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   VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17   

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VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17 (https://dejure.org/2018,22657)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.07.2018 - 1 K 1083/17 (https://dejure.org/2018,22657)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 1 K 1083/17 (https://dejure.org/2018,22657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für im Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehene Aufenthaltszwecke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3
    Aktiendepot; Aufenthaltszweck; Bankguthaben; Grundbesitz; Lebensunterhalt; Miteinnahmen; Pachteinnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Anforderung an die Begründung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17
    In diesem Fall ist es auch nicht Sache des Gerichts, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, um selbst festzustellen, ob die behördliche Entscheidung begründbar bzw. vertretbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.1989 - 6 S 1739/87 - juris-Rn. 38; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.3.2009 - 2 L 218/06 - juris-Rn. 24 sowie Urteil vom 20.2.2002 2 L 212/00 - NVwZ-RR 2002, 805, juris-Rn. 31; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 40 Rn. 53 und 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung psychisch Behinderter

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17
    In diesem Fall ist es auch nicht Sache des Gerichts, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, um selbst festzustellen, ob die behördliche Entscheidung begründbar bzw. vertretbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.1989 - 6 S 1739/87 - juris-Rn. 38; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.3.2009 - 2 L 218/06 - juris-Rn. 24 sowie Urteil vom 20.2.2002 2 L 212/00 - NVwZ-RR 2002, 805, juris-Rn. 31; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 40 Rn. 53 und 62).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2002 - 2 L 212/00
    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17
    In diesem Fall ist es auch nicht Sache des Gerichts, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, um selbst festzustellen, ob die behördliche Entscheidung begründbar bzw. vertretbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.1989 - 6 S 1739/87 - juris-Rn. 38; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.3.2009 - 2 L 218/06 - juris-Rn. 24 sowie Urteil vom 20.2.2002 2 L 212/00 - NVwZ-RR 2002, 805, juris-Rn. 31; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 40 Rn. 53 und 62).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09

    Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17
    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um eine tatbestandliche Voraussetzung, die gerichtlich voll überprüfbar ist (BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 16.09 - juris; einschränkend: Pfaff, ZAR 2011, S. 194 m.w.N.; a. A. wohl auch Fehrenbacher in HTK-AuslR, § 7 AufenthG, Rn. 4 zu Abs. 1 Satz 3 Nr. 1).
  • VG Karlsruhe, 23.11.2021 - 1 K 3409/20

    Aufenthaltserlaubnis für einen Reservisten der US-Streitkräfte

    Nur soweit der Ausländer einen Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung der im Aufenthaltsgesetz überhaupt nicht vorgesehen ist bzw. dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 26; VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2021 - 9 K 568/21 -, juris Rn. 33 m. w. N.; VG Freiburg, Urteil vom 18.07.2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 24).

    Ein begründeter Fall liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik für die gesetzlich geregelten Aufenthaltszwecke der vom Ausländer konkret angestrebte Aufenthaltszweck die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sachlich rechtfertigen kann und die Rechtsordnung den Aufenthaltszweck nicht allgemein missbilligt (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18.07.2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 28; Discher, in: GK AufenthG, Stand Juli 2019, § 7 Rn. 252 ff.; Fehrenbacher, in: HTK-AuslR, § 7 / zu Abs. 1 Satz 3, Stand: 12.05.2020, Rn. 3).

    In der Rechtsprechung bislang anerkannte Anwendungsfälle des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sind etwa die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für vermögende Ausländer, die über erhebliche Mittel verfügen und von ihrem Vermögen in der Bundesrepublik leben wollen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 10.10.2010 - 2 K 1260/10 -, juris Rn. 8; VG Freiburg, Urteil vom 18.07.2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 25 ff.; VG München, Urteil vom 12.05.2021 - M 25 K 19.2489 -, juris Rn. 30; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 7 AufenthG Rn. 14; vgl. auch Ziffer 7.1.3 Satz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministerium des Innern [im Folgenden: VwV-AufenthG]), oder die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem Staat, der dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 16.09 -, juris Rn. 10).

    Der Ausländer muss von seinem Vermögen mit einer gewissen Nachhaltigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten können (Bay. VGH, Beschluss vom 08.11.2019 - 10 CS 19.1798 -, juris Rn. 19 m. w. N.; VG Freiburg, Urteil vom 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m. w. N.; VG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8).

    Darüber hinaus fehlt es jedoch - insbesondere in Anbetracht der gesetzgeberischen Wertung aus Art. 3 Abs. 1 Satz 2 NATO-Gruppenstatut, dass ausländischen (ehemaligen) Truppenmitgliedern aus ihrer Tätigkeit keine Aufenthaltsrechte erwachsen sollen - jedenfalls an dem Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, wie sie etwa bei dem Vorhandensein von in der Bundesrepublik zu verwaltendem Grundbesitz (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18.08.2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 25, 29) oder der Aufrechterhaltung von Besuchsbegegnungen zu volljährigen Kindern des vermögenden Pensionärs (vgl. VG München, Urteil vom 12.05.2021 - M 25 K 19.2489 -, juris Rn. 30 m. w. N.) angenommen wurde.

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Vor diesem Hintergrund erscheint es nach Auffassung des Senats auch als sachgerecht, dass zur Begründung eines besonderen Falles im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG gefordert wird, dass das Vermögen so groß ist, dass der Ausländer davon - mit einer gewissen Nachhaltigkeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Stuttgart, B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8 a.E.).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2021 - 9 K 568/21

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen des Besuchs einer

    Nach dem in § 7 AufenthG verankerten Trennungsprinzip ist der Ausländer daher grundsätzlich gehalten, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. September 2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 26; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 24).

    In der Rechtsprechung bislang anerkannte Anwendungsfälle des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sind etwa gegeben bei Ausländern, die über erhebliche Mittel verfügen und in der Bundesrepublik leben wollen (sog. "Millionärsklausel", vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 25 ff.; Ziffer 7.1.3 Satz 3 AVV-AufenthG; Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 7 Rn. 14), oder bei Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem Staat, der dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16/09 -, BVerwGE 138, 77-84).

  • VG München, 12.05.2021 - M 25 K 19.2489

    Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Lebensunterhalt

    Dabei ist das Gericht der Auffassung, dass der Ausländer über ein so großes Vermögen verfügen muss, dass dieser seinen Lebensunterhalt mit einer gewissen Nachhaltigkeit bzw. dauerhaft aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten kann, ohne den Vermögensstock aufzubrauchen, oder über dauerhafte Erträge aus einem fremden Kapitalstock wie bei einer Rente verfügt (vgl. VG Stuttgart B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - beckonline, BeckRS 2010, 51425; VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - beckonline BeckRS 2018, 17396 Rn. 30; so auch BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - beckonline BeckRS 2019, 30490 Rn. 19, der auf die beiden vorstehenden Urteile verweist).

    Die Erträge, aus denen der Lebensunterhalt bestritten wird, müssen dabei maßgeblich über dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum liegen (a.A. VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - beckonline BeckRS 2018, 17396 Rn. 32).

  • VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem aufenthaltsrechtlichen

    "Vor diesem Hintergrund erscheint es nach Auffassung des Senats auch als sachgerecht, dass zur Begründung eines besonderen Falles im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG gefordert wird, dass das Vermögen so groß ist, dass der Ausländer davon - mit einer gewissen Nachhaltigkeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Stuttgart, B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8 a.E.).

    Aus der Rechtsprechung des Senats ergibt sich demgemäß, dass bei einer Person, die gestützt auf privates Vermögen einen begründeten Fall im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG geltend macht, bezogen auf die voraussichtliche Aufenthaltsdauer keine (nennenswerte) Aufzehrung des Vermögensstocks zu erwarten sein darf (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - juris Rn. 20; vgl. ebenfalls: VG Karlsruhe, U.v. 23.11.2021 - 1 K 3409/20 - juris Rn. 47 a.E.; VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.).

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