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   VG Freiburg, 16.03.2017 - 5 K 1093/17   

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https://dejure.org/2017,7981
VG Freiburg, 16.03.2017 - 5 K 1093/17 (https://dejure.org/2017,7981)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.03.2017 - 5 K 1093/17 (https://dejure.org/2017,7981)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. März 2017 - 5 K 1093/17 (https://dejure.org/2017,7981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 19 Abs 4 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 58 Abs 1a AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 5 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Vollstreckungshindernis des § 58 Abs. 1 S 1 AufenthG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Abschiebungsandrohung; Vollstreckungshindernis; Konkrete Übergabe; Abschiebungsverbot; Sperrwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2017 - 5 K 1093/17
    2 Der Anwendung von § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO steht nicht gemäß § 123 Abs. 5 VwGO der Vorrang der §§ 80 und 80a VwGO entgegen, weil sich der Antragsgegner mit seiner Berufung auf die Vorschrift in § 58 Abs. 1a AufenthG nicht, zumindest nicht mit Erfolg, gegen die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung im Bescheid vom 17.02.2017 wenden kann, weil § 58 Abs. 1a AufenthG als ein speziell geregeltes Vollstreckungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (mit dilatorischer Wirkung) lediglich den Vollzug der Abschiebungsandrohung hindert, die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (an sich) aber nicht berührt ( so BVerwG, Urteil vom 13.06.2013, NVwZ 2013, 1489 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 11 S 322/17

    Verfahren bei Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Auslämnders

    Der Ausländer hat so die Möglichkeit, gegen die mit der Mitteilung einhergehende Entscheidung der Ausländerbehörde um Rechtsschutz nachzusuchen, wenn diese entweder die Duldung gemäß § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG widerruft - in diesem Fall wäre ggf. zusätzlich § 60 Abs. 5 Satz 4 AufenthG zu beachten - oder aber wenn sie die Abschiebung nicht (länger) gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.06.2013, a.a.O., Rn. 21; vgl. auch jüngst VG Freiburg, Beschluss vom 16.03.2017 - 5 K 1093/17 -, juris).
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