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   VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07   

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VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07 (https://dejure.org/2009,30268)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.03.2009 - 5 K 650/07 (https://dejure.org/2009,30268)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. März 2009 - 5 K 650/07 (https://dejure.org/2009,30268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung einer auf einem Gemeinderatsbeschluss beruhende Besetzung von Sitzen im Aufsichtsrat der Energieversorgung und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH; Bestehen eines kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits; Anspruch auf einen Sitz im Aufsichtsrat der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)
  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Sitz für Bündnis90/Die Grünen im Aufsichtsrat der Energie- und Waserversorgung Kirchzarten GmbH

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminsankündigung: Bündnis 90/Die Grünen beanstanden Aufsichtsratswahl in Kirchzarten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminsankündigung: Bündnis 90/Die Grünen beanstanden Aufsichtsratswahl in Kirchzarten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).

    Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 87).

    Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O.).

    Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - a.a.O.).".

  • BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 87).

    Aus diesem Grund haben die einzelnen Fraktionen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Ausschussbesetzung nach Maßgabe ihrer jeweiligen Mitgliederzahl (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - a.a.O.).

    Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - a.a.O.).".

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach § 104 Abs. 2 der baden-württembergischen GemO kann nach Ansicht der Kammer nicht auf diejenigen inhaltlichen, insbesondere aus dem materiellen Verfassungsrecht hergeleiteten Grundsätze abgestellt werden, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10.12.2003 (- 8 C 18.03 -, BVerwGE 119, 305 = NVwZ 2004, 621) für die Wahl von Mitgliedern beschließender Ausschüsse eines Gemeinderates in Nordrhein-Westfalen als maßgeblich angesehen hat.

    Daher mag auch einiges für die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.12.2003 (a.a.O.) vertretene Auffassung sprechen, dass sich aus dem Demokratieprinzip ( Art. 28 GG ) ein Gebot der Spiegelbildkeit der Besetzung der beschließenden Ausschüsse zur Stärke der Fraktion im Gemeinderat ergebe.

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Da sie der ganzen Volksvertretung, d.h. der Gesamtheit ihrer gewählten Mitglieder obliegt, haben alle Mitglieder grundsätzlich gleiche Mitwirkungsrechte (vgl. BVerfGE 80, 188 [BVerfG 13.06.1989 - 2 BvE 1/88] ; 84, 304 ).

    Auch die Fraktionen sind somit im Plenum und in den Ausschüssen grundsätzlich gleichberechtigt an der Willensbildung der Volksvertretung zu beteiligen (vgl. BVerfGE 70, 324 [BVerfG 14.01.1986 - 2 BvE 14/83] ; 84, 304 ).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Da sie der ganzen Volksvertretung, d.h. der Gesamtheit ihrer gewählten Mitglieder obliegt, haben alle Mitglieder grundsätzlich gleiche Mitwirkungsrechte (vgl. BVerfGE 80, 188 [BVerfG 13.06.1989 - 2 BvE 1/88] ; 84, 304 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188 [BVerfG 13.06.1989 - 2 BvE 1/88] ) muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestags ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 1 S 953/93

    Beschränkung der Redezeiten für Ratsfraktionen und einzelne Ratsmitglieder

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektivrechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Beschl. v. 04.11.1993 - 1 S 953/93 -, VBlBW 1994, 99).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden (vgl. BVerfGE 47, 253 [BVerfG 15.02.1978 - 2 BvR 268/76] ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden (vgl. BVerfGE 47, 253 [BVerfG 15.02.1978 - 2 BvR 268/76] ; 83, 37 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1988 - 1 S 1036/87

    Ausschußbesetzung im Gemeinderat

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Die Kammer ist der Auffassung, dass eine Verletzung von Mitgliedschaftsrechten der Fraktion bei einer Entscheidung des Gemeinderates über die Besetzung der für die Gemeinde Kirchzarten im Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH vorgesehenen Sitze im Verfahren nach § 40 GemO nicht nach jeder Betrachtungsweise von vornherein ausgeschlossen sei und deshalb die Fraktion klagebefugt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -, VBlBW 1988, 407).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
    Auch die Fraktionen sind somit im Plenum und in den Ausschüssen grundsätzlich gleichberechtigt an der Willensbildung der Volksvertretung zu beteiligen (vgl. BVerfGE 70, 324 [BVerfG 14.01.1986 - 2 BvE 14/83] ; 84, 304 ).
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