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   VG Freiburg, 20.06.2002 - 2 K 656/01   

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VG Freiburg, 20.06.2002 - 2 K 656/01 (https://dejure.org/2002,21004)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.06.2002 - 2 K 656/01 (https://dejure.org/2002,21004)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 2 K 656/01 (https://dejure.org/2002,21004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren; Teilnahme des Beklagtenvertreters an der mündlichen Verhandlung über eine Videokonferenzzuschaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 536
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2002 - 2 K 656/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung einer an das Bereithalten von Empfangsgeräten anknüpfenden Rundfunkgebühr wiederholt unter Gesichtspunkten der Rundfunkverfassung geprüft und insoweit als gerechtfertigt angesehen (vgl. Urteil vom 22.02.1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60).

    Auch im Rahmen der Überprüfung am Maßstab des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichheit aller Bürger vor den öffentlichen Lasten hat das Bundesverfassungsgericht die Anknüpfung der Gebührenerhebung für unbedenklich gehalten (BVerfG, Beschluss vom 22.02.1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60).

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 C 10.96

    Rundfunkgebühr, Befreiung von der -;; revisibles Recht,

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2002 - 2 K 656/01
    Die "Gebühr" wird nur dafür erhoben, dass er sich mit der Bereithaltung des Empfangsgeräts die Möglichkeit verschafft hat, die Programmleistung in Anspruch nehmen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1997 - 6 C 10/96 -, DVBl 1998, 400).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2002 - 2 K 656/01
    Die Gebührenpflicht knüpft danach allein an den Teilnehmerstatus an, ohne Rücksicht auf die Benutzergewohnheiten der Rundfunkteilnehmer (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.12.1998 - 6 C 13/97 -, BVerwGE 108, 108).
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