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VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erhebung einer Grabnutzungsgebühr - Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer Friedhofsgebührensatzung mit dem Gleichheitssatz bei Entrichtung einer Verlängerungsgebühr für jedes angefangene Jahr bis zur vorgeschriebenen Ruhezeit im Falle der Bestattung einer weiteren Person in einer Wahlgrabstätte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benutzungsgebühr; Bestattungswesen; Friedhofswesen - Grabnutzungsgebühr; Wahlgrabstätte; Nutzungsrecht; Verlängerung; Gleichheitsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangsverlängerungsgebühr fürs Doppelgrab
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
Bei gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung müssen in etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung müssen diesen Unterschieden entsprechende, in etwa angemessene Gebühren gezahlt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.06.2008 - 2 LA 124/07 -, juris). - OVG Niedersachsen, 25.09.2001 - 8 L 637/99
Bestattung; Entstehung; Friedhofsgebühr; Gebührenschuld; Grabnutzungsgebühr; …
Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
Dies gilt auch bei der Erhebung von Grabnutzungsgebühren (vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 25.09.2001 - 8 L 637/99 -, NVwZ 2002, 1526). - VG Aachen, 15.01.2010 - 7 K 1370/08
Rechtsgrundlage der Verlängerungsgebühren für die Nutzung eines Wahlgrabes; …
Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
Jedenfalls ist die Erhebung einer Gebühr für jedes angefangene Jahr nicht zulässig (vgl. VG Aachen, Urt. v, 15.01.2010 - 7 K 1370/08 - KStZ 2010, 95;… a.A. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2010, S. 96).
- VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12
Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und …
Angesichts des unterschiedlichen Alters der Anlagegüter lässt sich - will man nicht auf den Nominalzins abstellen - auf einen durchschnittlichen Zinssatz für öffentliche Anleihen für die Jahre, in denen die Anlagegüter angeschafft wurden, abstellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, KStZ 2005, 138: 7,7 %; vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, NVwZ 1995, 1233: bis 8 %; VG Düsseldorf Urteil vom 9. August 2010 - 5 K 1552/10 -, KStZ 2011, 18: 7,07 %;… Brüning, a.a.O., § 6 Rn. 149 m.w.N.).