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   VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04   

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VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04 (https://dejure.org/2006,30610)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 K 2374/04 (https://dejure.org/2006,30610)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 K 2374/04 (https://dejure.org/2006,30610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entlackungsanlage; Abgasreinigung; Abfallverbrennung; immissionsrechtliche Nebenbestimmungen; Unzuverlässigkeit des Anlagenbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95

    Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Aus der Einhaltung von Vorsorgewerten kann aber darauf geschlossen werden, dass zugleich - und gewissermaßen erst recht - dem Nachbarschutz nach § 5 Abs. 1 Satz Nr. 1 BImSchG Genüge getan ist (vgl. etwa auch, wenngleich unter dem Gesichtspunkt einer Einhaltung der Emissionswerte der 17. BImSchV: OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 18.11.1997 - 21 D 10/95.AK - Juris; VG Aachen, Urt. v. 14.9.2005 - 6 K 372/03 - a.a.O., m.w.N.).

    Dass in solchen Fällen nicht auf das nachträgliche Instrumentarium der §§ 20 Abs. 3, 21 BImSchG ausgewichen werden darf, folgt bereits aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i.V.m. § 5 BImSchG, weil dann von vornherein die Pflichterfüllung nicht sichergestellt ist (vgl. auch, wenngleich unter dem Gesichtspunkt eines dann fehlenden Sachbescheidungsinteresses: Dietlein, in: Landmann/Rohmer, a. a. O. BImSchG § 6 Rdnrn. 7/8 [September 2005] sowie Hansmann, a.a.O. BImSchG 20 Rdnr. 56 [März 1999]; a. A. wohl: OVG Nordrh.-Westf., Urt. vom 18.11.1997 - 21 D 10/95.AK - Juris: einer Unzuverlässigkeit des Betreibers bzw. einzelner Betriebsleiter kann nur mit dem Instrumentarium des § 20 Abs. 3 BimSchG [personenbezogene Untersagungsverfügung] begegnet werden).

  • VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03

    Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechtes aus § 5 Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Insbesondere kann deshalb dahinstehen ob die Unterlassung einer UVP mit Einbeziehung der Öffentlichkeit dritt- bzw. Nachbar schützend gewesen wäre bzw. ob nicht wegen der Gebundenheit des Genehmigungsanspruchs der Beigeladenen sogar eine Unbeachtlichkeit i.S.v. § 46 LVwVfG in Betracht gekommen wäre (wegen der Komplexität des Genehmigungsverfahrens allerdings an einer Irrelevanz von Verfahrensfehlern zweifelnd: Dietlein, in: Landmann/Rohmer, a.a.O. Band I § 10 BImSchG Rdnr. 283 [Mai 2003]; zur Frage des Drittschutzes durch UVP-Vorschriften mit Blick auf nationales und Europarecht vgl. die unterschiedlichen Auffassungen in der Rspr.: OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 25.1.2005, a.a.O.; Bayer. VGH, Urt. v. 27.5.2003 - 22 B 94.314 - Juris; OVG NRW, Urt. v. 18.11.1997 - 21 D 10(95.AK - Juris; VG Aachen, Urt. v. 14.9.2005 -6 K 372/03 -Juris [überaus ausführlich und unter Darstellung auch der neuesten EuGH-Rechtsprechung]).

    Aus der Einhaltung von Vorsorgewerten kann aber darauf geschlossen werden, dass zugleich - und gewissermaßen erst recht - dem Nachbarschutz nach § 5 Abs. 1 Satz Nr. 1 BImSchG Genüge getan ist (vgl. etwa auch, wenngleich unter dem Gesichtspunkt einer Einhaltung der Emissionswerte der 17. BImSchV: OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 18.11.1997 - 21 D 10/95.AK - Juris; VG Aachen, Urt. v. 14.9.2005 - 6 K 372/03 - a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Soweit er die formelle Rechtmäßigkeit der Genehmigung bestreitet, kann eine Rechtsverletzung wegen - wie von ihm geltend gemacht - erforderlicher aber unterbliebener Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Betracht kommen (für eine drittschützende Wirkung der Bestimmungen des förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung wegen der Funktion als Trägerverfahren für die UVP: OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 25.1.2005 - 7 B 12114/04 - Juris).

    Insbesondere kann deshalb dahinstehen ob die Unterlassung einer UVP mit Einbeziehung der Öffentlichkeit dritt- bzw. Nachbar schützend gewesen wäre bzw. ob nicht wegen der Gebundenheit des Genehmigungsanspruchs der Beigeladenen sogar eine Unbeachtlichkeit i.S.v. § 46 LVwVfG in Betracht gekommen wäre (wegen der Komplexität des Genehmigungsverfahrens allerdings an einer Irrelevanz von Verfahrensfehlern zweifelnd: Dietlein, in: Landmann/Rohmer, a.a.O. Band I § 10 BImSchG Rdnr. 283 [Mai 2003]; zur Frage des Drittschutzes durch UVP-Vorschriften mit Blick auf nationales und Europarecht vgl. die unterschiedlichen Auffassungen in der Rspr.: OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 25.1.2005, a.a.O.; Bayer. VGH, Urt. v. 27.5.2003 - 22 B 94.314 - Juris; OVG NRW, Urt. v. 18.11.1997 - 21 D 10(95.AK - Juris; VG Aachen, Urt. v. 14.9.2005 -6 K 372/03 -Juris [überaus ausführlich und unter Darstellung auch der neuesten EuGH-Rechtsprechung]).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Die dort festgelegten generellen, dem gleichmäßigen und berechenbaren Gesetzesvollzug dienenden Standards verkörpern entsprechend der Art ihres Zustandekommens in hohem Maße wissenschaftlich-technischen Sachverstand und eine allgemeine Folgenbewertung; sie sind daher nicht nur für die Behörden im Genehmigungsverfahren, sondern auch für die Gerichte im Rechtsschutzverfahren als "normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften" bindend (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, NVwZ 1995, 994 sowie Urt. v. 30.8.1996 - 7 VR 2.96 -, NVwZ 1997, 497).
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Das ist allerdings nicht erst dann der Fall, wenn jedes erdenkliche Risiko eines Verstoßes ausgeschlossen wird; vielmehr genügt es, wenn solche Risiken mit hinreichender, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind (BVerwG, Urt. v. 17.2.1978, -1 C 102.76 -, BVerwGE 55, 250/254).
  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen geben im Übrigen nur einen Sinn, wenn die Anlage überhaupt betrieben werden darf (vgl. im Kontext der 12. BImSchV: Sächsisches OVG, Urt. v. 8.6.2004 - 4 D 24/00 - Juris).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Die dort festgelegten generellen, dem gleichmäßigen und berechenbaren Gesetzesvollzug dienenden Standards verkörpern entsprechend der Art ihres Zustandekommens in hohem Maße wissenschaftlich-technischen Sachverstand und eine allgemeine Folgenbewertung; sie sind daher nicht nur für die Behörden im Genehmigungsverfahren, sondern auch für die Gerichte im Rechtsschutzverfahren als "normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften" bindend (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, NVwZ 1995, 994 sowie Urt. v. 30.8.1996 - 7 VR 2.96 -, NVwZ 1997, 497).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. der letzten Behördenentscheidung erfolgte Änderungen der der Genehmigungserteilung zugrunde liegenden Sach- und/oder Rechtslage sind folglich, solange sie nicht zugunsten des Genehmigungsinhabers gehen, unbeachtlich (BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55/89 - NVwZ 1991, 369; Beschl. v. 11.1.1991 - 7 B 102.90 - Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 113 Rn. 46).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 22 B 94.314
    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Insbesondere kann deshalb dahinstehen ob die Unterlassung einer UVP mit Einbeziehung der Öffentlichkeit dritt- bzw. Nachbar schützend gewesen wäre bzw. ob nicht wegen der Gebundenheit des Genehmigungsanspruchs der Beigeladenen sogar eine Unbeachtlichkeit i.S.v. § 46 LVwVfG in Betracht gekommen wäre (wegen der Komplexität des Genehmigungsverfahrens allerdings an einer Irrelevanz von Verfahrensfehlern zweifelnd: Dietlein, in: Landmann/Rohmer, a.a.O. Band I § 10 BImSchG Rdnr. 283 [Mai 2003]; zur Frage des Drittschutzes durch UVP-Vorschriften mit Blick auf nationales und Europarecht vgl. die unterschiedlichen Auffassungen in der Rspr.: OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 25.1.2005, a.a.O.; Bayer. VGH, Urt. v. 27.5.2003 - 22 B 94.314 - Juris; OVG NRW, Urt. v. 18.11.1997 - 21 D 10(95.AK - Juris; VG Aachen, Urt. v. 14.9.2005 -6 K 372/03 -Juris [überaus ausführlich und unter Darstellung auch der neuesten EuGH-Rechtsprechung]).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04
    Nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. der letzten Behördenentscheidung erfolgte Änderungen der der Genehmigungserteilung zugrunde liegenden Sach- und/oder Rechtslage sind folglich, solange sie nicht zugunsten des Genehmigungsinhabers gehen, unbeachtlich (BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55/89 - NVwZ 1991, 369; Beschl. v. 11.1.1991 - 7 B 102.90 - Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 113 Rn. 46).
  • VG Freiburg, 02.11.2010 - 2 K 138/10

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Einsatz von Altholz zur

    Anders als in Fällen, in denen bei einer Firma infolge immer wiederkehrender Arbeitsprozesse unter Einsatz gleichbleibender chemischer Substanzen auch die Abfallprodukte typischerweise stets in ähnlichem Umfang chemisch belastet sind mit der Folge, dass nach erstmaliger Feststellung der Schadstoffbelastung gelegentliche stichprobenartige Kontrollen ausreichen können, um Risiken in vernünftigem Maße auszuschließen (dazu vgl. etwa VG Freiburg, Urt. v. 18.7.2006 - 1 K 2374/04 -, in Juris), haben vorliegend auch die Anlieferer nur begrenzten Einfluss auf die stoffliche Zusammensetzung des von ihnen zerschredderten Altholzes.
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