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   VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09   

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https://dejure.org/2010,21799
VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09 (https://dejure.org/2010,21799)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15.09.2010 - 3 K 1921/09 (https://dejure.org/2010,21799)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15. September 2010 - 3 K 1921/09 (https://dejure.org/2010,21799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erhebung einer Grabnutzungsgebühr - Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Friedhofsgebührensatzung mit dem Gleichheitssatz bei Entrichtung einer Verlängerungsgebühr für jedes angefangene Jahr bis zur vorgeschriebenen Ruhezeit im Falle der Bestattung einer weiteren Person in einer Wahlgrabstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benutzungsgebühr; Bestattungswesen; Friedhofswesen - Grabnutzungsgebühr; Wahlgrabstätte; Nutzungsrecht; Verlängerung; Gleichheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsverlängerungsgebühr fürs Doppelgrab

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
    Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
    Bei gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung müssen in etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung müssen diesen Unterschieden entsprechende, in etwa angemessene Gebühren gezahlt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.06.2008 - 2 LA 124/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2001 - 8 L 637/99

    Bestattung; Entstehung; Friedhofsgebühr; Gebührenschuld; Grabnutzungsgebühr;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
    Dies gilt auch bei der Erhebung von Grabnutzungsgebühren (vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 25.09.2001 - 8 L 637/99 -, NVwZ 2002, 1526).
  • VG Aachen, 15.01.2010 - 7 K 1370/08

    Rechtsgrundlage der Verlängerungsgebühren für die Nutzung eines Wahlgrabes;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
    Jedenfalls ist die Erhebung einer Gebühr für jedes angefangene Jahr nicht zulässig (vgl. VG Aachen, Urt. v, 15.01.2010 - 7 K 1370/08 - KStZ 2010, 95; a.A. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2010, S. 96).
  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und

    Angesichts des unterschiedlichen Alters der Anlagegüter lässt sich - will man nicht auf den Nominalzins abstellen - auf einen durchschnittlichen Zinssatz für öffentliche Anleihen für die Jahre, in denen die Anlagegüter angeschafft wurden, abstellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, KStZ 2005, 138: 7,7 %; vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, NVwZ 1995, 1233: bis 8 %; VG Düsseldorf Urteil vom 9. August 2010 - 5 K 1552/10 -, KStZ 2011, 18: 7,07 %; Brüning, a.a.O., § 6 Rn. 149 m.w.N.).
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