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   VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17   

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VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17 (https://dejure.org/2017,5605)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.02.2017 - 6 K 977/17 (https://dejure.org/2017,5605)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 6 K 977/17 (https://dejure.org/2017,5605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Erreichbarkeit des Aufenthaltszwecks; Angemessener Zeitraum; Prognose; Ermessensreduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung

    Auszug aus VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17
    Vielmehr wird dieses Ermessen durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern (v. 26.10.2009 - GMBl. 2009, 877) auf Null reduziert, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen (so ausdrücklich Fehrenbacher in: HTK-AuslR, Ziff. 26 zu § 16 Abs. 1 AufentG unter Hinweis auf BayVGH, U. v. 5.5.2010 - 19 BV 09.3103 -, juris = DVBl. 2011, 251 = DÖV 2011, 286; unter Verweis auf HTK ebenso VG Sigmaringen, B. v. 6.7.2016 - 2 K 522//15).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17
    Infolge einer Anordnung der - zunächst gem. § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kraft Gesetzes ausgeschlossenen - aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Ablehnung der beantragten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist dann die mit der Beendigung der gesetzlichen Fiktion des erlaubten Aufenthalts entstehende gesetzliche Ausreisepflicht vorläufig nicht vollziehbar (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 18 B 1483/11

    Vorliegen einer zeitlichen Obergrenze für den Aufenthalt eines Ausländers zum

    Auszug aus VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17
    Dem liegt die Annahme zugrunde, dass ein Sprach erwerb "regelmäßig" binnen zweier Semester absolviert werden kann und dass studienvorbereitende Maßnahmen insgesamt "regelmäßig" innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erfolgreich absolviert werden können (vgl. OVG Berlin-Brandburg, B. v. 12.11.2014 - OVG 3 S 36.14 -, juris, Rn. 4, 5 und 8 u.a. unter Verweis auf OVG NRW, B. v. 5.6.2012 - 18 B 1483/11 - juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 169/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums; angemessene Studiendauer -

    Auszug aus VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17
    Anderenfalls würde der gesamte vom ausländischen Studierenden, aber auch von der deutschen Hochschule in die Ausbildung investierte Aufwand an Zeit und Geld bzw. Ausbildungsanstrengungen und Ausbildungskapazitäten zunichte gemacht, obwohl ein solcher Abschluss alsbald bevorsteht und das aktuelle, womöglich gegenüber dem vorherigen Zeitraum deutlich geänderte und gesteigerte Studierverhalten die Erwartung begründet, dass das Studium (zu dem nach der Verwaltungsvorschrift auch die vorbereitende Studienkollegausbildung zählt) nunmehr in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 15.12.2016 - OVG 6 S 26.16 -, juris, Rn. 3 unter Verweis auf OVG Bremen, B. v. 17.9.2010 - 1 B 169/10 -, juris, Rn. 2 und Fehrenbacher/HTK-AuslR, § 16 Abs. 1 AufenthG, Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 3 S 36.14

    Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen; Regelzeit; erforderliche

    Auszug aus VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17
    Dem liegt die Annahme zugrunde, dass ein Sprach erwerb "regelmäßig" binnen zweier Semester absolviert werden kann und dass studienvorbereitende Maßnahmen insgesamt "regelmäßig" innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erfolgreich absolviert werden können (vgl. OVG Berlin-Brandburg, B. v. 12.11.2014 - OVG 3 S 36.14 -, juris, Rn. 4, 5 und 8 u.a. unter Verweis auf OVG NRW, B. v. 5.6.2012 - 18 B 1483/11 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 6 S 26.16

    Beschwerde; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.02.2017 - 6 K 977/17
    Anderenfalls würde der gesamte vom ausländischen Studierenden, aber auch von der deutschen Hochschule in die Ausbildung investierte Aufwand an Zeit und Geld bzw. Ausbildungsanstrengungen und Ausbildungskapazitäten zunichte gemacht, obwohl ein solcher Abschluss alsbald bevorsteht und das aktuelle, womöglich gegenüber dem vorherigen Zeitraum deutlich geänderte und gesteigerte Studierverhalten die Erwartung begründet, dass das Studium (zu dem nach der Verwaltungsvorschrift auch die vorbereitende Studienkollegausbildung zählt) nunmehr in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 15.12.2016 - OVG 6 S 26.16 -, juris, Rn. 3 unter Verweis auf OVG Bremen, B. v. 17.9.2010 - 1 B 169/10 -, juris, Rn. 2 und Fehrenbacher/HTK-AuslR, § 16 Abs. 1 AufenthG, Rn. 5).
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