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   VG Freiburg, 17.09.2021 - DL 11 K 3895/20   

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VG Freiburg, 17.09.2021 - DL 11 K 3895/20 (https://dejure.org/2021,52024)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.09.2021 - DL 11 K 3895/20 (https://dejure.org/2021,52024)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. September 2021 - DL 11 K 3895/20 (https://dejure.org/2021,52024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarverfügung (Geldbuße); Bundesbeamte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes ; Abordnung eines Bundesbeamten zu einer Landesbehörde; Anwendbarkeit des Landesdisziplinargesetzes BW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.10.1993 - 1 DB 16.93

    Einstellung eines Disziplinarverfahrens ohne Durchführung einer Hauptverhandlung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2021 - DL 11 K 3895/20
    Die Zugehörigkeit zu dem in § 1 LDG genannten Personenkreis (persönlicher Geltungsbereich) ist Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz (vgl. zu § 1 BDO: BVerwG, Beschluss vom 27.10.1993 - 1 DB 16.93 -, juris Rn. 6, vgl. zu § 1 LDG LT-Drucks. 14/2996, S. 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22

    Anwendung des Landesdisziplinarrechts gegen Bundesbeamte; Abordnung

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. September 2021 - DL 11 K 3895/20 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.09.2021 - DL 11 K 3895/20 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die den Kläger betreffende Personalakte des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (zwei Bände), die Disziplinarakte des Beklagten (ein Band) und die Akte des Verwaltungsgerichts Freiburg DL 11 K 3895/20 vor.

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