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   VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 1913/14   

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https://dejure.org/2016,54670
VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 1913/14 (https://dejure.org/2016,54670)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.12.2016 - 4 K 1913/14 (https://dejure.org/2016,54670)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 4 K 1913/14 (https://dejure.org/2016,54670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 SGB 8, Art 12 Abs 1 S 2 GG
    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Betreuungsschlüssels für Kinder unter drei Jahren in Erlaubnissen zur Kindertagespflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 43
    Kindertagespflegestätte; Beschränkung; Zahl der Kinder; Betreuungsschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 27.10.2010 - M 18 K 10.446

    Beschränkung der Kinderzahl

    Auszug aus VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 1913/14
    Insbesondere im Hinblick auf die bundesrechtlich geregelte Zahl der Kinder, die eine Tagespflegeperson betreuen darf, kommt die generelle verbindliche Festlegung eines anderen, wenn auch fachlich empfohlenen Betreuungsschlüssels nicht in Betracht (VG München, Urteil vom 27.10.2010 - M 18 K 10.446 -, juris, Rdnr. 19; vgl. so auch DIJuF Rechtsgutachten vom 14.10.2015, Das Jugendamt 2016, 20).

    Dies kann zwar grundsätzlich einen sachlichen Grund für eine Einschränkung darstellen (vgl. VG München, Urteil vom 27.10.2010 - M 18 K 10.446 -, juris, Rdnr. 19).

    Im Hinblick auf den eindeutigen gesetzgeberischen Willen (im Interesse der Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder) kann daher nicht durch Heranziehung von Betreuungsschlüsseln für Tageseinrichtungen eine allgemeine Einschränkung je nach Alter der Kinder erfolgen (vgl. VG München, Urteil vom 27.10.2010 - M 18 K 10.446 -, juris, Rdnr. 19).

    Dies liegt auch im Interesse der erwarteten Flexibilität der Tagespflegeverhältnisse (vgl. LPK-SGB VIII § 43 RdNr. 19; vgl. VG München, Urteil vom 27.10.2010 - M 18 K 10.446 -, juris, Rdnr. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - 12 A 56/13

    Gewährung einer Erlaubnis zur Betreuung von fünf gleichzeitig anwesenden fremden

    Auszug aus VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 1913/14
    § 43 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII formuliert insoweit ein Regel-Ausnahmeverhältnis in der Weise, dass - im Hinblick auf eine Einschränkung der sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Berufsfreiheit der Betreuungsperson und auch zur Sicherung eines hinreichenden Angebots an Betreuungsplätzen - eine Beschränkung auf weniger als fünf Kinder nur im besonderen Einzelfall möglich ist, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt und die Einschränkung verhältnismäßig ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.02.2013 - 12 A 56/13 -, juris, Rdnr. 23 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2012 - 19 K 959/11 -, juris, Rdnr. 37 ff.).

    Denn ebenso wie bei der grundsätzlichen Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege handelt es sich auch bei der Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis, die (nur) zur Kindertagespflege von weniger als fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern befugt, um eine gebundene Maßnahme; sie ist nicht in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt (OVG NRW, Beschluss vom 25.02.2013 - 12 A 56/13 -, juris, Rdnrn. 2, 11, 29).

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 1913/14
    Bei der Frage nach der Notwendigkeit ist maßgebend die Sicht einer verständigen, aber nicht rechtskundigen Person (BVerwG, Urteil vom 10.04.1978 - 6 C 24.77 -, BVerwGE 55, 299 [306]).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 2 S 2844/04

    Keine Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten durch die

    Auszug aus VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 1913/14
    Abzustellen ist darauf, ob sich ein vernünftiger Betroffener mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sach- und Rechtslage eines Rechtsanwalts bedient hätte (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.06.2005 - 2 S 2844/04 -, VBlBW 2006, 69).
  • VG Düsseldorf, 31.10.2012 - 19 K 959/11

    Rechtmäßigkeit einer Begrenzung der Höchstzahl der zu betreuenden Kinder auf

    Auszug aus VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 1913/14
    § 43 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII formuliert insoweit ein Regel-Ausnahmeverhältnis in der Weise, dass - im Hinblick auf eine Einschränkung der sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Berufsfreiheit der Betreuungsperson und auch zur Sicherung eines hinreichenden Angebots an Betreuungsplätzen - eine Beschränkung auf weniger als fünf Kinder nur im besonderen Einzelfall möglich ist, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt und die Einschränkung verhältnismäßig ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.02.2013 - 12 A 56/13 -, juris, Rdnr. 23 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2012 - 19 K 959/11 -, juris, Rdnr. 37 ff.).
  • VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 2807/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Insbesondere im Hinblick auf die bundesrechtlich geregelte Zahl der Kinder, die eine Tagespflegeperson betreuen darf, kommt die generelle verbindliche Festlegung eines anderen, wenn auch fachlich empfohlenen Betreuungsschlüssels nicht in Betracht (vgl. zu Empfehlungen der Deutschen Liga für das Kind und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter VG München, Urteil vom 27.10.2010 - M 18 K 10.446 -, juris, Rdnr. 19; vgl. so auch DIJuF Rechtsgutachten vom 14.10.2015, Das Jugendamt 2016, 20; vgl. Urteil der Kammer vom 16.12.2016 - 4 K 1913/14 -).
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