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   VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06   

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VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06 (https://dejure.org/2008,19286)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.02.2008 - 1 K 1078/06 (https://dejure.org/2008,19286)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 1 K 1078/06 (https://dejure.org/2008,19286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Duldungsverfügung zur Verlegung einer Abwasserleitung; Entschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungsverfügung zur Verlegung einer Abwasserleitung; Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde für von dem Landratsamt als untere Wasserbehörde erlassene Bescheide; Art der Abwasserleitung als Gegenstand der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahren; Zuständigkeit der Behörde; Wasserrecht - gesetzlicher Zuständigkeitswechsel; Beendigung des Verfahrens nach neuem Verfahrensrecht; Duldung der Durchleitung einer Abwasserleitung; Abwasserentsorgung mittels Druckleitung; Abwasserentsorgung mittels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Stuttgart, 03.11.2006 - 18 K 1596/06

    Duldungspflicht und Entschädigung bei öffentlicher Abwasserleitung.

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Der Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO) ist auch hinsichtlich der geltend gemachten Verpflichtung zur Festsetzung der Entschädigung gegeben, da die spezielle Rechtswegzuweisung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung) an die ordentlichen Gerichte in § 112 Abs. 4 S.1, 2 WG nur für den Fall einer Enteignungsentschädigung gilt (OLG Karlsruhe, ZfW 1986, 335), der hier aber nicht vorliegt, da die Entschädigung nach §§ 88 Abs. 2 WG (i.V.m. §§ 92, 94 Abs. 1 WG, 20 WHG, §§ 7 - 14 LEntG entspr.) keine Enteignungsentschädigung darstellt (vgl. Bulling/Finkenbeiner/Eckard/Kibele, Wassergesetz Baden-Württemberg, Kommentar, 3.Auflage, Rdnr. 23 zu § 112 WG; so auch VG Stuttgart, Urt. v. 03.11.2006 - 18 K 1596/06 -, juris ).
  • VG Dresden, 25.07.2007 - 4 K 2874/04
    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Gerichte führen insoweit aus, dass dem finanziellen Nachteil der Pumpenkosten außerdem entgegenzuhalten ist, dass Druckleitungen bei ungünstiger Topographie kostengünstiger sind als Freispiegelleitungen, die zudem viele Kontrollschächte erforderlich machen, so dass sich damit auch die Abwasserbeiträge und -gebühren mindern (vgl. zur Rüge, der Kanalbeitrag sei rechtswidrig, weil die Druckleitungslösung einen Anschluss nur per Pumpe auf Kosten des Eigentümers ermögliche, ablehnend OVG NRW, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 -, KStZ 2007, 33 - bestätigt durch BVerwG, B.v.28.02.2007 - 10 B 58/06 -, Buchholz 401.9 Nr. 48 ; zu einem Anschluss- und Benutzungszwangsbescheid ebenfalls abweisend OVG NRW, Urt.v.18.06.1997 - 22 A 1406/96 - NWVBl. 1998, 154 ; siehe auch BayVGH, Urt.v.16.07.2007 - 4 B 06.1953 - AbfallR 2007, 235 = juris und Beschl.v.14.09.2006 - 4 CS 06.2324 -juris zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids zum Anschlusszwang an eine Druckleitung; ebenso zu Anschlusszwangbescheiden VG Schwerin, Urt.v.2.05.2007- 3 A 772/05 -, juris; VG Dresden, Urt.v. 25.07.2007 - 4 K 2874/04 - juris und VG Augsburg, Besch..v.19.10.2006 - Au 7 S 06.1031 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1989 - 5 S 3761/89

    Bedeutung des haushaltsrechtlichen Sparsamkeitsgrundsatzes für die Trassenführung

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Duldungspflicht nach § 88 Abs. 2 WG greift also nur dann ein, wenn eine andere Leitungsführung als über das Grundstück des Zwangsverpflichteten technisch und wirtschaftlich nicht in vertretbarer Weise machbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 24.10.1989 - 1 S 3085/88 -, VBlBW 1990, 265 , Beschl.v. 17.02.1989 - 5 S 3761/89 - juris; Urt. 28.04.1070 - ESVGH 21, 54 und Beschl. v. 08.07.1980 - 5 S 972/80; siehe auch VG Freiburg, Beschl. v. 10.02.2000 -1 K 2667/99 -).
  • VG Schwerin, 22.05.2007 - 3 A 772/05

    Ausgestaltung der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Gerichte führen insoweit aus, dass dem finanziellen Nachteil der Pumpenkosten außerdem entgegenzuhalten ist, dass Druckleitungen bei ungünstiger Topographie kostengünstiger sind als Freispiegelleitungen, die zudem viele Kontrollschächte erforderlich machen, so dass sich damit auch die Abwasserbeiträge und -gebühren mindern (vgl. zur Rüge, der Kanalbeitrag sei rechtswidrig, weil die Druckleitungslösung einen Anschluss nur per Pumpe auf Kosten des Eigentümers ermögliche, ablehnend OVG NRW, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 -, KStZ 2007, 33 - bestätigt durch BVerwG, B.v.28.02.2007 - 10 B 58/06 -, Buchholz 401.9 Nr. 48 ; zu einem Anschluss- und Benutzungszwangsbescheid ebenfalls abweisend OVG NRW, Urt.v.18.06.1997 - 22 A 1406/96 - NWVBl. 1998, 154 ; siehe auch BayVGH, Urt.v.16.07.2007 - 4 B 06.1953 - AbfallR 2007, 235 = juris und Beschl.v.14.09.2006 - 4 CS 06.2324 -juris zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids zum Anschlusszwang an eine Druckleitung; ebenso zu Anschlusszwangbescheiden VG Schwerin, Urt.v.2.05.2007- 3 A 772/05 -, juris; VG Dresden, Urt.v. 25.07.2007 - 4 K 2874/04 - juris und VG Augsburg, Besch..v.19.10.2006 - Au 7 S 06.1031 - juris).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06

    Überprüfung einer städtischen Grundstücksentwässerungssatzung durch das

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Gerichte führen insoweit aus, dass dem finanziellen Nachteil der Pumpenkosten außerdem entgegenzuhalten ist, dass Druckleitungen bei ungünstiger Topographie kostengünstiger sind als Freispiegelleitungen, die zudem viele Kontrollschächte erforderlich machen, so dass sich damit auch die Abwasserbeiträge und -gebühren mindern (vgl. zur Rüge, der Kanalbeitrag sei rechtswidrig, weil die Druckleitungslösung einen Anschluss nur per Pumpe auf Kosten des Eigentümers ermögliche, ablehnend OVG NRW, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 -, KStZ 2007, 33 - bestätigt durch BVerwG, B.v.28.02.2007 - 10 B 58/06 -, Buchholz 401.9 Nr. 48 ; zu einem Anschluss- und Benutzungszwangsbescheid ebenfalls abweisend OVG NRW, Urt.v.18.06.1997 - 22 A 1406/96 - NWVBl. 1998, 154 ; siehe auch BayVGH, Urt.v.16.07.2007 - 4 B 06.1953 - AbfallR 2007, 235 = juris und Beschl.v.14.09.2006 - 4 CS 06.2324 -juris zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids zum Anschlusszwang an eine Druckleitung; ebenso zu Anschlusszwangbescheiden VG Schwerin, Urt.v.2.05.2007- 3 A 772/05 -, juris; VG Dresden, Urt.v. 25.07.2007 - 4 K 2874/04 - juris und VG Augsburg, Besch..v.19.10.2006 - Au 7 S 06.1031 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90

    Rechtliche Überprüfung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Bloße mittelbare finanzielle Nachteile für das Vermögen des Grundstückseigentümers infolge eines - ungeachtet der Art der Leitung - mit der Abwasseranlage und ihrer Herstellung auf den Grundstückseigentümer zukommenden kostenpflichtigen Anschlusszwangs sind hingegen nicht Teil des Prüfprogramms des § 45e WG und hätten insoweit auch nicht von den Klägern etwa im Rahmen eines Anfechtungswiderspruchs gegen die Genehmigung eingewandt werden können (zur Anfechtbarkeit eines nach § 45e Abs. 1 erlassenen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Urt. v. 22.06.1990 - 8 S 458/90 - VBlBW 1991, 28 - zwar ausgeführt, klagebefugt sei wegen nachteiliger Betroffenheit auch ein Kläger, dessen Grundstück bisher über eine private Kläranlage entwässert worden sei, weil die streitige Sammelkläranlage zu einem Anschlusszwang mit der Folge einer Beitragspflicht führen würde, hat aber weiter ausgeführt, dass er deshalb nicht eine uneingeschränkte rechtliche Prüfung auch hinsichtlich der öffentlichen Belange, sondern nur im Hinblick auf eine Verletzung eigener Rechte wie etwa bei einer damit verbundenen Enteignung seines Grundstücks oder bei Geruchsbelästigungen verlangen könne).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1997 - 22 A 1406/96

    Druckentwässerungssystem; Kanalisation; Anschlussnehmer; Errichtung von

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Gerichte führen insoweit aus, dass dem finanziellen Nachteil der Pumpenkosten außerdem entgegenzuhalten ist, dass Druckleitungen bei ungünstiger Topographie kostengünstiger sind als Freispiegelleitungen, die zudem viele Kontrollschächte erforderlich machen, so dass sich damit auch die Abwasserbeiträge und -gebühren mindern (vgl. zur Rüge, der Kanalbeitrag sei rechtswidrig, weil die Druckleitungslösung einen Anschluss nur per Pumpe auf Kosten des Eigentümers ermögliche, ablehnend OVG NRW, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 -, KStZ 2007, 33 - bestätigt durch BVerwG, B.v.28.02.2007 - 10 B 58/06 -, Buchholz 401.9 Nr. 48 ; zu einem Anschluss- und Benutzungszwangsbescheid ebenfalls abweisend OVG NRW, Urt.v.18.06.1997 - 22 A 1406/96 - NWVBl. 1998, 154 ; siehe auch BayVGH, Urt.v.16.07.2007 - 4 B 06.1953 - AbfallR 2007, 235 = juris und Beschl.v.14.09.2006 - 4 CS 06.2324 -juris zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids zum Anschlusszwang an eine Druckleitung; ebenso zu Anschlusszwangbescheiden VG Schwerin, Urt.v.2.05.2007- 3 A 772/05 -, juris; VG Dresden, Urt.v. 25.07.2007 - 4 K 2874/04 - juris und VG Augsburg, Besch..v.19.10.2006 - Au 7 S 06.1031 - juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 4 B 06.1953

    Anschluss- und Benutzungszwang; Planungsermessen; Erschlossensein;

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Gerichte führen insoweit aus, dass dem finanziellen Nachteil der Pumpenkosten außerdem entgegenzuhalten ist, dass Druckleitungen bei ungünstiger Topographie kostengünstiger sind als Freispiegelleitungen, die zudem viele Kontrollschächte erforderlich machen, so dass sich damit auch die Abwasserbeiträge und -gebühren mindern (vgl. zur Rüge, der Kanalbeitrag sei rechtswidrig, weil die Druckleitungslösung einen Anschluss nur per Pumpe auf Kosten des Eigentümers ermögliche, ablehnend OVG NRW, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 -, KStZ 2007, 33 - bestätigt durch BVerwG, B.v.28.02.2007 - 10 B 58/06 -, Buchholz 401.9 Nr. 48 ; zu einem Anschluss- und Benutzungszwangsbescheid ebenfalls abweisend OVG NRW, Urt.v.18.06.1997 - 22 A 1406/96 - NWVBl. 1998, 154 ; siehe auch BayVGH, Urt.v.16.07.2007 - 4 B 06.1953 - AbfallR 2007, 235 = juris und Beschl.v.14.09.2006 - 4 CS 06.2324 -juris zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids zum Anschlusszwang an eine Druckleitung; ebenso zu Anschlusszwangbescheiden VG Schwerin, Urt.v.2.05.2007- 3 A 772/05 -, juris; VG Dresden, Urt.v. 25.07.2007 - 4 K 2874/04 - juris und VG Augsburg, Besch..v.19.10.2006 - Au 7 S 06.1031 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1989 - 1 S 3085/88

    Anschlußzwang und Benutzungszwang für Grundstücksentwässerung; Voraussetzungen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Duldungspflicht nach § 88 Abs. 2 WG greift also nur dann ein, wenn eine andere Leitungsführung als über das Grundstück des Zwangsverpflichteten technisch und wirtschaftlich nicht in vertretbarer Weise machbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 24.10.1989 - 1 S 3085/88 -, VBlBW 1990, 265 , Beschl.v. 17.02.1989 - 5 S 3761/89 - juris; Urt. 28.04.1070 - ESVGH 21, 54 und Beschl. v. 08.07.1980 - 5 S 972/80; siehe auch VG Freiburg, Beschl. v. 10.02.2000 -1 K 2667/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2089/04

    Abwasserbeseitigung

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
    Die Gerichte führen insoweit aus, dass dem finanziellen Nachteil der Pumpenkosten außerdem entgegenzuhalten ist, dass Druckleitungen bei ungünstiger Topographie kostengünstiger sind als Freispiegelleitungen, die zudem viele Kontrollschächte erforderlich machen, so dass sich damit auch die Abwasserbeiträge und -gebühren mindern (vgl. zur Rüge, der Kanalbeitrag sei rechtswidrig, weil die Druckleitungslösung einen Anschluss nur per Pumpe auf Kosten des Eigentümers ermögliche, ablehnend OVG NRW, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 -, KStZ 2007, 33 - bestätigt durch BVerwG, B.v.28.02.2007 - 10 B 58/06 -, Buchholz 401.9 Nr. 48 ; zu einem Anschluss- und Benutzungszwangsbescheid ebenfalls abweisend OVG NRW, Urt.v.18.06.1997 - 22 A 1406/96 - NWVBl. 1998, 154 ; siehe auch BayVGH, Urt.v.16.07.2007 - 4 B 06.1953 - AbfallR 2007, 235 = juris und Beschl.v.14.09.2006 - 4 CS 06.2324 -juris zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids zum Anschlusszwang an eine Druckleitung; ebenso zu Anschlusszwangbescheiden VG Schwerin, Urt.v.2.05.2007- 3 A 772/05 -, juris; VG Dresden, Urt.v. 25.07.2007 - 4 K 2874/04 - juris und VG Augsburg, Besch..v.19.10.2006 - Au 7 S 06.1031 - juris).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 4 CS 06.2324
  • VG Augsburg, 19.10.2006 - Au 7 S 06.1031
  • VG Stade, 14.10.2015 - 1 A 3174/13

    Bestimmtheit; Bestimmtheit, inhaltliche; Duldungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Hier begründet die angefochtene Duldungsanordnung des Beklagten den Rechtsgrund für das fortdauernde Liegen der Leitung im Grundstück des Klägers (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 20.2.2008 - 1 K 1078/06 -, juris).
  • VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3296/10

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Duldung der im Böschungsbereich eines

    Wodurch sich der vorliegende Fall etwa von dem des VG Freiburg i.Br., Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 K 1078/06 - juris, unterscheiden dürfte, in dem es faktisch darum ging, den Abschluss einer Vereinbarung über die Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit hinsichtlich der Verlegung einer Leitung über ein Grundstück bei Entschädigung für den Nutzungsausfall zu "ersetzen".
  • VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3297/10

    Duldungspflicht des Eigentümers eines Hochuferstückes am Rhein hinsichtlich der

    Wodurch sich der vorliegende Fall etwa von dem des VG Freiburg i.Br., Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 K 1078/06 - juris, unterscheiden dürfte, in dem es faktisch darum ging, den Abschluss einer Vereinbarung über die Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit hinsichtlich der Verlegung einer Leitung über ein Grundstück bei Entschädigung für den Nutzungsausfall zu "ersetzen".
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