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VG Freiburg, 15.08.2001 - 1 K 1801/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …
Auszug aus VG Freiburg, 15.08.2001 - 1 K 1801/00
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 159 Satz 2, 162 Abs. 3 VwGO (zum Kostenerstattungsanspruch des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig von einer Antragstellung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95). - VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92
Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs - …
Auszug aus VG Freiburg, 15.08.2001 - 1 K 1801/00
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob die im September 1999 eingereichten Bauvorlagen aufgrund einer Unbestimmtheit insoweit nachbarschützende Rechte verletzt hatten (zum Nachbarschutz in solchen Fällen: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.02.1993 - 5 S 1650/92, BRS 55 Nr. 193). - VGH Baden-Württemberg, 14.06.1999 - 3 S 1357/99
Nachbarklage wegen Aufstockung eines Gebäudes
Auszug aus VG Freiburg, 15.08.2001 - 1 K 1801/00
Die im Konfliktfall nachbarlicher Grundstücksnutzungen gebotene Interessenabwägung ergibt hier, dass der Beigeladene ausreichend Rücksicht auf die Belange der Kläger genommen hat (zur Interessenabwägung im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots beim Zubau von Fenstern in der Grenzwand: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.06.1999 - 3 S 1357/99 -, VBlBW 2000, 116).