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   VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20   

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VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20 (https://dejure.org/2021,37791)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.06.2021 - 4 K 751/20 (https://dejure.org/2021,37791)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 4 K 751/20 (https://dejure.org/2021,37791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 2 VwGO, § 58 Abs 1 VwGO, § 58 Abs 2 VwGO, § 60 VwGO
    Wärmedämmung an einem Baudenkmal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruchsfrist; "Heilung" Fristversäumnis durch sachliche Bescheidung; Klagefrist; Wiedereinsetzung; isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Bedürftigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Elektronische Form; Bestimmtheit; Kulturdenkmal; Sachgesamtheit; Gartenstadt; Historischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Die demgegenüber von der Klägerin behauptete Genehmigungsfreiheit, auf deren Feststellung ihre Klage zielt, kann für sie günstige rechtliche Folgen, nämlich die Entbehrlichkeit einer solchen Genehmigung haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 45).

    Macht ein Rechtsschutzsuchender - wie hier die Klägerin - jedoch geltend, dass eine bestimmte Handlung erlaubnisfrei sei, steht ihm oder ihr hierfür nur die allgemeine Feststellungsklage zur Verfügung, die bei einem solchen Begehren folglich nicht subsidiär ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 46; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 43 Rn. 29).

    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestandes entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 68 m.w.N.).

    Die Schwere der Beeinträchtigung ist vielmehr erst auf der Ebene der Genehmigungsfähigkeit (dazu sogleich) von Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71).

    Bei einer nur unerheblichen Veränderung des Erscheinungsbildes besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71 m.w.N.; vgl. auch § 15 Abs. 3 Satz 3 DSchG, der unmittelbar nur für eingetragene Kulturdenkmäler im Sinne von § 12 DSchG gilt).

    Eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne der genannten Rechtsprechung liegt vor, wenn der Gesamteindruck des Kulturdenkmals empfindlich gestört wird (vgl. hierzu und zum Folgenden: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 72 f. m.w.N.).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von den der Kammer bekannten Fällen, in denen der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Erheblichkeit der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals angenommen hat (vgl. beispielhaft zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 74 ff.: Zu einer weithin sichtbaren Dachterrasse mit Edelstahlgeländer auf einem mehrgeschossigen, denkmalgeschützten Gebäude an "recht prominenter Stelle im Ort", das wegen seines metallischen Glanzes für den aufgeschlossenen Betrachter als "sehr störender Fremdkörper" in der sonst homogenen Dachlandschaft erschien).

    Liegt demnach eine nur unerhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals "Gartenstadt X" vor, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71 m.w.N.) regelmäßig ein Genehmigungsanspruch.

    Der Feststellungs- und der hilfsweise gestellte Verpflichtungsantrag betreffen wirtschaftlich betrachtet einen identischen Streitgegenstand, so dass eine Streitwertaddition nach § 39 Abs. 1 GKG unterbleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 99).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Die Entscheidung über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung hat dabei immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.10.1981 - 8 S 391/81 - Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, juris; Urt. v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, juris; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 32 und 46, m.w.N.; Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 -, juris Rn. 24).

    In dieser Funktion - seinem "Zeugniswert" - kann es Veränderungen oftmals von vergleichsweise größerem Gewicht unbeschadet überstehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob die Versagung der beantragten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung auch ermessensfehlerhaft war (vgl. § 7 Abs. 1 DSchG, § 40 LVwVfG), wofür Einiges spricht, da die Beklagte vor allem dem öffentlichen Belang des Klimaschutzes, auch wenn sie dessen Verankerung in der Verfassung (Art. 20a GG, Art. 3a LV) gesehen und damit dessen überragende Bedeutung zumindest abstrakt erkannt hat, in ihrer konkreten Abwägungsentscheidung ein zu geringes Gewicht beigemessen haben dürfte (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ, Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Ls. 3 und Rn. 52), kommt es daher nicht mehr an.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Die denkmalschutzrechtliche Generalklausel des § 7 Abs. 1 DSchG umfasst auch die Befugnis, die Beseitigung einer nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals zu dem Zweck anzuordnen, das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 -, juris Ls. 2 und Rn. 27; VG Freiburg, Urt. v. 17.09.2020 - 4 K 2441/19 -, juris Rn. 22; jeweils m.w.N.).

    Daran, dass es sich bei der "Gartenstadt X" als Sachgesamtheit um ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 DSchG handelt, da aus heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen (bau-, stadtbau-, und sozialgeschichtlichen) Gründen ein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung besteht (vgl. zu diesen Schutzgründen etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 -, juris Rn. 16 m.w.N.), hat die Kammer angesichts der nachvollziehbaren Darlegungen im "Gutachten zum Antrag auf Eintragung ins Denkmalbuch" vom 22.12.2004 und den diesbezüglichen ergänzenden Ausführungen der Fachbehörde der Beklagten in der mündlichen Verhandlung keine Zweifel.

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe hingegen wegen fehlender Bedürftigkeit (vgl. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 115 ZPO) abgelehnt, handelt der Betroffene solange schuldlos, wie er hiermit nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht rechnen musste, sich also für bedürftig halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß dargetan zu haben (vgl. statt vieler: BVerwG, Beschl. v. 19.12.1994 - 5 B 79/94 -, juris Rn. 6; BGH, Beschl. v. 19.11.2008 - IV ZB 38/08 -, juris Rn. 8; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst dann, wenn die Antworten im amtlichen Vordruck - wie hier - einzelne Lücken aufweisen, die Partei unter Umständen gleichwohl darauf vertrauen konnte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genügend dargetan zu haben (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH, Beschl. v. 19.11.2008 - IV ZB 38/08 -, juris Rn. 9 f. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Die Entscheidung über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung hat dabei immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.10.1981 - 8 S 391/81 - Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, juris; Urt. v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, juris; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 32 und 46, m.w.N.; Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Die Entscheidung über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung hat dabei immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.10.1981 - 8 S 391/81 - Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, juris; Urt. v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, juris; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 32 und 46, m.w.N.; Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Die Entscheidung über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung hat dabei immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.10.1981 - 8 S 391/81 - Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, juris; Urt. v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, juris; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 32 und 46, m.w.N.; Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1981 - 8 S 391/81

    Beeinträchtigung eines Denkmals - Markise an in der Nähe befindlichem

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Die Entscheidung über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung hat dabei immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.10.1981 - 8 S 391/81 - Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, juris; Urt. v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, juris; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 32 und 46, m.w.N.; Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 13.12.1967 - IV C 124.65 -, juris Rn. 10; Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -, juris Rn. 16 und Urt. v. 04.10.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 1989/00 -, juris Rn. 26; anders aber Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. Lfg.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00

    Sachentscheidung trotz verfristeten Widerspruchs - Heilung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 13.12.1967 - IV C 124.65 -, juris Rn. 10; Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -, juris Rn. 16 und Urt. v. 04.10.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 1989/00 -, juris Rn. 26; anders aber Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. Lfg.
  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 11258/11

    Rechtsmittelbelehrung muss über Widerspruch auch im Wege der elektronischen

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

  • VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung in Bezug auf eine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - 2 S 106.09

    Beschwerde (abgelehnt); einstweilige Anordnung; Begründungsfrist; Beginn des

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - 19 B 406/13

    Wirksamwerden eines schulorganisationsrechtlichen Ratsbeschlusses nach § 81 Abs.

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 39.18

    Anspruch einer Familie mit syrischer Staatsangehörigkeit auf Zuerkennung der

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