Rechtsprechung
VG Freiburg, 21.05.2004 - 1 K 573/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 9 S 1436/02
Keine Prüfungszulassung ohne Leistungsnachweis;Verschärfung der …
Auszug aus VG Freiburg, 21.05.2004 - 1 K 573/04
Da die Antragstellerin in der Hauptsache Bewertungsfehler geltend macht, mithin eine Bestehens- oder zumindest Neu-Bewertung ihrer Klausurleistung erstrebt, diese aber auf ein (unterstellt:) erfolgreiches Verpflichtungsurteil rechtskräftig bei aller Beschleunigung wohl nicht bis zum WS 2004/2005 erlangen könnte, ist es aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG) sachdienlich, zunächst vorläufig - unter Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens - ein Zeugnis über das Bestehen der Zwischenprüfung zu erstreben, mit dem sie - ihrer Bekundung im Schriftsatz vom 16.04.2004 entsprechend - im WS 2004/2005 gemäß §§ 9, 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3, Abs. 1 Nr. 2 MagPO die Zulassung zur Magisterprüfung beantragen kann (…zu diesem Inhalt einer einstweiligen Anordnung sowie ferner dazu, dass das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache dem nicht entgegensteht: Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht 2.Aufl., Rnr. 642/691 [i.V.m. Nachw. in Fußn. 1701/1833] bzw. Rnr. 652 [i.V.m. Nachw. in Fußn. 1727]; zur Regelungsanordnung auf Erteilung eines "vorläufigen Zeugnisses" vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.07.2002 - 9 S 1436/02 - VENSA).