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   VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07   

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VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07 (https://dejure.org/2008,38965)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.02.2008 - 3 K 1551/07 (https://dejure.org/2008,38965)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 3 K 1551/07 (https://dejure.org/2008,38965)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen; Erteilung eines Aufenthaltsverbots zum Zweck der Gefahrenabwehr; Identitätsfeststellung als faktische Aufnahme der Personalien; Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts; Örtliche Zusammenkunft mehrerer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Jedenfalls durfte ein sorgfältig die Lage prüfender Polizist von einer entsprechenden Annahme ausgehen, so dass eine zum polizeirechtlichen Tätigwerden berechtigende Anscheinsgefahr gegeben war (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, DÖV 1991, 165/166).

    Er ist damit polizeipflichtiger Anscheinsstörer und nicht lediglich anscheinsbetroffener Nichtstörer, der weder durch sein Verhalten noch durch den Zustand seiner Sache den Verursachungsanschein erweckt hat (vgl. dazu erneut VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.1990 - 5 S 1842/89 -, a.a.O., S. 167).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Da sich die entsprechenden polizeilichen Maßnahmen typischerweise bereits vor Einlegung eines Rechtsbehelfs erledigen, kann der Kläger effektiven Rechtsschutz nur mit der Fortsetzungsfeststellungsklage erlangen, woraus sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das berechtigte Interesse i.S. des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergibt (Urt. v. 16.05.2007 - 6 C 23.06 -, DÖV 2007, 883).

    Umstände, die nicht "an Ort und Stelle" wahrgenommen werden können, wie Äußerungen im Vorfeld der Veranstaltung, sind von Bedeutung, wenn sie dem Veranstalter zugerechnet werden können, wenn sie zum Ausdruck bringen, dass auf die öffentliche Meinungsbildung eingewirkt werden soll, ihnen die Ernsthaftigkeit nicht von vornherein abgesprochen werden kann, sie von einem durchschnittlichen Betrachter wahrgenommen werden können und im Rahmen der Veranstaltung als solcher darauf Bezug nehmende Elemente der Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2007 - 6 C 23.06 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Einen Anspruch auf Entscheidung durch das "sachnähere Gericht" hat der Kläger nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Haben sich die Verwaltungsakte - wie vorliegend - vor Eintritt der Bestandskraft erledigt, so ist die Klage auf Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit nicht an die Fristen der §§ 74 Abs. 1 bzw. 58 Abs. 2 VwGO gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Bei Eingriffen in die Bewegungsfreiheit liegt vor allem dann lediglich eine Freiheitsbeschränkung und nicht eine Freiheitsentziehung/Ingewahrsamnahme vor, wenn nicht die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Vordergrund steht, sondern diese nur als sekundäre und kurzfristige Nebenfolge im Hinblick auf eine andere Maßnahme erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239/248).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Insbesondere in der Phase der Vorbereitung der Versammlung und gegenüber anreisenden Teilnehmern sind auf das der allgemeinen Gefahrenabwehr dienende Polizeirecht gestützte Maßnahmen zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39.06 -, DÖV 2008, 28).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Eine Versammlung ist die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Der VGH Baden-Württemberg bejaht das berechtigte Interesse außerdem dann, wenn die sich typischerweise vor Einlegung eines Rechtsbehelfs erledigende polizeiliche Maßnahme Teil eines komplexen Maßnahmenkatalogs ist und eine nicht bloß geringfügige Rechtsverletzung bewirkt haben kann (vgl. Urt. v. 14.04.2005 - 1 S 2362/04 -, [...]).
  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Ebenso ist auf das allgemeine Polizeirecht zurückzugreifen, wenn die Auflösung der Versammlung oder der versammlungsrechtliche Ausschluss eines einzelnen Teilnehmers unverhältnismäßig wäre, weil die Gefahrenabwehr durch mildere Mittel des allgemeinen Polizeirechts möglich ist (BVerwG, Urt. v. 08.09.1981 - 1 C 88.77 -, BVerwGE 64, 55/58 für die Beschlagnahme eines Schriftbandes mit strafbarem Inhalt).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07
    Da sich die Verwaltungsakte vor Eintritt der Bestandskraft und ehe der Kläger dagegen einen Rechtsbehelf einlegen konnte, erledigt haben, ist die Durchführung eines Vorverfahrens gem. §§ 68 ff. VwGO entbehrlich (vgl. grundlegend, BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 -, BVerwGE 26, 161, a.A. aber Kopp/Schenke, 15. Aufl. 2007, Rn. 127 zu § 113).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

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