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   VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21   

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VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21 (https://dejure.org/2021,36025)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.06.2021 - 10 K 1074/21 (https://dejure.org/2021,36025)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 10 K 1074/21 (https://dejure.org/2021,36025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 114 S 1 VwGO
    Rechtliche Trennung zwischen der Festsetzung der Ausreisefrist einerseits und der Abschiebungsandrohung andererseits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung; Verwaltungsvollstreckung; aufschiebende Wirkung; Ausreisepflicht; Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermessen; isolierte Anfechtung; Konnexität; schulpflichtige Kinder; Aufenthaltsdauer; Großfamilie; Grundsatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Dem Ausländer soll durch die Bestimmung einer angemessenen Ausreisefrist eine freiwillige Ausreise ermöglicht und ihm damit Gelegenheit gegeben werden, sowohl seine persönlichen Verhältnisse im Bundesgebiet zu regeln als auch den Eintritt der Rechtswirkungen einer Abschiebung zu vermeiden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2003 - 11 S 1188/02 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Auch die gesetzliche Regelung in § 59 Abs. 1 S. 6, 7 AufenthG, wonach die Ausreisefrist unterbrochen wird, wenn die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht oder der Abschiebungsandrohung entfällt und nach Wiedereintritt der Vollziehbarkeit (automatisch) erneut zu laufen beginnt, lässt erkennen, dass das rechtliche Schicksal der Abschiebungsandrohung nicht von der Ausreisefrist abhängen soll (so bezüglich § 50 Abs. 4 AuslG (a.F.) VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2003 - 11 S 1188/02 -, juris Rn. 35).

    Die Abschiebung kann lediglich nicht vollzogen werden, bevor die Behörde erneut eine (angemessene) Frist gesetzt hat und diese abgelaufen ist (vgl. grundlegend zur Frage der isolierten Anfechtbarkeit der Ausreisepflicht BVerwG, Urteil vom 03. April 2001 - 9 C 22.00 -, juris Rn. 9; darauf bezugnehmend VGH Baden-Württemberg, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2003 - 11 S 1188/02 -, juris Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, juris Rn. 39 ff.).

    Vielmehr bleibt eine Abschiebungsandrohung auch dann rechtmäßig, wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erfolgen kann, weil ihr Abschiebungshindernisse oder Duldungsgründe entgegenstehen; denn die Abschiebungsandrohung und die Duldung sind zwei voneinander unabhängige und sich in ihrer Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit gegenseitig nicht beeinflussende Regelungsinstrumente der Verwaltungsvollstreckung (zur Vorgängervorschrift § 50 Abs. 3 S. 1 AuslG vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2003 - 11 S 1188/02 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Die gerichtliche Kontrolle im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 Var. 1 VwGO erfasst auch die Bestimmung der Befristung des Verbots, denn bei der Entscheidung über den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots sowie dessen Befristung handelt es sich um einen einheitlichen Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 80; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 40).

    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Ziffer 3 des Bescheids) führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG- gleichsam einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG- ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 11 S 2038/19-, juris Rn. 45, vom 23. Juni 2020 -11 S 990/19-, juris Rn. 58, und vom 21. Januar 2020 -11 S 3477/19-, juris Rn. 104).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17

    Bestimmung der Ausreisefrist durch datumsmäßige Fixierung; Anforderungen an die

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Fristbestimmung sollten sich nach den allgemeinen Anforderungen des § 39 Abs. 1 S. 2 LVwVfG - in Ergänzung zu den Schriftform- und Begründungserfordernissen des § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG - aus der Begründung ergeben (VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1986 - 1 S 2501/86 -, DVBl 1987, 55; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 8 ff.).

    Denn das Ermessen ist dem Zweck der Ausreisefrist entsprechend auszuüben (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung anknüpfendes, befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG (Ziffer 3 des Bescheides) entfalten gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 AufenthG ebenfalls keine aufschiebende Wirkung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 -, juris LS und Rn. 41 ff.), so dass auch insofern der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der diesbezüglichen Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO) gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 Var. 1 VwGO statthaft sowie im Übrigen zulässig ist.

    Die gerichtliche Kontrolle im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 Var. 1 VwGO erfasst auch die Bestimmung der Befristung des Verbots, denn bei der Entscheidung über den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots sowie dessen Befristung handelt es sich um einen einheitlichen Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 80; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. zur Abschiebungsandrohung insgesamt BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, juris).

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. zur Abschiebungsandrohung BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, juris; zum Einreise- und Aufenthaltsverbot Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 11 AufenthG Rn. 134 m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 01.08.2012 - 5 K 1084/11

    Gebühr für die Abholung einer Bioabfallgefäßes; Wegfall des Anschlusses an die

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Hiergegen gerichtete Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (verbunden zu Az. 5 K 1083/11 und 5 K 1084/11) blieben erfolglos.

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde abgelehnt (Az.: 5 K 1084/11); die Klage wurde zurückgenommen (Az.: 5 K 1083/11), nachdem ein diesbezüglicher Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde und eine Beschwerde bei dem VGH Baden-Württemberg gegen den ablehnenden Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ebenfalls erfolglos geblieben war (Az.: 12 S 2079/11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2020 - 11 L 5.20

    Streitwert; Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände; verschiedene

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Ziffer 3 des Bescheids) führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG- gleichsam einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG- ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 11 S 2038/19-, juris Rn. 45, vom 23. Juni 2020 -11 S 990/19-, juris Rn. 58, und vom 21. Januar 2020 -11 S 3477/19-, juris Rn. 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86

    Frage des Erfordernisses einer ausdrücklichen Begründung der Bemessung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Fristbestimmung sollten sich nach den allgemeinen Anforderungen des § 39 Abs. 1 S. 2 LVwVfG - in Ergänzung zu den Schriftform- und Begründungserfordernissen des § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG - aus der Begründung ergeben (VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1986 - 1 S 2501/86 -, DVBl 1987, 55; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Diese Regelung setzt voraus, dass der Ausländer ausreisepflichtig ist, wobei diese Ausreisepflicht nach überzeugender Auffassung nicht vollziehbar sein muss (vgl. insofern nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 59 AufenthG, Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21
    Die Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise (Ziffer 1 des Bescheids) ist mit der Abschiebungsandrohung (Ziffer 2 des Bescheids) als einheitlicher Verwaltungsakt zu verstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 11 S 1112/20-, juris Rn. 37) und wirkt sich daher nicht streitwerterhöhend aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20

    Streitwert in Fällen einer isolierten Abschiebungsandrohung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 990/19

    Ausweisung eines straffälligen Drittstaatsangehörigen

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20

    Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer

    Letztlich bleibt festzuhalten, dass die Abschiebungsandrohung entgegen einer früher vertretenen Ansicht auch nicht teilweise aufrechterhalten werden kann, wenn (nur) die Ausreisefrist rechtswidrig ist (zur früheren Auffassung vgl. für das Asylverfahren insbes. BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22.00 -, juris Rn. 9; im Übrigen auch VG Freiburg, Beschl. v. 21.06.2021 - 10 K 1074/21 -, juris Rn. 28; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 59 AufenthG Rn. 23 und 25).
  • VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen

    Voraussetzung für den Erlass einer Abschiebungsandrohung ist danach stets, dass der betroffene Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist; auf die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht kommt es aufgrund des Wortlauts des § 59 Abs. 1 AufenthG sowie der Gesetzessystematik hingegen nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 - juris, Rn. 21, m. w. N.; 14; VG Freiburg, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 10 K 1074/21 - juris, Rn. 31; Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 59 AufenthG, Rn. 14).
  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2079/20

    Geeignetheit einer inlandsbezogenen Ausweisung; Bestimmtheit der

    Letztlich bleibt festzuhalten, dass die Abschiebungsandrohung entgegen einer früher vertretenen Ansicht auch nicht teilweise aufrechterhalten werden kann, wenn (nur) die Ausreisefrist rechtswidrig ist (zur früheren Auffassung vgl. für das Asylverfahren insbes. BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22.00 -, juris Rn. 9; im Übrigen auch VG Freiburg, Beschl. v. 21.06.2021 - 10 K 1074/21 -, juris Rn. 28; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 59 AufenthG Rn. 23 und 25).
  • VG Karlsruhe, 23.02.2023 - 12 K 3447/22

    Androhung der Abschiebung eines unerlaubt ins Bundesgebiet eingereisten

    aa) Voraussetzung für den Erlass einer Abschiebungsandrohung ist stets, dass der betroffene Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist; auf die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht kommt es aufgrund des Wortlauts des § 59 Abs. 1 AufenthG sowie der Gesetzessystematik hingegen nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 - juris, Rn. 21, m. w. N.; VG Freiburg, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 10 K 1074/21 - juris, Rn. 31; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 59 AufenthG, Rn. 14).
  • VG Hamburg, 16.03.2023 - 20 E 4825/22

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag eines chinesischen Kochs gegen die Versagung

    Die Abschiebung kann lediglich nicht vollzogen werden, bevor die Behörde erneut eine (angemessene) Frist gesetzt hat und diese abgelaufen ist (vgl. ausführlich und m.w.N.: VG Freiburg, Beschl. v. 21.6.2021, 10 K 1074/21, juris Rn. 28).
  • VG Bremen, 26.10.2022 - 2 V 1274/22

    Auswirkungen der Geltendmachung von asylrelevanter Verfolgung im Heimatland im

    Jedoch kann in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO - ebenso wie in Hauptsacheverfahren - prozessual zwischen der Festsetzung der Ausreisefrist gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 AufenthG und der Abschiebungsandrohung im Übrigen getrennt und die aufschiebende Wirkung einer Klage (lediglich) hinsichtlich der festgesetzten Ausreisefrist angeordnet werden (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21. Juni 2021 - 10 K 1074/21 -, juris Rn. 28; in Bezug auf Asylverfahren: BVerwG, Urteil vom 3. April 2001 - 9 C 22/00 -, juris Rn. 9).
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