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   VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22   

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VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22 (https://dejure.org/2022,18903)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15.07.2022 - 4 K 1863/22 (https://dejure.org/2022,18903)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - 4 K 1863/22 (https://dejure.org/2022,18903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 Abs 1 GG, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 15 Abs 1 VersammlG, § 1 FStrG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen verschiedene versammlungsrechtliche Auflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versammlung; Aufzug; Fahrrad-Demonstration; Örtlicher Bezug; Autobahn; Bundesstraße; Auflage; Streckenführung; Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Selbst die spezifische Widmung der Autobahnen für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 1 Abs. 3 FStrG) schließt deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.09.2021 - 10 CS 21.2282 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen, Beschluss vom 08.10.2021 - 6 B 376/21 -, juris Rn. 7).

    Darüber hinaus kommt es maßgeblich darauf an, welche Gefahren durch die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn oder Bundesstraße für die Versammlungsteilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen, wie lange und wie intensiv die Beeinträchtigungen und Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer sind, welche Verkehrsbedeutung dem betroffenen Streckenabschnitt zukommt, mit welchem Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Versammlung zu rechnen ist, inwieweit den durch eine Versammlung auf einer Bundesfernstraße begründeten Gefahren durch ein Sicherungskonzept begegnet werden kann und ob zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, welche die Gefahren und die Beeinträchtigungen ausreichend reduzieren können (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 13 ff; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.09.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 12 ff.).

    Die Behörde kann deshalb die Nutzung der Autobahn durch die Versammlung grundsätzlich nicht allein unter Hinweis auf diese zwangsläufig eintretenden Folgen untersagen, weil anderenfalls über § 15 Abs. 1 VersammlG letztlich ein absolutes Verbot der Nutzung der Autobahnen für Versammlungszwecke statuiert würde, für das aus den oben dargelegten Gründen eine rechtliche Grundlage fehlt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 11 ME 126/21

    Abwägung; Autobahn; Bundesautobahn; Demonstration; Fahrrad; Fahrraddemonstration;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Selbst die spezifische Widmung der Autobahnen für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 1 Abs. 3 FStrG) schließt deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.09.2021 - 10 CS 21.2282 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen, Beschluss vom 08.10.2021 - 6 B 376/21 -, juris Rn. 7).

    Ob eine Bundesfernstraße für eine Versammlung genutzt werden kann, ist dabei anhand einer Prüfung und Bewertung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 29.10.2021 - 6 B 399/21

    Versammlungsrecht; Versammlungsort Autobahn; Autobahnparkplatz; aufnahmefähige

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Ob eine Bundesfernstraße für eine Versammlung genutzt werden kann, ist dabei anhand einer Prüfung und Bewertung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).

    Demgegenüber ist das Versammlungsrecht stärker eingeschränkt, wenn der Bezug eher lockerer und auch auf andere Straßenabschnitte oder andere Bundesfernstraßen sinngemäß übertragbar ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8s; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2017 - 15 B 1370/17

    Interesse des Veranstalters einer Versammlung und der Versammlungsteilnehmer an

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Selbst die spezifische Widmung der Autobahnen für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 1 Abs. 3 FStrG) schließt deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.09.2021 - 10 CS 21.2282 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen, Beschluss vom 08.10.2021 - 6 B 376/21 -, juris Rn. 7).

    Ob eine Bundesfernstraße für eine Versammlung genutzt werden kann, ist dabei anhand einer Prüfung und Bewertung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).

  • VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21

    Fahrrad-Demonstration in Kassel darf über die Bundesautobahn A 49 führen

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Ob eine Bundesfernstraße für eine Versammlung genutzt werden kann, ist dabei anhand einer Prüfung und Bewertung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).

    Demgegenüber ist das Versammlungsrecht stärker eingeschränkt, wenn der Bezug eher lockerer und auch auf andere Straßenabschnitte oder andere Bundesfernstraßen sinngemäß übertragbar ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8s; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3 f.).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris).
  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Der erforderliche Sicherheitsabstand zwischen zwei hintereinanderfahrenden Fahrzeugen muss gemäß § 4 Abs. 1 StVO in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird; zwischen zwei nebeneinanderfahrenden Fahrräder ist grundsätzlich ein Abstand von einem Meter zwischen den Fahrenden - nicht zwischen den Lenkern - ausreichend (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26.02.2018 - 22 U 146/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21

    Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Darüber hinaus kommt es maßgeblich darauf an, welche Gefahren durch die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn oder Bundesstraße für die Versammlungsteilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen, wie lange und wie intensiv die Beeinträchtigungen und Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer sind, welche Verkehrsbedeutung dem betroffenen Streckenabschnitt zukommt, mit welchem Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Versammlung zu rechnen ist, inwieweit den durch eine Versammlung auf einer Bundesfernstraße begründeten Gefahren durch ein Sicherungskonzept begegnet werden kann und ob zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, welche die Gefahren und die Beeinträchtigungen ausreichend reduzieren können (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 13 ff; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.09.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Im Rahmen der Güterabwägung ist auch das Selbstbestimmungsrecht der Grundrechtsträger über Ort (hier: Strecke), Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung zu beachten, sofern keine erkennbaren Umstände in Gestalt konkreter Tatsachen (im Gegensatz zu bloßen Vermutungen) vorliegen, die eine drohende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch bestimmte Versammlungsmodalitäten wahrscheinlich erscheinen lassen und deshalb eine auf den Versammlungs- oder Aufzugsort bezogene Auflage rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315).
  • OVG Sachsen, 08.10.2021 - 6 B 376/21

    Fahrradkorso auf Bundesautobahn; Gefahrenprognose

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22
    Selbst die spezifische Widmung der Autobahnen für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 1 Abs. 3 FStrG) schließt deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.09.2021 - 10 CS 21.2282 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen, Beschluss vom 08.10.2021 - 6 B 376/21 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2022 - 9 S 1561/22

    Erfolgloser Eilantrag auf Nutzung eines Autobahnabschnitts für eine

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Juli 2022 - 4 K 1863/22 - wird zurückgewiesen.
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