Rechtsprechung
   VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24940
VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17 (https://dejure.org/2017,24940)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.06.2017 - 7 K 4313/17 (https://dejure.org/2017,24940)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 7 K 4313/17 (https://dejure.org/2017,24940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,24940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch eines anerkannten Umweltverbandes auf Einschreiten gegen ein Straßenbauprojekt; Unterlassen der Umweltverträglichkeitsprüfung; Beginn der Rechtsbehelfsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbau; UVP-Vorprüfung; Rechtsfehler; Anspruch einer Umweltvereinigung auf aufsichtsbehördliches Einschreiten gegen Straßenbaumaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    Da sich das Rügerecht in einem Überprüfungsverfahren vor Gericht nicht nur auf eine positive Zulassungsentscheidung bezieht, sondern ausdrücklich auch auf das Unterlassen einer solchen, muss die Vereinigung zum anderen entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit b), Satz 2 UmwRG bei hinreichender Fehlerhaftigkeit einer erforderlichen Vorprüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nicht nur die Aufhebung einer hierauf beruhenden Genehmigung durchsetzen (hierzu vgl. EuGH, Urt. v. 07.01.2004 - C-201/02 -, NVwZ 2004, 593 [Wells] sowie BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, BVerwGE 151, 138 Rn. 44), sondern auch die Rechtswidrigkeit eines Vorhabens geltend machen können, dessen Genehmigungsfreiheit auf der Grundlage einer entsprechend fehlerhaften Vorprüfung festgestellt worden war.

    Die Regelung des § 12 Nr. 2 UVwG ist anwendbar, nachdem die Anlage der - bestehenden - Kreisstraße K 5138 in dem benannten Streckenabschnitt im Tal des Aubächles zwischen Sonnenziel und Tennenbach als Grundvorhaben der Ausbaumaßnahmen für sich die Voraussetzungen erfüllt, nach denen nach aktueller Gesetzeslage die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet wäre (zur Einbeziehung auch von Altvorhaben in die - wortgleiche - Regelung des § 3 e UVPG vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, BVerwGE 151, 138 Rn. 25; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Kommentar Band I, § 3 e UVPG Rn. 11 m.w.N.).

    Denn abgesehen davon, dass dieses Gutachten dem Antragsgegner erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens bekannt geworden ist, können aufgrund der Bezogenheit der gerichtlichen Plausibilitätskontrolle der Entscheidung der Behörde zur Vorprüfung der UVP-Pflichtigkeit eines Vorhabens auf die von der Behörde gegebene Dokumentation und Begründung nachträglich gewonnene Erkenntnisse für die Tragfähigkeit ihres Prüfergebnisses nicht maßgeblich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, BVerwGE 151, 138, Rn. 30; Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 -, BVerwGE 141, 282 Rn. 29).

    Insofern ist der Anspruch des Antragstellers auf ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde ein notwendiger Annex zu dem Recht des Antragstellers als anerkannte Umweltvereinigung, die Rechtswidrigkeit der Baumaßnahmen des Beigeladenen ohne hinreichende vorherige Vorprüfung ihrer UVP-Pflicht im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen (vgl. insoweit auch SächsOVG, v. 22.07.2015 - 1 A 509/14 -, ZUR 2016, 220 juris Rn. 39; sowie - zu einem Einschreiten nach § § 29 LuftVG BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, BVerwGE 151, 138 juris Rn. 44).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    bbb) Nach § 3 a Satz 4 UVPG ist, wenn die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG beruht, die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3 c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (hierzu BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 Rn. 24 und v. 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, UPR 2014, 444 Rn. 16).

    Denn die Vorprüfung muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, zu denen auch die vom Vorhabenträger eingeholten Fachgutachten gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 Rn. 35 und v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 Rn. 25).

    Denn abgesehen davon, dass dieses Gutachten dem Antragsgegner erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens bekannt geworden ist, können aufgrund der Bezogenheit der gerichtlichen Plausibilitätskontrolle der Entscheidung der Behörde zur Vorprüfung der UVP-Pflichtigkeit eines Vorhabens auf die von der Behörde gegebene Dokumentation und Begründung nachträglich gewonnene Erkenntnisse für die Tragfähigkeit ihres Prüfergebnisses nicht maßgeblich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, BVerwGE 151, 138, Rn. 30; Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 -, BVerwGE 141, 282 Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 22.07.2015 - 1 A 509/14

    Planfeststellungsverfahren, Beeinträchtigung, FFH- Gebiet;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    Mit dieser auf Art. 11 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 v. 28.01.2012 S. 1) beruhenden Stellung der Umweltvereinigung im gerichtlichen Verfahren als "Anwalt der Umwelt" ist zum einen verbunden, dass sie verletzte Umweltbelange gerade als "öffentliche Interessen" geltend machen und damit deren Durchsetzung gegenüber dem Beigeladenen als Träger öffentlicher Gewalt auch im Wege der Rechtsaufsicht erreichen kann (zur Ableitung eines Anspruchs einer Umweltvereinigung aus ihrer Funktion nach Art. 11 RL 2011/92/EU auf Einschreiten der zuständigen Behörde bei Verstößen eines Dritten gegen rügefähiges Umweltrecht vgl. SächsOVG, Urt. v. 22.07.2015 - 1 A 509/14 -, ZUR 2016, 220, juris Rn. 39).

    Denn auch wenn einiges dafür spricht, dass ein solches Unterlassungsbegehren gegen den Beigeladenen zulässig wäre (vgl. insoweit etwa BVerwG, Beschl. v. 21.01.1994 - 7 VR 12/93 -, NVwZ 1994, 370; OVG S-H, Beschl. v. 30.12.1993 - 4 M 129/93 -, NVwZ 1994, 590; a.A. - für anerkannte Naturschutzvereinigungen in Bezug auf deren Beteiligungsrecht nach dem Bundes-Naturschutz-Gesetz VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 5 S 88/17 -, juris Rn 6), wird hierdurch weder die Möglichkeit noch die Effektivität des hier beantragten Rechtsschutzes gegenüber dem Träger der Behörde in Frage gestellt, deren Feststellung zur fehlenden UVP-Pflicht des Straßenbauvorhabens des Beigeladenen die rechtliche Grundlage für einen Baubeginn ohne UVP-Prüfung und - damit verbunden - ohne Planfeststellung bildet und der über die Rechtsaufsicht die Möglichkeit des Einwirkens auf den Beigeladenen zum Stopp der Baumaßnahmen eingeräumt ist (vgl. insoweit auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017, a.a.O., juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 22.07.2015 - 1 A 509/14 -, ZUR 2016, 220, juris Rn. 29 und 53).

    Insofern ist der Anspruch des Antragstellers auf ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde ein notwendiger Annex zu dem Recht des Antragstellers als anerkannte Umweltvereinigung, die Rechtswidrigkeit der Baumaßnahmen des Beigeladenen ohne hinreichende vorherige Vorprüfung ihrer UVP-Pflicht im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen (vgl. insoweit auch SächsOVG, v. 22.07.2015 - 1 A 509/14 -, ZUR 2016, 220 juris Rn. 39; sowie - zu einem Einschreiten nach § § 29 LuftVG BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, BVerwGE 151, 138 juris Rn. 44).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    bbb) Nach § 3 a Satz 4 UVPG ist, wenn die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG beruht, die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3 c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (hierzu BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 Rn. 24 und v. 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, UPR 2014, 444 Rn. 16).

    Insofern ist es - auch vor dem Hintergrund des der Behörde bei der Bestimmung für ihre Prüfung notwendigen Unterlagen eingeräumten Einschätzungsspielraums - unschädlich, wenn im Rahmen der Vorprüfung auf zum Teil umfangreiche Bestandserfassungen und -bewertungen des Naturraums sowie auf entsprechende Beschreibungen notwendiger Ausgleichsmaßnahmen zurückgegriffen wird, die - wie hier mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan aus dem Jahre 2009 - in einem anderen Genehmigungsverfahren eingeholt worden sind, und nunmehr anlässlich der Vorprüfung der UVP-Pflicht nur noch in Hinblick auf die aktuelle Entwicklung und Planung auf ihre Gültigkeit überprüft und angepasst werden (hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 25.06.2014 - 9 A 1/13 -, BVerwGE 150, 92 juris Rn.19).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99

    Nachbarschutz - Grenzbebauung

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    Eine Reduzierung des Streitwerts in Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung wurde nicht vorgenommen, weil der Antrag - bei Erfolg - ähnlich wie im Baunachbarrecht (hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112) ein in einem Hauptsacheverfahren zu verfolgenden Begehren vergleichbares Gewicht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 11 S 1640/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsschutz - zur ausländerrechtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    3) Die Kammer weist darauf hin, dass es dem Antragsgegner unbenommen bleibt, in analoger Anwendung des § 80 Abs. 7 VwGO (hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2007 - 11 S 1640/06 -, NJW 2007, 2506) eine Abänderung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu beantragen, wenn er eine den rechtlichen Anforderungen der §§ 12 Nr. 2; 11 Abs. 1 Satz 1 und 3 UVwG entsprechende Vorprüfung der UVP-Pflicht der vom Beigeladenen geplanten Maßnahmen zum Ausbau der Kreisstraße 5138 im Bereich zwischen Sonnenziel und Tennenbach nachgeholt hat.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    Dabei liegen solche erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nicht erst dann vor, wenn die Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83 Rn. 34, Urt. v. 16.10.2008â??- 4 C 5.07 -,â??BVerwGE 132, 123 Rn. 32 und Urt. v. 17.12.2013â?? - 4 A 1.13 -, BVerwGE 148, 353 Rn. 37).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    Denn die Vorprüfung muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, zu denen auch die vom Vorhabenträger eingeholten Fachgutachten gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 Rn. 35 und v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 Rn. 25).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    Es kann dahin gestellt bleiben, inwieweit im Rahmen der Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf das Vorliegen einer technischen Detailplanung verzichtet werden kann, wenn offensichtlich ist, dass eine solche die prognostizierte Wirkung sicherstellt (so etwa zur Verlagerung der Fragen der Bauausführung im Planfeststellungsrecht auf die Ausführungsplanung BVerwG, Urt. v. 05.03.1997 - 11 A 5/96 -, UPR 1997, 327, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
    Dabei liegen solche erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nicht erst dann vor, wenn die Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83 Rn. 34, Urt. v. 16.10.2008â??- 4 C 5.07 -,â??BVerwGE 132, 123 Rn. 32 und Urt. v. 17.12.2013â?? - 4 A 1.13 -, BVerwGE 148, 353 Rn. 37).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91

    Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 9 S 2526/03

    Approbation: kein vorbeugender Rechtsschutz gegen angekündigte Ruhensanordnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03

    Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber,

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 19.03.1974 - I C 7.73
  • BVerwG, 21.01.1994 - 7 VR 12.93

    Einwendungen gegen den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin - Erforderlichkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 129/93
  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

  • EuGH, 24.11.2016 - C-645/15

    Bund Naturschutz in Bayern und Wilde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17

    Keine subjektive Rechtsposition einer anerkannten Naturschutzvereinigung

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Dies entspricht nicht nur dem Zweck der Regelung des § 2 Abs. 1 UmwRG, über die Erstreckung der Rechtsbehelfe der nach § 3 anerkannten Vereinigungen auch auf das "Unterlassen" einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines zumindest potentiell UVP-pflichtigen Vorhabens sicherzustellen, dass die Befugnisse dieser Vereinigungen zur - gerichtlichen - Durchsetzung von Verstößen gegen dem Umweltschutz dienende Rechtsvorschriften nicht durch den Verzicht auf ein Verfahren unterlaufen werden (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 10.01.2017 - 2 A 3/16 - juris), sondern vor allem auch dem Wortlaut des Art. 11 Abs. 1 und 3 Satz 2 und 3 der UVP-Richtlinie bzw. des Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.06.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175 vom 05.07.1985, S. 40; geänd. d. Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.05.2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl. Nr. L 156 vom 25.06.2003, S. 17), nach dem die anerkannten Umweltvereinigungen im gerichtlichen Verfahren die materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit nicht nur von "Entscheidungen" anfechten können, für die die Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung gelten, sondern auch die Rechtmäßigkeit von entsprechenden "Handlungen und Unterlassungen" (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 21.06.2017 - 7 K 4313/17 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17

    Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte

    Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juni 2017 - 7 K 4313/17 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert und neu gefasst.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht