)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 6 K 736/06 (https://dejure.org/2007,15254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebühr für "öffentliche" Leistungen der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Gebühren für die Stellungnahme eines Amts für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht; Aufnahme von Nebenbestimmungen in eine baurechtliche Entscheidung hinsichtlich der Erteilung einer Baugenehmigung; Einstufung einer Stellungnahme des Amts für Abfallrecht und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Gebühr für verwaltungsinterne Stellungnahme - Stellungnahme ist keine gebührenpflichtige öffentliche Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Diese Bestimmung würde ins Leere laufen, wenn es sich bei den von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden festgesetzten Gebühren ohnedies um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handeln würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1985 - 1 S 1959/84 -, VBlBW 1986, 22; a.A. VGH Baden-Württemberg in dem noch das frühere Gebührenrecht betreffenden Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 391 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1985 - 1 S 1959/84

    Widerspruchsbehörde - Kostenersatz bei unmittelbarer Ausführung

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Diese Bestimmung würde ins Leere laufen, wenn es sich bei den von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden festgesetzten Gebühren ohnedies um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handeln würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1985 - 1 S 1959/84 -, VBlBW 1986, 22; a.A. VGH Baden-Württemberg in dem noch das frühere Gebührenrecht betreffenden Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 391 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Der rechtsstaatliche Grundsatz der Normenklarheit verlangt jedoch, dass ein Gebührentatbestand durch seine Unbestimmtheit den Behörden und Gerichten nicht die Möglichkeit einer willkürlichen Handhabung eröffnet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05 -, NVwZ 2006, 1414, m.w.N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 9 A 810/04

    Verwaltungsgebühr bei der Klärschlammverwertung

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Zugleich gibt sie damit dem Landratsamt Konstanz die Gelegenheit, allein ihm zugewiesene Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen bzw. ihm obliegenden internen Prüfungspflichten nachzukommen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 6.99 -, NVwZ 2000, 673 [674]; OVG NRW, Urteil vom 09.11.2005 - 9 A 810/04 -, NVwZ-RR 2006, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Ein Einzelner hat die Amtshandlung im gebührenrechtlichen Sinne veranlasst, wenn er sie in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat; Veranlasser ist also nicht schon, wer durch sein Verhalten willentlich oder unwillentlich einen Tatbestand geschaffen hat, auf Grund dessen die Behörde tätig wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785 [786], m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Ohne diese Außenwirkung bleibt das Verwaltungshandeln ein behördeninterner Vorgang, der gebührenrechtlich ohne Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029, und vom 10.02.2005 - 2 S 2488/03 -, VBlBW 2005, 314).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93

    Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Ohne diese Außenwirkung bleibt das Verwaltungshandeln ein behördeninterner Vorgang, der gebührenrechtlich ohne Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029, und vom 10.02.2005 - 2 S 2488/03 -, VBlBW 2005, 314).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Entscheidend ist, ob der Einzelne der Leistung näher steht als die Allgemeinheit (BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 -, BVerfGE 91, 207 = NVwZ 1995, 368 [369]).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Gebühren sind, wie auch die Begründung des Gesetzentwurfs in Anlehnung an den Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1979 (BVerfGE 50, 217 [226]) ausführt, Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen der Verwaltung dem Gebührenschuldner auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 6.99

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Zugleich gibt sie damit dem Landratsamt Konstanz die Gelegenheit, allein ihm zugewiesene Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen bzw. ihm obliegenden internen Prüfungspflichten nachzukommen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 6.99 -, NVwZ 2000, 673 [674]; OVG NRW, Urteil vom 09.11.2005 - 9 A 810/04 -, NVwZ-RR 2006, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2001 - 8 S 1892/01

    Keine Gebühr für Überprüfungstätigkeit, die keine bauordnungsrechtliche Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.3.2007 - 6 K 736/06 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.3.2007 - 6 K 736/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Cottbus, 26.08.2010 - 6 K 720/07

    Rechtsgrundlage für Kostenersatz bei Herstellung einer

    Dies hat die Kammer bereits in mehreren, insbesondere dem Beklagten bekannten Urteilen festgestellt (vgl. nur Urteil vom 25. April 2007 -6 K 736/06- und Urteil vom 25. April 2007 -6 K 769/06-).
  • VG Trier, 15.11.2007 - 6 K 208/07

    Verwaltungsgebühren; eisenbahnrechtliche Planungsgenehmigung; wasserrechtliche

    Das Verwaltungsgericht Freiburg verneint mit Urteil vom 15. März 2007 - 6 K 736/06 - (Blatt 121 der Gerichtsakte) bezüglich einer abfall- und gewerberechtlichen Stellungnahme des Landratsamts Konstanz im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens das Vorliegen einer "öffentlichen" Leistung.
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