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   VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99   

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VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99 (https://dejure.org/2002,12088)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.12.2002 - 1 K 2400/99 (https://dejure.org/2002,12088)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 1 K 2400/99 (https://dejure.org/2002,12088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Schutz des Altunternehmers bei Genehmigung für neues Stadtbuskonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht weist Klage auf Genehmigung von Buslinien in Rottweil ab

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht weist Klage auf Genehmigung von Buslinien in Rottweil ab

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Damit die Anfechtungsklage zur Verwirklichung des subjektiven Rechts auf Zulassung zum Linienverkehr notwendig ist, muss ferner die Möglichkeit eines Anspruchs des Anfechtungsklägers seinerseits auf Erteilung der Genehmigung bestehen (BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000  -3 C 6.99 - DVBl. 2000, 1614 [1615]).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob die Genehmigungserteilung rechtmäßig war, ist dabei derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, a.a.O., [1616] ).

    Der Nichterfolg der Anfechtungsklage verhindert es in Fällen wie dem vorliegenden, den Weg für die Erteilung der streitigen Genehmigungen freizumachen (BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, a.a.O., [1616]).

  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 16.66

    Genehmigung für einen Linienberufsverkehr mit Privatbussen

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Was letztlich "angemessen" ist, ist im Übrigen jedoch stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig und stellt eine gerichtlich voll nachprüfbare Tatsachen- und Rechtsfrage dar, hinsichtlich der weder ein Beurteilungs- noch ein Ermessensspielraum besteht (BVerwG, Urt. v. 11.10.1968, BVerwGE 30, 242 [248 f.]; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 12.07.1971 - VI 578/68; Urt. v. 02.05.1995, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 28.04.1999, GewArch 2000, 387 [388]); Bidinger, a.a.O., § 13 Anm. 72 ff.; Batzill/Zuck, a.a.O., S. 66/67).

    6.) Angesichts dieser für die Beigeladene als Neubewerberin sprechenden "gewichtigen Gründe" (BVerwG, Urt. v. 11.10.1968, a.a.O. [249]) bzw. der durch sie angebotenen "überzeugenden Verbesserungen" (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.07.1971, a.a.O.) ist somit auch nicht zu beanstanden, dass die Behörden der Klägerin, obwohl Altunternehmer i.S.d. § 13 Abs. 3 PBefG, nicht den Vorzug gegeben haben.

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Gemäß dem aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung entwickelten Kriterium des "privaten Kapitalgebers" sind aber Mittel, die der Staat einem Unternehmen direkt oder indirekt unter normalen Marktbedingungen zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen (EuGH, Urt. v. 21.03.1991, Rs. C-303/88; EuG, Urt. v. 12.12.2000; Rs. T-296/97 [Nachweise jeweils in EurLex]; in diesem Sinne übrigens auch bereits die Antwort der Europäischen Kommission vom 11.07.1996 [Az. 1739/96DE] auf eine schriftliche Abgeordnetenanfrage [vorgelegt von der Klägerin mit Schriftsatz vom 10.12.1999, GAS. 301 der Verfahrensakte 3 K 2401/99]).
  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Gemäß dem aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung entwickelten Kriterium des "privaten Kapitalgebers" sind aber Mittel, die der Staat einem Unternehmen direkt oder indirekt unter normalen Marktbedingungen zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen (EuGH, Urt. v. 21.03.1991, Rs. C-303/88; EuG, Urt. v. 12.12.2000; Rs. T-296/97 [Nachweise jeweils in EurLex]; in diesem Sinne übrigens auch bereits die Antwort der Europäischen Kommission vom 11.07.1996 [Az. 1739/96DE] auf eine schriftliche Abgeordnetenanfrage [vorgelegt von der Klägerin mit Schriftsatz vom 10.12.1999, GAS. 301 der Verfahrensakte 3 K 2401/99]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1999 - 4 A 4559/99
    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Was letztlich "angemessen" ist, ist im Übrigen jedoch stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig und stellt eine gerichtlich voll nachprüfbare Tatsachen- und Rechtsfrage dar, hinsichtlich der weder ein Beurteilungs- noch ein Ermessensspielraum besteht (BVerwG, Urt. v. 11.10.1968, BVerwGE 30, 242 [248 f.]; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 12.07.1971 - VI 578/68; Urt. v. 02.05.1995, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 28.04.1999, GewArch 2000, 387 [388]); Bidinger, a.a.O., § 13 Anm. 72 ff.; Batzill/Zuck, a.a.O., S. 66/67).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Zwar ist bislang durch das Bundesverwaltungsgericht nur für das nationale Recht geklärt, dass die Notwendigkeit öffentlicher Zuschüsse für einen ÖPNV-Linienverkehr nicht den Ausschluss der Eigenwirtschaftlichkeit zur Folge hat (Beschl. v. 06.04.2000 - 3 C 7.99 - DVBl. 2000, 1617 [1618/1619]).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80

    Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Bei dieser Auswahlentscheidung war in erster Linie darauf abzustellen, wer die - nach objektiven Gesichtspunkten zu prüfende - bessere Verkehrsbedienung bietet (BVerwG, Beschl. v. 18.06.1998, Buchh 442.01 § 13 Nr. 35; Beschl. v. 10.11.1980, GewArch 1981, 175; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.05.2000, a.a.O.; Batzill/Zuck, Personenbeförderungsrecht im Spannungsfeld von Bahnstrukturreform, PBefG-Novelle, ÖPNV-Recht der Länder und EG-Recht, 1.Aufl. 1997, S. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 14 S 649/90

    Genehmigung eines allgemeinen Linienverkehrs - Auswirkungen auf einen vorhandenen

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Allerdings ist dieser Spielraum durch (gerichtlich nur auf die vollständige Sachverhaltsermittlung und die Einhaltung sachlicher Maßstäbe bzw. des Willkürverbots kontrollierbare) gesetzliche Maßstäbe geprägt bzw. begrenzt, zu denen neben dem (sog.) Besitzstandsschutz (§ 13 Abs. 3 PBefG) auch die Aufgabenbestimmung in § 8 PBefG zählt (BVerwG, Urt. v. 02.10.1991, NVwZ-RR 1992, 297/298; Urt. v. 28.07.1989, a.a.O. [3234/3235]; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 20.05.1992 - 14 S 649/90 und 14 S 650/90 - NVwZ-RR 1993, 291/292; Urt. v. 18.05.2000, a.a.O.; Bidinger, a.a.O., § 13 Anm. 37; vgl. für § 8 PBefG in der durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz [ENeuOG, v. 27.12.1993, BGBl. I S. 2378] bewirkten, "ÖPNV-betonten" Neufassung auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67

    Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Eine hierfür erforderliche Umgestaltung begründet kein Ausgestaltungsrecht mehr (BVerwG, Urt. v. 25.10.1968, BVerwGE 30, 352 [356]; Urt. v. 16.12.1977, a.a.O. [313]; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 821/99 [Nachweis in JURIS]).
  • VG Arnsberg, 29.06.2000 - 7 K 1761/99
    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
    Es war in der Tat geboten, jenseits des echten Ausgestaltungsrechts nach § 13 Abs. 2 Nr. 2c PBefG (zu dessen Verneinung s.o.), dem zuerst antragstellenden Altunternehmer - hier: der Klägerin, nämlich am 14.08.1998 - über § 13 Abs. 3 PBefG ein Gestaltungsrecht "wie einem vorhandenen Unternehmer" einzuräumen, wenn der zeitlich nachfolgende Konkurrent - hier: die Beigeladene, nämlich am 22.10.1998 - eine wesentlich bessere Verkehrsbedienung bietet (VG Arnsberg, Urt. v. 29.06.2000, GewArch 2001, 380 [381]); mit Blick auf die Konkurrentensituation deckt diese Gestaltung auch eine Umgestaltung ab.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 14 S 650/90

    Genehmigung eines allgemeinen Linienverkehrs

  • BVerwG, 02.10.1991 - 7 B 59.91

    Öffentliches Verkehrsinteresse - Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1998 - A 1/4 S 221/97

    Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen mit Omnibussen; § 13 Abs. 1

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 3 S 1036/00

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit

    Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Unternehmer nachvollziehbar darlegt, wirtschaftlich in der Lage zu sein, eine Linie über eine begrenzte Zeit mit Kostenunterdeckung zu betreiben, um sich beispielsweise erstmals Marktzutritt zu verschaffen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 K 2400/99 -, juris Rn. 41).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1969, - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998, 1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3; Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, 3 S 886/94 - TranspR 1997, und Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240; VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99).
  • VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03

    Klagebefugnis bei Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen

    Auch das Verwaltungsgericht Freiburg hat in seinem Urteil vom 18.12.2002 (1 K 2400/99) im Gegensatz zu der Darstellung der Beklagten ein derartiges Verfahren nicht ausdrücklich für zulässig gehalten, wenn es auch die Bedeutung der Besitzstandsklausel in gleicher Weise wertet wie die Kammer.
  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

    Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit vorrangig und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1969 - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3; Beschl. v. 06.04.2000 a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995 - 3 S 886/94 - TranspR 1997; Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240; VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99).
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