Rechtsprechung
VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Befristungsentscheidung bei Bezahlung von Abschiebekosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer Befristungsentscheidung unter der Bedingung der vollständigen Begleichung der Abschiebungskosten
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 4
Befristung, Abschiebungskosten, Zahlung, Begleichung, aufschiebende Bedingung, Rückführungsrichtlinie, Wiedereinreise, Wiedereinreisesperre, Einreisesperre, Abschiebung, renitentes Verhalten, Widerstand, Spezialprävention, Wirkung der Abschiebung, Sperrwirkung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 11 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 36 VwVfG
Befristungsentscheidung bei Bezahlung von Abschiebekosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; VwVfG § 36
Befristung der Wirkungen einer Abschiebung; Rechtsanspruch auf Befristung; Bedingung der Bezahlung der Abschiebungskosten; Fristlänge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Düsseldorf, 15.08.2013 - 7 K 2868/12
Befristung der Wirkungen der Abschiebung eines kosovarischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Die in Ziff. 2 des angefochtenen Bescheides von der Beklagten vorgenommene Verknüpfung zwischen der Begleichung der Abschiebungskosten und der Befristungsentscheidung in Form der aufschiebenden Bedingung ist folglich rechtswidrig (zur Rechtswidrigkeit einer derartigen Bedingung vgl. auch OVG Nieders., Urteil vom 07.03.2013 - 11 LB 167/12 -, juris; Gutmann, InfAuslR 2014, 130; Armbruster/Hoppe, ZAR 2013, 309; vgl. auch - begründet allerdings in erster Linie mit der aus dem unbestimmten Bedingungseintritt folgenden Unbestimmtheit des Verwaltungsakts - VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28.09.2010 - Au 1 K 10.836 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.]) und verletzt den Kläger in seinen Rechten.Mit der Abschiebung soll die Durchführung der Aufenthaltsbeendigung durchgesetzt werden, weil deren freiwillige Erfüllung nicht sichergestellt oder deren Überwachung im öffentlichen Interesse geboten ist; sie dient der Durchsetzung der Beachtung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Grundsätze, insbesondere also der Durchsetzung der vollziehbaren Ausreiseverpflichtung des Ausländers (VG Düsseldorf, Urteile vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 - und - 2869/12 -, jew. juris; VG Augsburg, Urteil vom 25.09.2012 - 1 K 12.653 -, juris;… Hailbronner, AuslR, Stand 12/2013, § 11 AufenthG Rn. 44).
Eine weitere Aufrechterhaltung der Wirkungen der Abschiebung ist in der Regel nicht geboten, so dass grundsätzlich eine kurze Befristung ausreichend ist (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris; VG Augsburg…, Urteil vom 25.09.2012, a.a.O.).
Dies rechtfertigt es, ihn länger vom Bundesgebiet fernzuhalten und die Frist des § 11 Abs. 1 AufenthG für einen längeren Zeitraum festzusetzen (VG Düsseldorf, Urteile vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 - und - 7 K 2869/12 -, jew. juris).
Von daher liegt es nahe, bei der Prüfung der Frage, wie lange ein abgeschobener Ausländer weiterhin vom Bundesgebiet fernzuhalten ist, auch zu berücksichtigen, ob er die Abschiebungskosten nachträglich beglichen hat oder begleichen will (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 und - 7 K 2869/12 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2011 - 18 E 1238/10 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2010 - 5 So 160/10 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.], wobei insoweit auch die individuelle Leistungsfähigkeit des Ausländers in den Blick zu nehmen ist (OVG NRW…, Beschluss vom 18.04.2011, a.a.O.).
Einfluss auf die Bemessung der Frist hat schließlich das Verhalten des Ausländers nach der Abschiebung
; dabei ist es etwa zu berücksichtigen, ob er in der Zeit seit seiner Abschiebung das aus der Abschiebung resultierende Einreiseverbot beachtet hat oder entgegen dem Verbot erneut, etwa unter falschen Personalien, ins Bundesgebiet eingereist ist (Bayer. VGH, Beschluss vom 10.04.2013 - 10 C 12.1757 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris;… Beck-OK AuslR, Stand 01.03.2014, § 11 AufenthG Rn. 18; vgl. auch RL 2008/115/EG, Erwägungsgrund 14). - OVG Niedersachsen, 25.06.2013 - 8 PA 98/13
Zusammenrechnung von gesondert zu bemessene Fristen der Wirkungen einer …
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Von daher liegt es nahe, bei der Prüfung der Frage, wie lange ein abgeschobener Ausländer weiterhin vom Bundesgebiet fernzuhalten ist, auch zu berücksichtigen, ob er die Abschiebungskosten nachträglich beglichen hat oder begleichen will (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 und - 7 K 2869/12 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2011 - 18 E 1238/10 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2010 - 5 So 160/10 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.], wobei insoweit auch die individuelle Leistungsfähigkeit des Ausländers in den Blick zu nehmen ist (OVG NRW…, Beschluss vom 18.04.2011, a.a.O.).Einfluss auf die Bemessung der Frist hat schließlich das Verhalten des Ausländers nach der Abschiebung
; dabei ist es etwa zu berücksichtigen, ob er in der Zeit seit seiner Abschiebung das aus der Abschiebung resultierende Einreiseverbot beachtet hat oder entgegen dem Verbot erneut, etwa unter falschen Personalien, ins Bundesgebiet eingereist ist (Bayer. VGH, Beschluss vom 10.04.2013 - 10 C 12.1757 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris;… Beck-OK AuslR, Stand 01.03.2014, § 11 AufenthG Rn. 18; vgl. auch RL 2008/115/EG, Erwägungsgrund 14). - VG Düsseldorf, 15.08.2013 - 7 K 2869/12
Bemessung der Fristen der Wirkungen einer Abschiebung bei einem Ausländer
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Dies rechtfertigt es, ihn länger vom Bundesgebiet fernzuhalten und die Frist des § 11 Abs. 1 AufenthG für einen längeren Zeitraum festzusetzen (VG Düsseldorf, Urteile vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 - und - 7 K 2869/12 -, jew. juris).Von daher liegt es nahe, bei der Prüfung der Frage, wie lange ein abgeschobener Ausländer weiterhin vom Bundesgebiet fernzuhalten ist, auch zu berücksichtigen, ob er die Abschiebungskosten nachträglich beglichen hat oder begleichen will (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 und - 7 K 2869/12 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2011 - 18 E 1238/10 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2010 - 5 So 160/10 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.], wobei insoweit auch die individuelle Leistungsfähigkeit des Ausländers in den Blick zu nehmen ist (OVG NRW…, Beschluss vom 18.04.2011, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - 18 E 1238/10
Anspruch auf Befristung der Wirkungen des an eine Abschiebung anknüpfenden …
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Der Ausländer hat somit einen zwingenden Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde auf seinen Antrag hin eine Befristungsentscheidung trifft (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 10.07.2012 - 1 C 19/11 -, juris, und vom 13.12.2012 - 1 C 14/12 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.11.2012 - 11 S 2307/11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2011 - 18 E 1238/10 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 22.04.2013 - 2 LB 365/12 -, juris).Von daher liegt es nahe, bei der Prüfung der Frage, wie lange ein abgeschobener Ausländer weiterhin vom Bundesgebiet fernzuhalten ist, auch zu berücksichtigen, ob er die Abschiebungskosten nachträglich beglichen hat oder begleichen will (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 und - 7 K 2869/12 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2011 - 18 E 1238/10 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2010 - 5 So 160/10 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.], wobei insoweit auch die individuelle Leistungsfähigkeit des Ausländers in den Blick zu nehmen ist (OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2011, a.a.O.).
- VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 1 K 12.653
Befristung der Wirkungen von Abschiebung und Ausweisung; unterschiedliche …
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Mit der Abschiebung soll die Durchführung der Aufenthaltsbeendigung durchgesetzt werden, weil deren freiwillige Erfüllung nicht sichergestellt oder deren Überwachung im öffentlichen Interesse geboten ist; sie dient der Durchsetzung der Beachtung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Grundsätze, insbesondere also der Durchsetzung der vollziehbaren Ausreiseverpflichtung des Ausländers (VG Düsseldorf, Urteile vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 - und - 2869/12 -, jew. juris; VG Augsburg, Urteil vom 25.09.2012 - 1 K 12.653 -, juris;… Hailbronner, AuslR, Stand 12/2013, § 11 AufenthG Rn. 44).Eine weitere Aufrechterhaltung der Wirkungen der Abschiebung ist in der Regel nicht geboten, so dass grundsätzlich eine kurze Befristung ausreichend ist (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 25.09.2012, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 167/12
Ermittlung der Dauer der Befristung einer Ausweisung unter präventiven …
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Die in Ziff. 2 des angefochtenen Bescheides von der Beklagten vorgenommene Verknüpfung zwischen der Begleichung der Abschiebungskosten und der Befristungsentscheidung in Form der aufschiebenden Bedingung ist folglich rechtswidrig (zur Rechtswidrigkeit einer derartigen Bedingung vgl. auch OVG Nieders., Urteil vom 07.03.2013 - 11 LB 167/12 -, juris; Gutmann, InfAuslR 2014, 130; Armbruster/Hoppe, ZAR 2013, 309; vgl. auch - begründet allerdings in erster Linie mit der aus dem unbestimmten Bedingungseintritt folgenden Unbestimmtheit des Verwaltungsakts - VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28.09.2010 - Au 1 K 10.836 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.]) und verletzt den Kläger in seinen Rechten.Bereits die Rechtswidrigkeit der der Befristungsentscheidung beigefügten aufschiebenden Bedingung führt dazu, dass die Befristungsentscheidung insgesamt rechtswidrig und aufzuheben ist (OVG Nieders., Urteil vom 07.03.2013, a.a.O.).
- VG Augsburg, 28.09.2010 - Au 1 K 10.836
Die in Ziffer 11.1.4.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum …
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Dahinstehen kann, inwieweit diese nach Art. 84 Abs. 2 GG vom Bundesministerium des Innern zu § 11 AufenthG a.F. erlassene Regelung unter der Geltung von § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F. tauglicher Maßstab und Leitlinie für die Abgrenzung von Regel- und Ausnahmefall war (dafür etwa Hess. VGH, Beschluss vom 25.06.1998 - 13 ZU 1215/98 -, juris; insoweit kritisch etwa VG Augsburg, Urteil vom 28.09.2010 - Au 1 K 10.836 -, juris).Die in Ziff. 2 des angefochtenen Bescheides von der Beklagten vorgenommene Verknüpfung zwischen der Begleichung der Abschiebungskosten und der Befristungsentscheidung in Form der aufschiebenden Bedingung ist folglich rechtswidrig (zur Rechtswidrigkeit einer derartigen Bedingung vgl. auch OVG Nieders., Urteil vom 07.03.2013 - 11 LB 167/12 -, juris; Gutmann, InfAuslR 2014, 130; Armbruster/Hoppe, ZAR 2013, 309; vgl. auch - begründet allerdings in erster Linie mit der aus dem unbestimmten Bedingungseintritt folgenden Unbestimmtheit des Verwaltungsakts - VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28.09.2010 - Au 1 K 10.836 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.]) und verletzt den Kläger in seinen Rechten.
- OVG Hamburg, 29.11.2010 - 5 So 160/10
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Von daher liegt es nahe, bei der Prüfung der Frage, wie lange ein abgeschobener Ausländer weiterhin vom Bundesgebiet fernzuhalten ist, auch zu berücksichtigen, ob er die Abschiebungskosten nachträglich beglichen hat oder begleichen will (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 und - 7 K 2869/12 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2011 - 18 E 1238/10 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2010 - 5 So 160/10 -, juris [zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F.], wobei insoweit auch die individuelle Leistungsfähigkeit des Ausländers in den Blick zu nehmen ist (OVG NRW…, Beschluss vom 18.04.2011, a.a.O.). - VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende …
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Einfluss auf die Bemessung der Frist hat schließlich das Verhalten des Ausländers nach der Abschiebung; dabei ist es etwa zu berücksichtigen, ob er in der Zeit seit seiner Abschiebung das aus der Abschiebung resultierende Einreiseverbot beachtet hat oder entgegen dem Verbot erneut, etwa unter falschen Personalien, ins Bundesgebiet eingereist ist (Bayer. VGH, Beschluss vom 10.04.2013 - 10 C 12.1757 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 25.06.2013 - 8 PA 98/13 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2013 - 7 K 2868/12 -, juris;… Beck-OK AuslR, Stand 01.03.2014, § 11 AufenthG Rn. 18; vgl. auch RL 2008/115/EG, Erwägungsgrund 14). - BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11
Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13
Im Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels kann daher nach Ablauf der Frist geprüft werden, ob eine Gefahr, die die aufenthaltsbeendende Maßnahme und damit die Wiedereinreisesperre ausgelöst hat, fortbesteht (BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 1 C 20/11 -, juris). - BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
- BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; …
- OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12
Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11
Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis, …
- VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
Die Neufassung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG durch das …