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   VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96   

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VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96 (https://dejure.org/1998,12700)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.11.1998 - 4 K 2141/96 (https://dejure.org/1998,12700)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. November 1998 - 4 K 2141/96 (https://dejure.org/1998,12700)
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Kurzfassungen/Presse

  • taz.de (Pressebericht, 2.1.1999)

    Straßenverbot für Scientology

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei dem Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis, selbst wenn man den Bücherverkauf dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuordnen würde, jedenfalls um eine im Hinblick auf den Grundrechtsschutz anderer Verkehrsteilnehmer gerechtfertigte Einschränkung des Schutzbereiches (Beschlüsse v. 04.07.1996 Az.: 11 B 23/96, NJW 1997, 406; Az.: 11 B 24/96, NJW 1997, 408).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es nicht zu beanstanden, wenn beispielsweise das bloße Verteilen von Werbezetteln und Faltblättern den Gemeingebrauch zugeordnet wird, intensivere Formen der "persönlichen Einwirkung" auf Straßenpassanten aber als Sondernutzung angesehen werden (BVerwG, Beschlv. 04.07.1997, Az.: 11 B 23/96, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Derartigen Zwangsgeldandrohungen (für jeden Fall der Zuwiderhandlung) sind nach jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, GB v. 26.06.1997, NVwZ 1998, 393) nur dann zulässig, wenn das jeweilige Vollstreckungsgesetz, hier also das baden-württembergische Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, eine Androhung "auf Vorrat" erlaubt.

    Die Androhung kann schließlich auch nicht in dem Sinne teilweise aufrechterhalten werden, daß sie bei Zuwiderhandlungen jedenfalls eine Zwangsgeldfestsetzung ermöglicht (BVerwG, GB v. 26.06.1997, NVwZ 1998, 393, 394).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Insbesondere bei Fußgängerzonen kommen die Kommunikation und der Meinungsaustausch (sogenannter kommunikativer Gemeingebrauch) hinzu (VGH Bad.-Württ. Beschl.v. 12.07.1996 - 5 S 472/96-, VBlBW 1997, 64).

    Dabei ist jedoch davon auszugehen, daß der straßenrechtliche Verkehrsbegriff kommunikative Aktivitäten nur als Nebenzweck der Straßennutzung im Sinne einer individuellen Begegnung, nicht aber als vom Verkehrsinteresse isolierten Hauptzweck zuläßt (VGH Bad.-Württ.. Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O., VG Augsburg, Bay.VBI 1997, 667; VG Freiburg, Urt.v. 06.06.1994 Az.: 4 K 758/93).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Weiter kann dahinstehen, ob es sich bei der Klägerin oder der xxxx insgesamt um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Art. 4 GG handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse v. 16.01.1995, Az.: 1 B 205/93 und 1 B 206/93; BAG, Beschlv. 22.03.1995 Az.: 5 AZB 21/94, NJW 1996, 143).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Weiter kann dahinstehen, ob es sich bei der Klägerin oder der xxxx insgesamt um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Art. 4 GG handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse v. 16.01.1995, Az.: 1 B 205/93 und 1 B 206/93; BAG, Beschlv. 22.03.1995 Az.: 5 AZB 21/94, NJW 1996, 143).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Deshalb braucht die Kammer auch die von der Klägerin im vorliegenden Verfahren unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 (Az.: 1 C 18/95, NJW 1998, 1166) vertretene Auffassung, daß aus der Tatsache, daß die Gesamtorganisation von xxxx möglicherweise als Gewerbebetrieb einzustufen sei, nicht per se auf die Gewerbebetriebseigenschaft einer Unterorganisation geschlossen werden könne, nicht weiter zu vertiefen.
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 206.93

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Weiter kann dahinstehen, ob es sich bei der Klägerin oder der xxxx insgesamt um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Art. 4 GG handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse v. 16.01.1995, Az.: 1 B 205/93 und 1 B 206/93; BAG, Beschlv. 22.03.1995 Az.: 5 AZB 21/94, NJW 1996, 143).
  • VG Freiburg, 06.06.1994 - 4 K 758/93

    Werbungstätigkeit einer Religionsgemeinschaft als gewerbliche Tätigkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Dabei ist jedoch davon auszugehen, daß der straßenrechtliche Verkehrsbegriff kommunikative Aktivitäten nur als Nebenzweck der Straßennutzung im Sinne einer individuellen Begegnung, nicht aber als vom Verkehrsinteresse isolierten Hauptzweck zuläßt (VGH Bad.-Württ.. Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O., VG Augsburg, Bay.VBI 1997, 667; VG Freiburg, Urt.v. 06.06.1994 Az.: 4 K 758/93).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Das Erfordernis, eine Sondernutzungserlaubnis einholen zu müssen, steht bei dem Ansprechen von bestimmten Passanten in werbender Absicht nicht außer Verhältnis zu dem mit dem Erlaubnisvorbehalt erstrebten Erfolg, den Gemeingebrauch anderer und deren Recht, unbelästigt am Straßenverkehr teilzunehmen, sowie die Grundrechte anderer zu schützen (OVG Lüneburg, Urt.v. 13.11.1995, NVwZ-RR 1996, 247).
  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei dem Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis, selbst wenn man den Bücherverkauf dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuordnen würde, jedenfalls um eine im Hinblick auf den Grundrechtsschutz anderer Verkehrsteilnehmer gerechtfertigte Einschränkung des Schutzbereiches (Beschlüsse v. 04.07.1996 Az.: 11 B 23/96, NJW 1997, 406; Az.: 11 B 24/96, NJW 1997, 408).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. November 1998 - 4 K 2141/96 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. November 1998 - 4 K 2141/96 - zu ändern sowie den Bescheid der Beklagten vom 21. Dezember 1993 und deren Widerspruchsbescheid vom 14. August 1996 insgesamt aufzuheben.

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