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   VG Freiburg, 16.05.2013 - 4 K 558/12   

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VG Freiburg, 16.05.2013 - 4 K 558/12 (https://dejure.org/2013,12199)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.05.2013 - 4 K 558/12 (https://dejure.org/2013,12199)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 4 K 558/12 (https://dejure.org/2013,12199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Stundungsbescheides bzgl. der Stundung eines (Abwasser ) Beitrags wegen der landwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 131 Abs 2 S 1 Nr 3 AO 1977
    Beendigung der Abwasserbeitragsstundung durch Landwirtschaftsaufgabe; Ermessensbindung bei Abwasserbeitragsgeltendmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; KAG § 28
    Abwasserbeitrag - landwirtschaftliche Nutzung; Stundung; Widerruf einer Stundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Neustadt, 10.02.2005 - 4 K 1985/04

    Widerruf eines gestundeten Erschließungsbeitrages

    Auszug aus VG Freiburg, 16.05.2013 - 4 K 558/12
    Denn nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der die Kammer folgt, büßt ein Stundungsbescheid, mit dem ein Beitrag wegen der landwirtschaftlichen Nutzung des betreffenden Grundstücks gestundet worden ist, seine Wirksamkeit gleichsam automatisch in dem Zeitpunkt ein, in dem die Landwirtschaft aufgegeben wird; eines besonderen Aufhebungsbescheids bedarf es dazu nicht ( vgl. - zu dem vergleichbaren Fall der Stundung eines Erschließungsbeitrags aufgrund von § 135 Abs. 4 BauGB - Bayer. VGH, Urteil vom 25.01.2013 - 6 B 12.335 -, juris, m.w.N.; VG Aachen, Beschluss vom 04.03.2008 - 9 L 529/07 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 26 RdNr. 30; a. A. VG Neustadt, Urteil vom 10.02.2005 - 4 K 1985/04.NW -, juris ).

    Rechtsgrundlage für diesen Widerrufsbescheid ist § 3 Abs. 1 Nr. 3b KAG in Verbindung mit § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO ( insoweit zutreffend VG Neustadt, Urteil vom 10.02.2005, a.a.O. ); die Berufung der Beklagten und des Landratsamts Lörrach auf § 28 KAG als Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid geht fehl, weil § 28 KAG (nur) Rechtsgrundlage für den Erlass eines Stundungsbescheids sein kann, nicht aber für die Aufhebung einer bereits bewilligten Stundung.

  • VG Aachen, 04.03.2008 - 9 L 529/07

    Zulässigkeit eines Eilantrags bezüglich der Rücknahme eines Stundungsbescheides;

    Auszug aus VG Freiburg, 16.05.2013 - 4 K 558/12
    Denn nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der die Kammer folgt, büßt ein Stundungsbescheid, mit dem ein Beitrag wegen der landwirtschaftlichen Nutzung des betreffenden Grundstücks gestundet worden ist, seine Wirksamkeit gleichsam automatisch in dem Zeitpunkt ein, in dem die Landwirtschaft aufgegeben wird; eines besonderen Aufhebungsbescheids bedarf es dazu nicht ( vgl. - zu dem vergleichbaren Fall der Stundung eines Erschließungsbeitrags aufgrund von § 135 Abs. 4 BauGB - Bayer. VGH, Urteil vom 25.01.2013 - 6 B 12.335 -, juris, m.w.N.; VG Aachen, Beschluss vom 04.03.2008 - 9 L 529/07 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 26 RdNr. 30; a. A. VG Neustadt, Urteil vom 10.02.2005 - 4 K 1985/04.NW -, juris ).
  • VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18

    Aufhebung einer Stundungsentscheidung nur durch Verwaltungsakt

    Doch bei solchen nicht kraft Spezialvorschrift gewährten Stundungen vermag die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Wegfall der nach der gesetzlichen Bestimmung § 135 Abs. 4 BauGB gewährten Stundung bereits kraft Gesetzes (Beschl. v. 15.02.2012 - 6 ZB 12.304 - juris; so auch VG Freiburg, Urt. v. 16.05.2013 - 4 K 558/12 - juris für eine Stundung nach § 28 KAG; kritisch hierzu ohnehin mit guten Argumenten Rottenwallner, KStZ 2013, S. 127 ff) aller Voraussicht nach keine Anwendung zu finden.

    17 Rechtsgrundlage für eine heutige Aufhebung wäre § 3 Abs. 1 Nr. 3b KAG i.V.m. § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO über den Widerruf des Stundungsbescheids (so auch VG Freiburg, Urt. v. 16.05.2013, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - 15 A 1600/18

    Stundungsbescheid Widerrufsvorbehalt auflösende Bedingung Auslegung eines

    vgl. VG Freiburg, Urteil vom 16. Mai 2013 - 4 K 558/12 -, juris Rn. 19, 21.
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