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VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Heranziehung eines Containertransporteurs zur Feuerwehrkosten nach Gefahrgutunfall; Inhaber der tatsächlichen Gewalt; Geschäftsführung ohne Auftrag; pauschalierter Verwaltungskostenzuschlag; Auswahl des Kostenersatzpflichtigen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Heranziehung eines Containertransporteurs zur Feuerwehrkosten nach Gefahrgutunfall; Inhaber der tatsächlichen Gewalt; Geschäftsführung ohne Auftrag; pauschalierter Verwaltungskostenzuschlag; Auswahl des Kostenersatzpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FwG a.F. § 34
Sonstiges Ordnungsrecht (hier: Feuerwehrrecht) - Gefahrgutunfall; Anforderungen an die Inhaberschaft der tatsächlichen Gewalt; Kostenersatzpflicht wegen objektiver Nützlichkeit des Einsatzes; Berechnung der Feuerwehrkosten; Inanspruchnahme als Gesamtschuldner; Reichweite ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 1 S 1077/13
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
27 § 34 Abs. 3 Nr. 3 FwG a. F. bildet die zentrale Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruchs des Geschäftsführers ohne Auftrag nach § 683 BGB ab, weshalb für die Begründung der Verpflichtung erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Maßnahme für den in Anspruch Genommenen objektiv nützlich war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.09.2013 - 1 S 1077/13 -, juris, Rn. 22 m. w. N.).Vielmehr muss der Einsatz unmittelbar zu Gunsten des Kostenersatzpflichtigen erbracht worden sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.09.2013 - 1 S 1077/13 -, juris, Rn. 22).
Unmittelbarkeit bedeutet, dass eine qualifizierte Beziehung zur abgewendeten Gefahr bzw. zur beseitigten Störung bestanden haben muss, etwa weil der zum Kostenersatz Herangezogene zur Herbeiführung des durch die Feuerwehr bewirkten Erfolges verpflichtet war (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.2010 - 1 S 2441/09 -, juris, Rn. 16: Transport eines schwer Übergewichtigen nützlich für die Krankenkasse) oder dazu verpflichtet gewesen wäre, den abgewendeten Schaden zu verhindern bzw. zu ersetzen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.09.2013 - 1 S 1077/13 -, juris, Rn. 22: Beseitigung einer Ölspur nützlich für den Straßenverkehrssicherungspflichtigen).
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2002 - 10 S 2153/01
Störerauswahl: Mieter oder Eigentümer - Zweckveranlasser; Dereliktion
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Als Handlungsstörer verantwortlich ist danach nur, wessen Verhalten die eingetretene Störung unmittelbar verursacht, also selbst im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2002 - 10 S 2153/01 -, juris, Rn. 108 m. w. N. [zu § 6 PolG]).Neben dem Wortlaut spricht auch der Gesetzeszweck für diese Auslegung: Die verschuldens- und verursachungsunabhängige Gefährdungshaftung des Zustandsstörers wird im Rahmen des § 34 Abs. 3 FwG a. F. dadurch legitimiert, dass der Eigentümer bzw. der Inhaber der Sachherrschaft vermittels seiner rechtlichen und/oder faktischen Einwirkungsmöglichkeiten - zumindest typischerweise - vor Eintritt der Gefahr oder Störung in der Lage gewesen ist, den öffentlichen Notstand zu verhindern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2002 - 10 S 2153/01 -, juris, Rn. 135 m. w. N. [zu § 7 PolG]).
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.11.2007 (1 S 1471/07), in dem für den Fall von gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Bestattungsgesetz gleichrangig zur Bestattung verpflichteter Geschwister ein Gesamtschuldverhältnis bezüglich des bei unmittelbarer Ausführung gemäß § 31 Abs. 2 Bestattungsgesetz begründeten Kostenersatzanspruchs auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung angenommen worden ist.Denn der Verwaltungsgerichtshof hat in dieser Entscheidung zwar grundsätzliche Zweifel an der Haltung des Bundesgerichtshofs geäußert, demzufolge ohne gesetzliche Anordnung keine Gesamtschuld zwischen mehreren Störern bestehe, die Annahme eines Regressanspruchs aus § 426 Abs. 1 BGB im spezifischen Fall jedoch auf den Umstand gestützt, dass es sich bei den potentiell Kostenpflichtigen nicht - wie in den vom Bundesgerichtshof bislang zu entscheidenden Fällen - um mehrere (Zustands-)Störer handelt, deren Verursachungsbeiträge im Einzelfall nach dem Grundsatz gerechter Lastenverteilung durch die Behörde zu bemessen seien, sondern durch § 31 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Bestattungsgesetz eine gleichrangige Haftung von Verwandten desselben Grades (hier: von Geschwistern) bereits durch das Gesetz angeordnet sei (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris, Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 10 S 2163/95
Haftung für Altlasten: polizeiliche Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei …
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Nur wenn ein Dritter die tatsächliche Gewalt gegen seinen Willen ausübt und der Eigentümer daher nicht mehr auf die Sache einwirken kann, darf er nicht als Zustandsverantwortlicher in Anspruch genommen werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.1996 - 10 S 2163/95 -, juris, Rn. 28 m. w. N. [zu § 7 PolG]). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11
Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Vielmehr ist die Behörde gehalten, die Entscheidung an den jeweiligen Verursachungsbeiträgen oder anderen vergleichbaren Sachgründen auszurichten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 -, juris, Rn. 25 ff.). - VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 821/14
Heranziehung eines Containertransporteurs zu Feuerwehrkosten nach …
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Ein solcher Fall ist hier gegeben: Wie die Kammer mit Urteil vom heutigen Tage (7 K 821/14) entschieden hat, ist die Spedition B. unter keinem der in § 34 Abs. 3 FwG a. F. abschließend aufgezählten Anknüpfungspunkte kostenersatzpflichtig, weshalb der ihr gegenüber ergangene Bescheid aufzuheben war. - VGH Baden-Württemberg, 17.05.2010 - 1 S 2441/09
Kosten für die Hilfeleistung der Feuerwehr bei Transport eines stark …
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Unmittelbarkeit bedeutet, dass eine qualifizierte Beziehung zur abgewendeten Gefahr bzw. zur beseitigten Störung bestanden haben muss, etwa weil der zum Kostenersatz Herangezogene zur Herbeiführung des durch die Feuerwehr bewirkten Erfolges verpflichtet war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.2010 - 1 S 2441/09 -, juris, Rn. 16: Transport eines schwer Übergewichtigen nützlich für die Krankenkasse) oder dazu verpflichtet gewesen wäre, den abgewendeten Schaden zu verhindern bzw. zu ersetzen (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.09.2013 - 1 S 1077/13 -, juris, Rn. 22: Beseitigung einer Ölspur nützlich für den Straßenverkehrssicherungspflichtigen). - VG Freiburg, 19.06.2012 - 3 K 1339/10
Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Ein vom tatsächlichen Aufwand losgelöster prozentualer Zuschlag genügt diesen Anforderungen indes nicht, weil er nicht nur in Ausnahmefällen zu Ergebnissen führen kann, die mit dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand nicht korrespondieren (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 19.06.2012 - 3 K 1339/10 -, juris, Rn. 31). - BGH, 18.02.2010 - III ZR 295/09
Bodenschutzrecht: Ausgleichsanspruch mehrerer Verpflichteter bei Vorrang der …
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Es muss also durch Gesetz ein Gesamtschuldverhältnis begründet sein oder zumindest die Begründung durch Verwaltungsakt ermöglicht werden (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.02.2010 - III ZR 295/09 -, juris, Rn. 32 m. w. N.). - BGH, 10.07.2014 - III ZR 441/13
Gesamtschuldnerausgleich nach gemeinschaftlicher Störerhaftung für die Kosten der …
Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14
Eine diesen Anforderungen genügende Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Feuerwehrkosten haben andere Bundesländer teilweise ausdrücklich (z. B. Art. 28 Abs. 3 Satz 2 BayFwG), teilweise mittelbar (z. B. § 29 nds. Brandschutzgesetz i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b nds. Kommunalabgabengesetz i. V. m. § 44 AO - vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.07.2014 - III ZR 441/13 -, juris, Rn. 18) getroffen. - VG Gießen, 31.05.2012 - 8 K 5860/10
Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- VG Köln, 20.09.2016 - 7 K 4895/14
Erteilung eines Aufnahmebescheids als Spätaussiedler durch Nachweis der …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in dem von der Großmutter der Klägerin betriebenen Klageverfahren 7 K 843/14 , die in beiden Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge und die beigezogenen Ausländer- sowie Asylakten der Klägerin, ihres Ehemannes und ihrer Kinder Bezug genommen.