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   VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19   

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VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19 (https://dejure.org/2019,46372)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.12.2019 - 6 K 4672/19 (https://dejure.org/2019,46372)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 6 K 4672/19 (https://dejure.org/2019,46372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16a TierSchG, § 2 TierSchG, § 4 TierSchNutztV, Art 19 Abs 4 GG, § 80 Abs 1 VwGO
    Tierschutzrechtliche Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haltungs- und Betreuungsverbot; Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; Prognose der Wiederholungsgefahr; Öffentliches Interesse am Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Trotz voraussichtlicher Rechtmäßigkeit der Verbotsanordnung kann das öffentliche Sofortvollzugsinteresse in Abwägung zwischen dem Tierwohl und den Grundrechten des Landwirts aus Art. 12 GG und Art. 14 GG (in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG und § 80 Abs. 1 VwGO) zu verneinen sein (vgl. zur Abwägung: BVerfG, Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, juris; Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; vgl. speziell für ein Tierhaltungsverbot: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, juris).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, Rn. 16, juris; OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.).

    Es ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei dem Antragsteller wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 25.05.2018 - 6 K 2439/18

    Anordnung der Begrenzung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf einen

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Eine sofort vollziehbare Verfügung des Antragsgegners um 14.02.2018, mit welcher der von den Antragstellern gebildeten GbR bis zum 20.03.2018 eine Begrenzung des Rinderbestands auf maximal 360 Tiere aufgegeben wurde, ist Gegenstand des Verfahrens 6 K 2439/18 gewesen.

    Sie sind bis zum Zeitpunkt Frühjahr 2018 ausführlich in der Gegenstand des abgeschlossenen Eilverfahrens 6 K 2439/18 bildenden Verfügung des Landratsamts vom 14.02.2018 (dort Seite 3-11 unter "II. Betriebsüberwachung" und ferner Seite 10/11) aufgeführt.

    Auf diese frühere Verfügung vom 14.02.2018 sowie den diese bezogen auf eine Bestandsreduzierung von 400 Tieren (200 Milchkühe inklusive Trockensteher und 200 Tiere als weibliche Nachzucht inklusive maximal 4 Zuchtbullen) als rechtmäßig erachtenden rechtskräftigen Beschluss der Kammer vom 25.05.2018 im Verfahren 6 K 2439/18 wird verwiesen.

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 18.756

    Untersagung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Entfällt der Grund für die Untersagungsanordnung folglich nach dem Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, führt dies dementsprechend nicht zur Rechtswidrigkeit der Anordnung, vielmehr ist der Betroffene auf die Durchführung des in der vorgenannten Vorschrift normierten Wiedergestattungsverfahrens zu verweisen (Bay. VGH, Beschl. v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, Rn. 12, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, Rn. 35, juris).

    Vielmehr rechtfertigt grundsätzlich eine Kette von Verfehlungen die Annahme weiterer Verstöße, und zwar auch dann, wenn es in der Zwischenzeit einzelne, kurzfristige Verbesserungen in der Tierhaltung gegeben hat; ein Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens ist grundsätzlich nicht geeignet, die Gefahrenprognose zu erschüttern (Bay. VGH, Beschl. v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, Rn. 8, juris; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., Rn. 48 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Trotz voraussichtlicher Rechtmäßigkeit der Verbotsanordnung kann das öffentliche Sofortvollzugsinteresse in Abwägung zwischen dem Tierwohl und den Grundrechten des Landwirts aus Art. 12 GG und Art. 14 GG (in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG und § 80 Abs. 1 VwGO) zu verneinen sein (vgl. zur Abwägung: BVerfG, Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, juris; Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; vgl. speziell für ein Tierhaltungsverbot: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, juris).

    Die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, reicht nicht aus, um die Umsetzung der Maßnahme vor der endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren zu rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, Rn. 12/13, juris; OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17

    Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Ersetzung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Trotz voraussichtlicher Rechtmäßigkeit der Verbotsanordnung kann das öffentliche Sofortvollzugsinteresse in Abwägung zwischen dem Tierwohl und den Grundrechten des Landwirts aus Art. 12 GG und Art. 14 GG (in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG und § 80 Abs. 1 VwGO) zu verneinen sein (vgl. zur Abwägung: BVerfG, Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, juris; Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; vgl. speziell für ein Tierhaltungsverbot: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, juris).

    Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbstständigen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dar, da die berufliche Betätigung schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird (vgl. speziell für ein Tierhaltungsverbot: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, Rn. 20/21, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12

    (einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    d.) Im Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer im summarischen Verfahren liegen damit wohl auch gewichtige Tatsachen vor, die - im Sinne einer konkreten Gefahr - die Annahme rechtfertigen, dass weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begangen werden (zur gefahrenabwehrrechtlichen Zielsetzung des § 16a TierschG und der damit maßgeblichen behördlichen ex ante-Prognose vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, Rn. 3/4, juris).
  • BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16

    Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß;

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Davon, dass nur geringe Zweifel an der Bereitschaft und Fähigkeit künftig rechtstreuen Verhaltens bestehen - wie etwa dann, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen mehreren Zuwiderhandlungen nur entfernt besteht und sich die Zuwiderhandlungen damit als eher singulär darstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.12.2016 - 3 B 34.16 -, Rn. 7/8, juris) - kann vorliegend schwerlich die Rede sein.
  • OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 260/18

    Tierschutz; Haltungsverbot und Wegnahme einer Rinderherde; veterinärfachliche

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Die beamteten Tierärzte sind im Rahmen der Durchführung des Tierschutzgesetzes als gesetzlich vorgesehene Sachverständige eigens bestellt und regelmäßig zu beteiligen (§ 15 Abs. 2 TierSchG); ihr Gutachten erachtet der Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen die Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen (BVerwG, Beschl. v. 02.04.2014 - 3 B 62.13 -, Rn. 10, juris; ausführlich auch: Saarl. OVG, Beschl. v. 29.10.2019 - 2 A 260/18 -, Rn. 28, juris).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Die beamteten Tierärzte sind im Rahmen der Durchführung des Tierschutzgesetzes als gesetzlich vorgesehene Sachverständige eigens bestellt und regelmäßig zu beteiligen (§ 15 Abs. 2 TierSchG); ihr Gutachten erachtet der Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen die Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen (BVerwG, Beschl. v. 02.04.2014 - 3 B 62.13 -, Rn. 10, juris; ausführlich auch: Saarl. OVG, Beschl. v. 29.10.2019 - 2 A 260/18 -, Rn. 28, juris).
  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
    Im Hinblick auf den hohen Stellenwert, der dem ethischen Tierschutz mit der Verfassungsänderung beigemessen wurde, sollte die verfassungsrechtliche Verankerung den Tierschutz aber stärken und die Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen sicherstellen (BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 - 3 C 28.16 -, Rn. 18 ff., juris).
  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

  • BVerwG, 07.11.2018 - 7 C 18.18

    Abfall; Aktenwidrigkeit; Altlast; Auslegungsgrundsätze; Dauerverwaltungsakt;

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194

    Tierschutzrechtliche Anordnung

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 15.2487

    Tierschutzrechtliche Anordnungen betreffend Greifvögel

  • VG Oldenburg, 30.06.2020 - 7 B 1487/20

    Amtstierarzt; Beurteilungskompetenz; Veterinär

    Der in diesem Zusammenhang getätigte Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (6 K 4672/19) verfängt schon aus diesem Grunde nicht.
  • VG Freiburg, 19.10.2021 - 6 K 2669/21

    Anforderung von öffentlichen Kosten; Kostenschuldner bei tierschutzrechtlichen

    Die beamteten Tierärzte sind im Rahmen der Durchführung des Tierschutzgesetzes als gesetzlich vorgesehene Sachverständige eigens bestellt und regelmäßig zu beteiligen (§ 15 Abs. 2 TierSchG); ihr Gutachten erachtet der Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend und maßgeblich dafür, einen tierschutzrechtlichen Verstoß nachzuweisen (BVerwG, Beschluss vom 02.04.2014 - 3 B 62.13 - juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.03.2020 - 23 CS 19.2486 - juris Rn. 26; Saarländisches OVG, Beschluss vom 29.10.2019 - 2 A 260/18 - juris Rn. 28; VG Freiburg, Beschluss vom 18.12.2019 - 6 K 4672/19 - juris Rn. 12).
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