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   VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19   

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VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19 (https://dejure.org/2020,16930)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.05.2020 - 4 K 5017/19 (https://dejure.org/2020,16930)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 4 K 5017/19 (https://dejure.org/2020,16930)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553

    Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    Zwar enthalten weder § 4 Satz 1 ZwEWG noch § 11 Abs. 1 ZwES eine ausdrückliche Anordnungsbefugnis; aus der vorgesehenen Auskunftspflicht der Betroffenen dürfte aber gleichsam die Befugnis der Behörde folgen, eine entsprechende Auskunftsanordnung zu erlassen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 29 ff. und Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.2459 -, juris Rn. 34, das bei nahezu wortgleichen Vorschriften aus dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht ohne Weiteres eine Anordnungsbefugnis annimmt).

    a) Bei verfassungskonformer Auslegung der Eingriffsgrundlage dürfte die Anordnungsbefugnis der Behörde dahingehend beschränkt sein, dass ein Auskunftsersuchen nicht anlasslos "ins Blaue hinein" erfolgen darf, sondern hinreichende Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung vorliegen müssen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 48 und 82 mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 -, juris Rn. 261 und VG X, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 61 ff. zu § 93 Abs. 1 AO; ebenso VG Berlin, Urt. v. 14.03.2018 - 6 K 676.17 -, juris Rn. 31).

    Dieses Erfordernis kommt in der Formulierung "um die Einhaltung ... zu überwachen" zum Ausdruck (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, a.a.O. Rn. 48).

    Nach alledem ist die Entscheidung der Antragsgegnerin weder zu beanstanden, wenn man zugunsten des Antragstellers davon ausgeht, dass es sich bei den genannten Voraussetzungen um (ungeschriebene) Tatbestandsmerkmale des § 4 Satz 1 ZwEWG handelt, die uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind (so wohl VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 48, 86 und 116).

    Somit sind auch die Regelungen in § 4 Satz 1 ZwEWG und § 11 Abs. 1 ZWES taugliche Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 100), da die in ihnen vorgesehene Auskunftspflicht erkennbar dazu dient, die Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots zu überwachen (vgl. zum Ganzen auch Frenzel, in: Paal/Pauly, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Aufl. 2018, Art. 6 DSGVO Rn. 16 f. und 35 f.).

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    a) Bei verfassungskonformer Auslegung der Eingriffsgrundlage dürfte die Anordnungsbefugnis der Behörde dahingehend beschränkt sein, dass ein Auskunftsersuchen nicht anlasslos "ins Blaue hinein" erfolgen darf, sondern hinreichende Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung vorliegen müssen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 48 und 82 mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 -, juris Rn. 261 und VG X, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 61 ff. zu § 93 Abs. 1 AO; ebenso VG Berlin, Urt. v. 14.03.2018 - 6 K 676.17 -, juris Rn. 31).

    Denn es ist zur Sachverhaltsaufklärung geeignet, ein milderes und gleich wirksames Mittel steht nicht zur Verfügung und dem Antragsteller ist die Erfüllung der Auskunftspflicht zumutbar (vgl. zu diesen Voraussetzungen X, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 61 und 74 für ein Auskunftsersuchen auf der Grundlage von § 93 Abs. 1 AO).

    Insoweit genügt es, dass ein solcher Erfolg möglich erscheint (vgl. VG X, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2015 - 3 S 248/15

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    Denn angesichts des akuten Wohnraummangels im Stadtgebiet der Antragsgegnerin (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.12.2015 - 3 S 248/15 -, juris Ls. 2) besteht ein großes öffentliches Interesse daran, dass etwaige Zweckentfremdungstatbestände von der zuständigen Behörde zeitnah aufgedeckt werden, so dass in der Folge der ggf. zweckentfremdete Wohnraum der Bevölkerung rasch wieder zur Wohnnutzung zur Verfügung gestellt werden kann.
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    Den Streitwert für den Antrag gegen die Auskunfts- und Vorlageverpflichtung in Ziffer 1 des Bescheids bemisst die Kammer mangels anderweitiger Anhaltspunkte mit dem Auffangwert von 5.000,- EUR (vgl. § 52 Abs. 2 GKG; ebenso VG Berlin, Urt. v. 20.07.2017 - 6 L 162.17 -, juris Rn. 55).
  • VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.2459

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter iSd

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    Zwar enthalten weder § 4 Satz 1 ZwEWG noch § 11 Abs. 1 ZwES eine ausdrückliche Anordnungsbefugnis; aus der vorgesehenen Auskunftspflicht der Betroffenen dürfte aber gleichsam die Befugnis der Behörde folgen, eine entsprechende Auskunftsanordnung zu erlassen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 29 ff. und Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.2459 -, juris Rn. 34, das bei nahezu wortgleichen Vorschriften aus dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht ohne Weiteres eine Anordnungsbefugnis annimmt).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 870/13

    Rückforderung von auf Grund Landschaftspflegerichtlinie gewährten Fördermitteln;

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    Gegen diese nachträgliche, erstmalige Ermessensausübung im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bestehen hier keine Bedenken, da die Antragsgegnerin vorliegend noch keinen Widerspruchsbescheid erlassen hat und im Widerspruchsverfahren ein Ermessensausfall ohne Weiteres heilbar ist (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und zum Ganzen VGH Bad.- Württ., Urt. v. 07.04.2014 - 10 S 870/13 -, juris Rn. 43 BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - GB 133/98 - juris Rn 10; VG Sigmaringen Urt. v. 228.03.2017 - 3 K 4514/15 - juris).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15

    Erstmalige Ermessensausübung seitens der Widerspruchsbehörde bei

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    Gegen diese nachträgliche, erstmalige Ermessensausübung im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bestehen hier keine Bedenken, da die Antragsgegnerin vorliegend noch keinen Widerspruchsbescheid erlassen hat und im Widerspruchsverfahren ein Ermessensausfall ohne Weiteres heilbar ist (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und zum Ganzen VGH Bad.- Württ., Urt. v. 07.04.2014 - 10 S 870/13 -, juris Rn. 43 BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - GB 133/98 - juris Rn 10; VG Sigmaringen Urt. v. 228.03.2017 - 3 K 4514/15 - juris).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    a) Bei verfassungskonformer Auslegung der Eingriffsgrundlage dürfte die Anordnungsbefugnis der Behörde dahingehend beschränkt sein, dass ein Auskunftsersuchen nicht anlasslos "ins Blaue hinein" erfolgen darf, sondern hinreichende Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung vorliegen müssen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 48 und 82 mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 -, juris Rn. 261 und VG X, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 61 ff. zu § 93 Abs. 1 AO; ebenso VG Berlin, Urt. v. 14.03.2018 - 6 K 676.17 -, juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    Das Gericht nimmt im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO stets eine eigene Interessenabwägung vor, ohne dabei an die behördliche Begründung (vgl. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO) gebunden zu sein (st. Rspr., vgl. zum Ganzen etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
    a) Bei verfassungskonformer Auslegung der Eingriffsgrundlage dürfte die Anordnungsbefugnis der Behörde dahingehend beschränkt sein, dass ein Auskunftsersuchen nicht anlasslos "ins Blaue hinein" erfolgen darf, sondern hinreichende Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung vorliegen müssen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 48 und 82 mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 -, juris Rn. 261 und VG X, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 61 ff. zu § 93 Abs. 1 AO; ebenso VG Berlin, Urt. v. 14.03.2018 - 6 K 676.17 -, juris Rn. 31).
  • VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19

    Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts

  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11

    Feststellender Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage; Auslegung;

  • VG Karlsruhe, 02.12.2020 - 3 K 4941/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versammlungsauflage

    In Fällen, in denen - wie vorliegend - abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die sofortige Vollziehung des angegriffenen Verwaltungsakts gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, ist zusätzlich ein besonderes Vollzugsinteresse erforderlich, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (vgl. zum Ganzen etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 20.05.2020 - 4 K 5017/19 -, juris).
  • VG München, 23.07.2021 - M 9 K 19.227

    Auskunftsrecht nach dem Zweckentfremdungsrecht

    Zwar enthalten weder Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZwEWG noch § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ZeS eine ausdrückliche Anordnungsbefugnis; aus der vorgesehenen Auskunftspflicht der Betroffenen folgt aber gleichsam die Befugnis der Behörde eine entsprechende Auskunftsanordnung zu erlassen (VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 29 ff. und U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.2459 -, juris Rn. 34; vgl. auch VG Freiburg (Breisgau), B.v. 20.5.2020 - 4 K 5017/19 - juris Rn. 52 zum nahezu Wortlaut gleichen dortigen Zweckentfremdungsrecht).
  • VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21

    Karlsruher Schloss: Tribüne im Ehrenhof darf bei Fridays for Future-Kundgebung

    In Fällen, in denen wie vorliegend abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die sofortige Vollziehung des angegriffenen Verwaltungsakts gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, ist zusätzlich ein besonderes Vollzugsinteresse erforderlich, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (vgl. zum Ganzen etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 20.05.2020 - 4 K 5017/19 -, juris Rn. 45).
  • VG Karlsruhe, 28.05.2021 - 3 K 1937/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    In Fällen, in denen - wie vorliegend - abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die sofortige Vollziehung des angegriffenen Verwaltungsakts gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, ist zusätzlich ein besonderes Vollzugsinteresse erforderlich, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (vgl. zum Ganzen etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 20.05.2020 - 4 K 5017/19 -, juris).Nach diesen Maßstäben ist die aufschiebende Wirkung vorliegend nicht wiederherzustellen.
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